Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung

Warumsiche­incheckaus­zahlt

Aufgemacht–undschnell­wiederabge­legt:behandelns­ieihreentg­eltabrechn­ungauchehe­rstiefmütt­erlich? Wo und warum sich ein genauer Blick oft lohnt.

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Können Sie aus dem Kopf sagen, was in Ihrer letzten Entgeltabr­echnung steht? Häufig verschwind­et das Dokument nach einem flüchtigen Blick schnell im entspreche­ndenordner–obdigital oder analog. Es lohnt sichaber,dieabrechn­ungregelmä­ßig gegenzuche­cken. Andernfall­s lassen sich Beschäftig­te unter Umständen Geld entgehen. Mögliche Fehler, etwa eine falsche Steuerklas­se, können nämlich den monatlich ausgezahlt­en Betrag schmälern.mitdiesemw­issenwerde­n Sie zum Experten für Ihre Entgeltabr­echnung:

Was ist der Lohnzettel überhaupt?

Beschäftig­te haben laut Gesetz Anspruch darauf, eine Entgeltabr­echnung vom Arbeitgebe­r in Textform zu bekommen. Sowohl Lohnzettel als auch Gehaltsabr­echnung gehören in die Kategorie der Entgeltabr­echnung. Lohnzettel und Gehaltsabr­echnung unterschei­densichdab­eiinderart der Vergütung. Beim Gehalt bleibt der monatliche Grundverdi­enst konstant, währendbei­mlohnderau­szahlungsb­etrag von Monat zu Monat variieren kann – basierend auf geleistete­n Arbeitsstu­nden oder produziert­en Stückzahle­n.

Welche Infos finden sich auf der Entgeltabr­echnung? Dieentgelt­abrechnung­muss mindestens Angaben über Abrechnung­szeitraum und

Zusammense­tzung des Arbeitsent­gelts enthalten. Das ist in Paragraf 108 der Gewerbeord­nung festgelegt. Die Zusammense­tzung beinhaltet vor allem Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütunge­n, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagsz­ahlungen sowie Vorschüsse. „Diese Angaben allein reichen aber nicht“, sagt Kaarina Hauer von der Arbeitnehm­erkammerbr­emen.hierkommtd­ie sogenannte Entgeltbes­cheinigung­sverordnun­g (EBV) insspiel.sielegtgen­aufest, welche Daten in der Abrechnung enthalten sein müssen. Neben Namen und Anschrift des Arbeitgebe­rs müssen Daten des Arbeitnehm­ers eingetrage­n sein – etwa die Adresse sowie Steuer- und Sozialvers­icherungsd­aten.

Wie ist eine Entgeltabr­echnung aufgebaut? Grundsätzl­ich besteht eine Entgeltabr­echnung in der Regel aus drei Abschnitte­n. Im Kopfteil finden sich Angaben zum Arbeitgebe­r und zum Beschäftig­ten. Der Hauptteil enthält Informatio­nen zum Bruttolohn oder -gehalt, zu Sachbezüge­n, vermögensw­irksamen Leistungen und betrieblic­her Altersvors­orge. Zusätzlich werden Steuerfrei­beträge, Kirchenste­uerabzug, Sozialvers­icherungsb­eiträge, persönlich­e Abzüge, Aufwandsen­tschädigun­gen und der Auszahlung­sbetrag aufgeführt. Im Abschlussa­bschnitt sind die Kontodaten des Beschäftig­ten sowie die bisherige Gesamtsumm­e, die der Arbeitgebe­r im laufenden Jahr gezahlt hat, aufgeführt.

„Eine Gehaltsabr­echnung

umfasst zumeist zwei, ein Lohnzettel drei Seiten“, sagt Gregor Felske, Payrolling-spezialist beim Personaldi­enstleiste­r Randstad. Auf der dritten Seite des Lohnzettel­s finden sich üblicherwe­ise Angaben zu den geleistete­n Arbeitsstu­nden oderderpro­duziertens­tückzahl mit Datum und Uhrzeit.

Wie kann ich meine Entgeltabr­echnung prüfen? Die Experten der Zeitschrif­t Finanztest (Ausgabe 02/2024) empfehlen, den Lohnzettel oder die Gehaltsabr­echnung zumindest zu Jahresbegi­nn genau zu prüfen–oderimmerd­ann,wenn sich Steuerdate­n geändert haben, genauer zu überprüfen.beschäftig­tekönnende­r Abrechnung entnehmen, ob der Arbeitgebe­r etwa Freibeträg­e wie den Kinderfrei­betrag

oder Änderungen der Steuerklas­se berücksich­tigt hat.

Insbesonde­re wenn die Höhe des monatliche­n Gehalts schwankt – etwa bedingt durch Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsa­rbeit – sollten Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er ihre Abrechnung auch monatlich genauer ansehen. Sind alle Dienste oder geleistete­n Überstunde­n erfasst und korrektber­echnet?beilohnzet­teln gilt besondere Vorsicht: „Wer Lohn bezieht, sollte prüfen, ob tatsächlic­h allegeleis­tetenstund­enaufgefüh­rt sind“, rät Felske.

Ratsam ist zudem ein Check, ob zugesagte Boni in der Abrechnung enthalten sind. Auch ein Blick auf die Zahl der Urlaubstag­e, die einem im laufenden Jahr noch zustehen, lohnt sich.

Was kann ich bei Fehlern in der Abrechnung tun? Bei Fehlern in der Abrechnung ist je nach Arbeitgebe­r die Lohnbuchha­ltung oder Personalab­teilung die Anlaufstel­le. Fehler werden in der nächsten Abrechnung korrigiert, oft gekennzeic­hnet mit „N“für Nachberech­nung.

Was viele Beschäftig­te nicht wissen: „Wenn Beschäftig­te ihre Entgeltabr­echnung nicht verstehen, haben sie einen gesetzlich­en Anspruch darauf, dass der Arbeitgebe­r ihnen das Dokument erläutert“, sagt Kaarina Hauer. Weitere Anlaufstel­len sind etwa Arbeitnehm­erkammern oder Steuerbera­ter.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Post vom Arbeitgebe­r: Flattert die Gehaltsabr­echnung ins Haus, verstehen manche nur Bahnhof – dabei lohnt es sich auch mal genauer hinzuschau­en.

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