Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung
Mafia-verdacht bleibt unbestätigt
Guiseppe V. stand unter Verdacht, Beziehungen zum organisierten Verbrechen zu haben.
Höxter. Guiseppe V. strahlt über das ganze Gesicht, als er in den großen Sitzungssaal des Landgerichts Paderborn geführt wird. Doch nicht etwa, weil er die beengte Vorführzelle nach jener dreiviertel Stunde verlassen darf, die die 8. Große Strafkammer für die Beratung ihres Urteils gebraucht hat.
Der 35-Jährige freut sich vor allem über zwei Kinder, die mittlerweile zusammen mit ihrer Mutter, ihrem Großvater und drei weiteren Männern im Zuschauerraum Platz genommen haben. Sie hat er nicht mehr gesehen, seit er sich im vergangenen September im Paderborner Amtsgericht den Strafverfolgern stellte.
In deren Fokus war er, wie berichtet, geraten, weil in seiner Höxteraner Wohnung 147 Kilogramm Marihuana gefunden worden waren. Seitdem saß Guiseppe V. in Bielefeldbrackwede in U-haft. Unter den verschärften Bedingungen eines sogenannten Vollschutzverfahrens, wie sein Verteidiger Christopher Posch berichtet. Denn die Ermittler hatten aufgrund seiner Herkunft aus dem kalabrischen Ort San Luca und seiner verwandtschaftlicher Beziehungen rasch den Verdacht, der Gastronom,deranderweserwieauch in Kassel zwei italienische Restaurants betrieb, habe Verbindungen zu der Mafia-familie ’Ndrangheta und zum organisierten Verbrechen.
Das habe sich nicht bestätigt, sagt Oberstaatsanwalt Ralf Meyer nach der viertägigen Verhandlung in seinem Schlusswort. Allerdings sei
Guiseppe V. wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu verurteilen. Dass der 35-Jährige seine Höxteraner Behausung als Bunker zur Verfügung gestellt hatte, hat dieser schon am zweiten Verhandlungstag eingeräumt und mit seiner Leidenschaft fürs Glückspiel erklärt. Demnach nahm Guisepppe V. das Angebot eines Unbekannten an, um auf diese Weise die hohen Spielschulden loszuwerden.
Richterin bescheinigt dem Angeklagten „Glück“
Drei Jahre Haft verhängen die Richter der 8. Großen Strafkammer. Knappe fünf Minuten benötigt die Vorsitzende Anne Zacharias, um die Entscheidung zu begründen, in deren Mittelpunkt das neue Cannabis-gesetz steht. Diesem habe der Angeklagte, der laut einem Psychiater voll schuldfähig ist, das moderate Strafmaß zu verdanken. „Da haben Sie schlichtweg ein bisschen Glück gehabt“, sagt sie. Ausgeschlossen sei aber eine bewährungsfähige Strafe. Die gebunkerte Menge von 147 Kilo Rauschmittel sei viel zu groß.
Seine Kinder und seine Frau nach Hause begleiten darf Guiseppe V. nicht, denn die Richter sind dem Antrag seines Verteidigers auf Aufhebung des Haftbefehls nicht nachgekommen. Der 35-Jährige muss wieder ins Gefängnis zurückkehren. Doch eine Bitte erfüllen ihm die Richter: Guiseppe V. darf seine Kinder im Gerichtssaal ein Weilchen knuddeln und herzen.