Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung
Unfall auf der B241: Fahrlässige Tötung in zwei Fällen steht im Raum
Schwerer Unfall zwischen Borgentreich und Hohenwepel mit zwei getöteten Kindern: Die Staatsanwaltschaft rechnet nicht mit schnellen Ergebnissen. Auch zur genauen Unfallursache können noch keine gesicherten Angaben gemacht werden.
Warburg. Zu den Hintergründen des tödlichen Verkehrsunfalls, der sich am Samstag, 13. April, auf der Bundesstraße 241 bei Hohenwepel ereignet hatte, wird weiter ermittelt. Bei dem tragischen Unfall waren zwei Kinder ums Leben gekommen.
Der Wagen des Fahrers aus Baunatal, der mit seinen drei in Beverungen wohnenden Kindern und seinem Bruder als Beifahrer auf der Straße zwischen Borgentreich und Hohenwepel gegen 22 Uhr unterwegs gewesen war, war auf gerader Strecke nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und mit großer Wucht gegen einen Baum an Straßenrand geprallt. ein zehnjähriges mädchen und ihre vierjährige Schwester mussten aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen reanimiert werden, starben aber später im Krankenhaus, ihr Bruder erlitt nur leichte Verletzungen.
Die Ermittlungen zum Unfallgeschehen und dem beschuldigten Fahrer, dem mittlerweile unter anderem fahrlässige Tötung in zwei Fällen vorgeworfen wird, werden gemeinsam von der staatsanwaltschaft Paderborn und der Kreis po liz eibe hör deHöxt er geführt. Sie „dauern weiterhin an“, teilt jetzt Oberstaatsanwalt Thomas Heinz erneut auf Anfrage gegenüber der „Neuen Westfälischen“mit.
Das Ergebnis einer dem Beschuldigten am Unfalltag entnommenen Blutprobe liege noch nicht vor, führt Heinz weiter aus. Aus diesem Grunde könne derzeit auch keine sichere Aussage darüber getroffen werden, ob der Beschuldigte unter Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten oder sonstigen Substanzen gestanden habe.
Des Weiteren sei das in Auftrag gegebene Unfallrekonstrukt ions gutachten noch nicht fertiggestellt. Der Gutachter habe dabei sämtliche Aspekte eines sehr komplexen Unfallgeschehens zu berücksichtigen und alle in Betracht kommenden Umstände zu bewerten. Das brauche Zeit: Mit einem zeitnahen Eingang des Gutachtens rechne die Staatsanwaltschaft daher nicht, hält Heinz gegenüber dieser Zeitung fest.
Der Beschuldigte, zu dessen Aufenthaltsort die Staatsanwaltschaft zum Schutz seiner Persönlichkeitsr echte keinerlei Angaben machen werde, habe sich noch nicht zu den Vorwürfen eingelassen.
„Zu eventuellen Vorstrafen des Beifahrers, der kein Beschuldigter ist, können ebenfalls zu dessen Persönlichkeits schutz keine Angaben gemacht werden “, weist Heinz auch darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Beschuldigten die Unschulds vermutung gelte.