Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung
Beikürzerenarbeitswegenisteinezweitwohnungnichtbegünstigt
Etwa 30 Kilometer Arbeitswegun deine Stunde Fahrtzeit– grund genug, sich eine Zweitwohnung näher am Arbeitsplatz zu beschaffen, fand ein Angestellter und gab die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung an. Bei einer beruflich bedingten Zweit wohnung sind nämlich miete, einrichtung, v er pflegungs mehr aufwendungen und Kosten für Familien heimfahrten steuerlich absetzbar. Hier allerdings versagte das Finanzamt den Steuervorteil. Das Finanzgericht Münster (Az.: 1 K 1448/22) stützte diese Entscheidung.
Grund: Das Gericht hielt die tägliche strecke des mannes zur Arbeit für zumutbar. Beschäftigungs ort und der Ort des eigentlichen H ausstands lagen nur 30 kilometer auseinander. Für seinen Arbeitsweg brauchte der Mann im Berufsverkehr
mit seinem Dienstwagen zwar eine Stunde. Ohne Stau ward er Weg allerdings in 30 minuten zu schaffen. Der Steuerzahler argumentierte, dass auf die zwei Stunden Fahrtzeit abgestellt werden müsse, die öffentliche Verkehrsmittel für die Strecke benötigten – auch wenn er diese nie nutzte. Diese Begründung ließ das Gericht nicht gelten.
Aus der Rechtsprechung haben sich im Laufe der Jahre
Anhaltspunkte ergeben, ab welcher Entfernung und welcher Fahrtzeit der Fiskus eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gelten lässt, auf die Daniela Karbe-geßler vom Bund der Steuerzahler hinweist. Einer davon: Die Hauptwohnung müsse außerhalb des Beschäftigungsortes liegen–im besten Fall mehr als 50 Kilometer entfernt. Der Fahrtweg müsse dabei mehr als eine Stunde betragen.