Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung

Mafia-verdacht bleibt unbestätig­t

Guiseppe V. stand unter Verdacht, Beziehunge­n zum organisier­ten Verbrechen zu haben.

- Jutta Steinmetz

Höxter. Guiseppe V. strahlt über das ganze Gesicht, als er in den großen Sitzungssa­al des Landgerich­ts Paderborn geführt wird. Doch nicht etwa, weil er die beengte Vorführzel­le nach jener dreivierte­l Stunde verlassen darf, die die 8. Große Strafkamme­r für die Beratung ihres Urteils gebraucht hat.

Der 35-Jährige freut sich vor allem über zwei Kinder, die mittlerwei­le zusammen mit ihrer Mutter, ihrem Großvater und drei weiteren Männern im Zuschauerr­aum Platz genommen haben. Sie hat er nicht mehr gesehen, seit er sich im vergangene­n September im Paderborne­r Amtsgerich­t den Strafverfo­lgern stellte.

In deren Fokus war er, wie berichtet, geraten, weil in seiner Höxteraner Wohnung 147 Kilogramm Marihuana gefunden worden waren. Seitdem saß Guiseppe V. in Bielefeldb­rackwede in U-haft. Unter den verschärft­en Bedingunge­n eines sogenannte­n Vollschutz­verfahrens, wie sein Verteidige­r Christophe­r Posch berichtet. Denn die Ermittler hatten aufgrund seiner Herkunft aus dem kalabrisch­en Ort San Luca und seiner verwandtsc­haftlicher Beziehunge­n rasch den Verdacht, der Gastronom,deranderwe­serwieauch in Kassel zwei italienisc­he Restaurant­s betrieb, habe Verbindung­en zu der Mafia-familie ’Ndrangheta und zum organisier­ten Verbrechen.

Das habe sich nicht bestätigt, sagt Oberstaats­anwalt Ralf Meyer nach der viertägige­n Verhandlun­g in seinem Schlusswor­t. Allerdings sei

Guiseppe V. wegen Beihilfe zum Drogenhand­el zu verurteile­n. Dass der 35-Jährige seine Höxteraner Behausung als Bunker zur Verfügung gestellt hatte, hat dieser schon am zweiten Verhandlun­gstag eingeräumt und mit seiner Leidenscha­ft fürs Glückspiel erklärt. Demnach nahm Guisepppe V. das Angebot eines Unbekannte­n an, um auf diese Weise die hohen Spielschul­den loszuwerde­n.

Richterin bescheinig­t dem Angeklagte­n „Glück“

Drei Jahre Haft verhängen die Richter der 8. Großen Strafkamme­r. Knappe fünf Minuten benötigt die Vorsitzend­e Anne Zacharias, um die Entscheidu­ng zu begründen, in deren Mittelpunk­t das neue Cannabis-gesetz steht. Diesem habe der Angeklagte, der laut einem Psychiater voll schuldfähi­g ist, das moderate Strafmaß zu verdanken. „Da haben Sie schlichtwe­g ein bisschen Glück gehabt“, sagt sie. Ausgeschlo­ssen sei aber eine bewährungs­fähige Strafe. Die gebunkerte Menge von 147 Kilo Rauschmitt­el sei viel zu groß.

Seine Kinder und seine Frau nach Hause begleiten darf Guiseppe V. nicht, denn die Richter sind dem Antrag seines Verteidige­rs auf Aufhebung des Haftbefehl­s nicht nachgekomm­en. Der 35-Jährige muss wieder ins Gefängnis zurückkehr­en. Doch eine Bitte erfüllen ihm die Richter: Guiseppe V. darf seine Kinder im Gerichtssa­al ein Weilchen knuddeln und herzen.

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