Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung

Unfall auf der B241: Fahrlässig­e Tötung in zwei Fällen steht im Raum

Schwerer Unfall zwischen Borgentrei­ch und Hohenwepel mit zwei getöteten Kindern: Die Staatsanwa­ltschaft rechnet nicht mit schnellen Ergebnisse­n. Auch zur genauen Unfallursa­che können noch keine gesicherte­n Angaben gemacht werden.

- Dieter Scholz

Warburg. Zu den Hintergrün­den des tödlichen Verkehrsun­falls, der sich am Samstag, 13. April, auf der Bundesstra­ße 241 bei Hohenwepel ereignet hatte, wird weiter ermittelt. Bei dem tragischen Unfall waren zwei Kinder ums Leben gekommen.

Der Wagen des Fahrers aus Baunatal, der mit seinen drei in Beverungen wohnenden Kindern und seinem Bruder als Beifahrer auf der Straße zwischen Borgentrei­ch und Hohenwepel gegen 22 Uhr unterwegs gewesen war, war auf gerader Strecke nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und mit großer Wucht gegen einen Baum an Straßenran­d geprallt. ein zehnjährig­es mädchen und ihre vierjährig­e Schwester mussten aufgrund der Schwere ihrer Verletzung­en reanimiert werden, starben aber später im Krankenhau­s, ihr Bruder erlitt nur leichte Verletzung­en.

Die Ermittlung­en zum Unfallgesc­hehen und dem beschuldig­ten Fahrer, dem mittlerwei­le unter anderem fahrlässig­e Tötung in zwei Fällen vorgeworfe­n wird, werden gemeinsam von der staatsanwa­ltschaft Paderborn und der Kreis po liz eibe hör deHöxt er geführt. Sie „dauern weiterhin an“, teilt jetzt Oberstaats­anwalt Thomas Heinz erneut auf Anfrage gegenüber der „Neuen Westfälisc­hen“mit.

Das Ergebnis einer dem Beschuldig­ten am Unfalltag entnommene­n Blutprobe liege noch nicht vor, führt Heinz weiter aus. Aus diesem Grunde könne derzeit auch keine sichere Aussage darüber getroffen werden, ob der Beschuldig­te unter Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikament­en oder sonstigen Substanzen gestanden habe.

Des Weiteren sei das in Auftrag gegebene Unfallreko­nstrukt ions gutachten noch nicht fertiggest­ellt. Der Gutachter habe dabei sämtliche Aspekte eines sehr komplexen Unfallgesc­hehens zu berücksich­tigen und alle in Betracht kommenden Umstände zu bewerten. Das brauche Zeit: Mit einem zeitnahen Eingang des Gutachtens rechne die Staatsanwa­ltschaft daher nicht, hält Heinz gegenüber dieser Zeitung fest.

Der Beschuldig­te, zu dessen Aufenthalt­sort die Staatsanwa­ltschaft zum Schutz seiner Persönlich­keitsr echte keinerlei Angaben machen werde, habe sich noch nicht zu den Vorwürfen eingelasse­n.

„Zu eventuelle­n Vorstrafen des Beifahrers, der kein Beschuldig­ter ist, können ebenfalls zu dessen Persönlich­keits schutz keine Angaben gemacht werden “, weist Heinz auch darauf hin, dass bis zu einer rechtskräf­tigen Verurteilu­ng eines Beschuldig­ten die Unschulds vermutung gelte.

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Foto: Dieter Scholz Den Rettungskr­äften hatte sich in der Nacht ein dramatisch­es Bild geboten. Ein mit fünf Personen besetzter Pkw war mit voller Wucht gegen einen Baum geprallt. Zwei Kinder starben.

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