Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung
Warumsicheincheckauszahlt
Aufgemacht–undschnellwiederabgelegt:behandelnsieihreentgeltabrechnungaucheherstiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick oft lohnt.
Können Sie aus dem Kopf sagen, was in Ihrer letzten Entgeltabrechnung steht? Häufig verschwindet das Dokument nach einem flüchtigen Blick schnell im entsprechendenordner–obdigital oder analog. Es lohnt sichaber,dieabrechnungregelmäßig gegenzuchecken. Andernfalls lassen sich Beschäftigte unter Umständen Geld entgehen. Mögliche Fehler, etwa eine falsche Steuerklasse, können nämlich den monatlich ausgezahlten Betrag schmälern.mitdiesemwissenwerden Sie zum Experten für Ihre Entgeltabrechnung:
Was ist der Lohnzettel überhaupt?
Beschäftigte haben laut Gesetz Anspruch darauf, eine Entgeltabrechnung vom Arbeitgeber in Textform zu bekommen. Sowohl Lohnzettel als auch Gehaltsabrechnung gehören in die Kategorie der Entgeltabrechnung. Lohnzettel und Gehaltsabrechnung unterscheidensichdabeiinderart der Vergütung. Beim Gehalt bleibt der monatliche Grundverdienst konstant, währendbeimlohnderauszahlungsbetrag von Monat zu Monat variieren kann – basierend auf geleisteten Arbeitsstunden oder produzierten Stückzahlen.
Welche Infos finden sich auf der Entgeltabrechnung? Dieentgeltabrechnungmuss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und
Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Das ist in Paragraf 108 der Gewerbeordnung festgelegt. Die Zusammensetzung beinhaltet vor allem Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse. „Diese Angaben allein reichen aber nicht“, sagt Kaarina Hauer von der Arbeitnehmerkammerbremen.hierkommtdie sogenannte Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) insspiel.sielegtgenaufest, welche Daten in der Abrechnung enthalten sein müssen. Neben Namen und Anschrift des Arbeitgebers müssen Daten des Arbeitnehmers eingetragen sein – etwa die Adresse sowie Steuer- und Sozialversicherungsdaten.
Wie ist eine Entgeltabrechnung aufgebaut? Grundsätzlich besteht eine Entgeltabrechnung in der Regel aus drei Abschnitten. Im Kopfteil finden sich Angaben zum Arbeitgeber und zum Beschäftigten. Der Hauptteil enthält Informationen zum Bruttolohn oder -gehalt, zu Sachbezügen, vermögenswirksamen Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge. Zusätzlich werden Steuerfreibeträge, Kirchensteuerabzug, Sozialversicherungsbeiträge, persönliche Abzüge, Aufwandsentschädigungen und der Auszahlungsbetrag aufgeführt. Im Abschlussabschnitt sind die Kontodaten des Beschäftigten sowie die bisherige Gesamtsumme, die der Arbeitgeber im laufenden Jahr gezahlt hat, aufgeführt.
„Eine Gehaltsabrechnung
umfasst zumeist zwei, ein Lohnzettel drei Seiten“, sagt Gregor Felske, Payrolling-spezialist beim Personaldienstleister Randstad. Auf der dritten Seite des Lohnzettels finden sich üblicherweise Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden oderderproduziertenstückzahl mit Datum und Uhrzeit.
Wie kann ich meine Entgeltabrechnung prüfen? Die Experten der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 02/2024) empfehlen, den Lohnzettel oder die Gehaltsabrechnung zumindest zu Jahresbeginn genau zu prüfen–oderimmerdann,wenn sich Steuerdaten geändert haben, genauer zu überprüfen.beschäftigtekönnender Abrechnung entnehmen, ob der Arbeitgeber etwa Freibeträge wie den Kinderfreibetrag
oder Änderungen der Steuerklasse berücksichtigt hat.
Insbesondere wenn die Höhe des monatlichen Gehalts schwankt – etwa bedingt durch Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit – sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Abrechnung auch monatlich genauer ansehen. Sind alle Dienste oder geleisteten Überstunden erfasst und korrektberechnet?beilohnzetteln gilt besondere Vorsicht: „Wer Lohn bezieht, sollte prüfen, ob tatsächlich allegeleistetenstundenaufgeführt sind“, rät Felske.
Ratsam ist zudem ein Check, ob zugesagte Boni in der Abrechnung enthalten sind. Auch ein Blick auf die Zahl der Urlaubstage, die einem im laufenden Jahr noch zustehen, lohnt sich.
Was kann ich bei Fehlern in der Abrechnung tun? Bei Fehlern in der Abrechnung ist je nach Arbeitgeber die Lohnbuchhaltung oder Personalabteilung die Anlaufstelle. Fehler werden in der nächsten Abrechnung korrigiert, oft gekennzeichnet mit „N“für Nachberechnung.
Was viele Beschäftigte nicht wissen: „Wenn Beschäftigte ihre Entgeltabrechnung nicht verstehen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen das Dokument erläutert“, sagt Kaarina Hauer. Weitere Anlaufstellen sind etwa Arbeitnehmerkammern oder Steuerberater.