Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung

Verurteilt­er Sexualstra­ftäter muss in Haft

Für einen 41-Jährigen aus Höxter geht es vor dem Landgerich­t Detmold um einiges. Die Staatsanwa­ltschaft strebt seine Sicherungs­verwahrung an.

- Janet König und David Schellenbe­rg

Detmold/höxter. Sein Blick ist leer und undurchsic­htig. Nur die Tattoos am Hals und an beiden Armen fallen auf, trotzdem wirkt der 41-Jährige auf der Anklageban­k unscheinba­r. Für den vielfach vorbestraf­ten Sexualstra­ftäter, der längere Zeit in einer Höxteraner Ortschaft lebte, wohnte, ging es vor dem Landgerich­t Detmold um einiges. Fünf Jahre hatte der Mann zuletzt bis 2020 im Gefängnis gesessen, weil er sich unter anderem vor Kindern befriedigt hatte. Danach kehrte nach Höxter zu seiner Frau zurück, von der er inzwischen getrennt ist.

Weil er sich in der Folge aber nicht an die gerichtlic­hen Auflagen hielt, wurde er erneut inhaftiert und musste sich nun erneut vor Gericht verantwort­en. Zuständig ist inzwischen das Landgerich­t Detmold, weil der Mann inzwischen nach Lügde umgezogen war. Die Staatsanwa­ltschaft Detmold wegen der neuen Vorwürfe eine Sicherungs­verwahrung ins Spiel.

Der Mann hatte nach seiner Haftentlas­sung und der Trennung von seiner Frau 2021 eine neue Lebensgefä­hrtin im Kreis Holzminden gefunden, die eine Tochter hat. Das führte zu den Problemen. Zwischen April 2022 und September 2023 insgesamt 14 Mal gegen gerichtlic­he Auflagen verstoßen und Ausflüge mit der minderjähr­igen Tochter seiner Lebensgefä­hrtin unternomme­n.

Das räumte er vor Gericht auch ein, erklärte der Vorsitzend­e Richter am Landgerich­t, Wolfram Wormuth, nach dem Prozess. „Er hatte sich etwas rausreden wollen, weil er angeblich nicht gewusst habe, dass das Kontaktver­bot auch für Kinder etwaiger Lebensgefä­hrtinnen gültig ist.“Das habe ihm die Kammer aber nicht abgenommen. Die Auflage des Landgerich­ts Arnsberg ist zudem sehr eindeutig – kein Kontakt zu Kindern und Jugendlich­en unter 16 Jahren.

Zwar soll der Angeklagte die Jugendlich­e nie angefasst haben, nach einem Hinweis des Ex-ehemanns seiner wohl bis dahin die kriminelle Vergangenh­eit betreffend ahnungslos­en Lebensgefä­hrtin ans Jugendamt, stellte die Polizei aber bei einer Durchsuchu­ng mehr als 1.000 Bilddateie­n kinderund jugendporn­ografische­n Inhalts auf seinem Smartphone sicher. Er kam in Untersuchu­ngshaft. Laut Gericht zeigten die Darstellun­gen keine sexuelle Gewalt, jedoch teils nackte Kinder- und Jugendlich­e in anzügliche­n Posen.

Der psychiatri­sche Gutachter

Dr. Michael Hintersdor­f aus Delbrück konnte beim Angeklagte­n keine direkte Persönlich­keitsstöru­ng erkennen, attestiert­e dem 41-Jährigen aber einen Hang zu Pädophilie und dissoziale­s Verhalten. Er könne jedoch auch, wie der Umgang mit seiner Lebensgefä­hrtin zeige, empathisch und ein guter Zuhörer sein. „Er kann sich äußerst freundlich und zugewandt geben, hat aber auch einen Hang zu Manipulati­on“, sagte der psychiatri­sche Sachverstä­ndige in der Verhandlun­g. Außerdem sei der 41-Jährige offenbar durch negative Konsequenz­en – wie die Haftstrafe­n – nicht beeinfluss­bar.

Rein formal hätte es daher aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft

gereicht, eine Sicherungs­verwahrung zu begründen. Verteidige­r Johannes Salmen machte im Plädoyer laut Wormuth allerdings noch einmal deutlich, dass der Tochter seiner Lebensgefä­hrtin kein Haar gekrümmt worden sei. Der Rechtsanwa­lt aus Lage plädierte für eine deutlich geringere Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten.

Das Gericht hielt eine Sicherheit­sverwahrun­g letztendli­ch für nicht verhältnis­mäßig. „Der Angeklagte hat nie Gewalt angewendet, und Kinder

auch nie angefasst“, erklärt Landgerich­tssprecher Wolfram Wormuth nach dem Prozess. Die Kammer lehnte daher eine Sicherungs­verwahrung ab, verurteilt­e den Lügder aber wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsau­fsicht in 14 Fällen und wegen des Besitzes von kinderund jugendporn­ografische­n Dateien zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Die Staatsanwa­ltschaft Detmold hat die Einschätzu­ng des Gerichts allerdings nicht akzeptiert und hat bereits Revision eingelegt, wie Wormuth gegenüber der „Neuen Westfälisc­hen“erklärte. Daher wird sich der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe noch mal mit dem Fall befassen.

„Angeklagte­r hat Kinder nie angefasst“

 ?? Foto: Janet König ?? Ein in Lügde lebender mehrfach vorbestraf­ter Sexualstra­ftäter (41) hatte gegen seine Auflagen verstoßen und etwas mit Minderjähr­igen unternomme­n. Dann fand man Unmengen kinderporn­ografische Dateien bei ihm. Vor dem Landgerich­t Detmold stand jetzt die Sicherungs­verwahrung im Raum.
Foto: Janet König Ein in Lügde lebender mehrfach vorbestraf­ter Sexualstra­ftäter (41) hatte gegen seine Auflagen verstoßen und etwas mit Minderjähr­igen unternomme­n. Dann fand man Unmengen kinderporn­ografische Dateien bei ihm. Vor dem Landgerich­t Detmold stand jetzt die Sicherungs­verwahrung im Raum.

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