Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung
Verurteilter Sexualstraftäter muss in Haft
Für einen 41-Jährigen aus Höxter geht es vor dem Landgericht Detmold um einiges. Die Staatsanwaltschaft strebt seine Sicherungsverwahrung an.
Detmold/höxter. Sein Blick ist leer und undurchsichtig. Nur die Tattoos am Hals und an beiden Armen fallen auf, trotzdem wirkt der 41-Jährige auf der Anklagebank unscheinbar. Für den vielfach vorbestraften Sexualstraftäter, der längere Zeit in einer Höxteraner Ortschaft lebte, wohnte, ging es vor dem Landgericht Detmold um einiges. Fünf Jahre hatte der Mann zuletzt bis 2020 im Gefängnis gesessen, weil er sich unter anderem vor Kindern befriedigt hatte. Danach kehrte nach Höxter zu seiner Frau zurück, von der er inzwischen getrennt ist.
Weil er sich in der Folge aber nicht an die gerichtlichen Auflagen hielt, wurde er erneut inhaftiert und musste sich nun erneut vor Gericht verantworten. Zuständig ist inzwischen das Landgericht Detmold, weil der Mann inzwischen nach Lügde umgezogen war. Die Staatsanwaltschaft Detmold wegen der neuen Vorwürfe eine Sicherungsverwahrung ins Spiel.
Der Mann hatte nach seiner Haftentlassung und der Trennung von seiner Frau 2021 eine neue Lebensgefährtin im Kreis Holzminden gefunden, die eine Tochter hat. Das führte zu den Problemen. Zwischen April 2022 und September 2023 insgesamt 14 Mal gegen gerichtliche Auflagen verstoßen und Ausflüge mit der minderjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin unternommen.
Das räumte er vor Gericht auch ein, erklärte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Wolfram Wormuth, nach dem Prozess. „Er hatte sich etwas rausreden wollen, weil er angeblich nicht gewusst habe, dass das Kontaktverbot auch für Kinder etwaiger Lebensgefährtinnen gültig ist.“Das habe ihm die Kammer aber nicht abgenommen. Die Auflage des Landgerichts Arnsberg ist zudem sehr eindeutig – kein Kontakt zu Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.
Zwar soll der Angeklagte die Jugendliche nie angefasst haben, nach einem Hinweis des Ex-ehemanns seiner wohl bis dahin die kriminelle Vergangenheit betreffend ahnungslosen Lebensgefährtin ans Jugendamt, stellte die Polizei aber bei einer Durchsuchung mehr als 1.000 Bilddateien kinderund jugendpornografischen Inhalts auf seinem Smartphone sicher. Er kam in Untersuchungshaft. Laut Gericht zeigten die Darstellungen keine sexuelle Gewalt, jedoch teils nackte Kinder- und Jugendliche in anzüglichen Posen.
Der psychiatrische Gutachter
Dr. Michael Hintersdorf aus Delbrück konnte beim Angeklagten keine direkte Persönlichkeitsstörung erkennen, attestierte dem 41-Jährigen aber einen Hang zu Pädophilie und dissoziales Verhalten. Er könne jedoch auch, wie der Umgang mit seiner Lebensgefährtin zeige, empathisch und ein guter Zuhörer sein. „Er kann sich äußerst freundlich und zugewandt geben, hat aber auch einen Hang zu Manipulation“, sagte der psychiatrische Sachverständige in der Verhandlung. Außerdem sei der 41-Jährige offenbar durch negative Konsequenzen – wie die Haftstrafen – nicht beeinflussbar.
Rein formal hätte es daher aus Sicht der Staatsanwaltschaft
gereicht, eine Sicherungsverwahrung zu begründen. Verteidiger Johannes Salmen machte im Plädoyer laut Wormuth allerdings noch einmal deutlich, dass der Tochter seiner Lebensgefährtin kein Haar gekrümmt worden sei. Der Rechtsanwalt aus Lage plädierte für eine deutlich geringere Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten.
Das Gericht hielt eine Sicherheitsverwahrung letztendlich für nicht verhältnismäßig. „Der Angeklagte hat nie Gewalt angewendet, und Kinder
auch nie angefasst“, erklärt Landgerichtssprecher Wolfram Wormuth nach dem Prozess. Die Kammer lehnte daher eine Sicherungsverwahrung ab, verurteilte den Lügder aber wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht in 14 Fällen und wegen des Besitzes von kinderund jugendpornografischen Dateien zu drei Jahren und neun Monaten Haft.
Die Staatsanwaltschaft Detmold hat die Einschätzung des Gerichts allerdings nicht akzeptiert und hat bereits Revision eingelegt, wie Wormuth gegenüber der „Neuen Westfälischen“erklärte. Daher wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch mal mit dem Fall befassen.
„Angeklagter hat Kinder nie angefasst“