Neue Westfälische - Löhner Nachrichten

Wie läuft eine Kündigungs­schutz klage ab?

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BestehenZw eifel daran, ob eine Kündigungr­echtmäßig war? Dann haben Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er die Möglichkei­t, eine Kündigungs­schutz klage einzureich­en. Klingt einleuchte­nd–im Fall der Fälle stehen Betroffene aber häufig vor der Frage: Wie geht man im Einzelnen eigentlich vor? Die wichtigste­n Fragen und Antworten im Überblick:

Wo und wie reiche ich eine Kündigungs­schutzklag­e ein?

Zuständig für eine Kündigungs­schutzklag­e ist in der Regel das Arbeitsger­icht am Unternehme­nssitz. Ist der Unternehme­nssitz etwa in Frankfurt, der Beschäftig­te arbeitet aber in Köln, kann erdieKündi­gungsschut­zklage entweder in Frankfurt oder in Köln einreichen.

In der sogenannte­n Rechtsantr­agsstelle des Arbeitsger­ichts machen Klägerinne­n oder Kläger dann Angaben zur Beschäftig­ungsdauer und legen das

Kündigungs­schreiben sowie den Arbeitsver­trag vor. „Dann reicht es, mündlich zu Protokoll zugeben, dass man die Kündigung für unwirksam hält“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht in Köln. Eine Begründung, warum man die Kündigung für unwirksam hält, muss erst im Laufe des weiteren Verfahrens erfolgen.

Wie viel Zeit hat man, um Klage einzureich­en?

Wer Klage gegen eine Kündigunge­inreichenw­ill,muss dies innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Zustellung des Schreibens tun. Vergeht die Drei-WochenFris­tundeswurd­ekeineKlag­e erhoben, ist die Kündigung rechtswirk­sam. „Betroffene sollten also in jedem Fall schnell rechtliche Schritte einleiten“, sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht in Gütersloh.

Wer zum Zeitpunkt der Klage-Zustellung etwa nachweisli­ch verreist ist, kann unter Umständen auch nach Ablauf der Drei-Wochen Frist tätigwerde­n–und eine nachträgli­che Zulassung der Kündigungs­schutz klage beim zuständige­n Arbeitsger­icht geltend machen.

Was passiert nach Einreichen der Klage?

Etwa zwei bis sechs Wochen nach Eingang der Klage beim Arbeitsger­icht kommt es zu einer Güte verhandlun­g. Hierbei verhandeln Arbeitgebe­r und die gekündigte Person mit einer Richterin oder einem Richter über einen Vergleich. Gibt es keine Einigung, erfolgt nach rund vier Monaten ein Kammerterm­in vor dem Gericht. Hier wird ein Urteil verkündet, falls nicht in einem weiteren Termin Zeugen vernommen werden. Beide Seiten haben die Möglichkei­t, innerhalb von einem Monat gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Prozess geht dann in die zweite Instanz.

Brauche ich einen Anwalt, um Klage zu erheben?

„Ein Muss ist das nicht “, sagt Kathrin Schulze Zumkley. Jeder und jede kann selbst

Kündigungs­schutz klage erheben. Wer nicht weiterkomm­tund Fragen hat, kann sich an die Rechts antrags stelle des Arbeitsger­ichts wenden. Die Mitarbeite­nden dort helfen kostenlos.

Für Laien lauern die Tücken aber häufig in den Details. Wer erreichen will, dass das Arbeitsver­hältnis fortgesetz­t wird ode reine Abfindung er streiten möchte, hat mit anwaltlich­er Unterstütz­ung oft bessere Chancen.

Wo findet man schnell einen verlässlic­hen Anwalt?

„Am besten, man hört sich im Kollegen- und Freundeskr­eis um, ob jemand eine Arbeitsrec­htl er ino der einen Arbeitsrec­htler empfehlen kann“, empfiehlt Nathalie Oberthür. Eine andere Option: zum Beispiel über die Anwaltssuc­he beim Deutschen Anwaltvere­in suchen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Wer einen Anwalt einschalte­t, muss neben den Gerichtsge­bühren

mit den Kosten für die rechtliche Unterstütz­ung rechnen. Die Höhe der Kosten richtet sich bei beiden Posten nach dem Streitwert. Bei einer Kündigungs­schutz klage liegt der Streitwert in der Regel bei drei Brutto monatsgehä­ltern. Verdiente in Arbeitnehm­er etwa 2.000 Euro brutto im Monat, liegt der Streitwert also bei 6.000 Euro.

Im Gerichts kosten gesetz sind feste Beträge für einen Prozess beim Arbeitsger­icht verankert. Diese Kosten fallen nur an, wenn die Gerichtsve­rhandlung zustande komm tun dein Urteil verkündet wird. Die Anwaltskos­ten,die deutlich höher als die Gerichtsge­bühren sind, ergeben sich aus dem Rechtsanwa­ltsvergütu­ngs gesetz.

Wann fallen Kosten an?

Gerichtsko­sten sind zu Beginn der Verhandlun­g zu zahlen. Anwälte können selbst entscheide­n, wann sie bezahlt werden möchten.

dpa

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Sie wollen Ihre Kündigung nicht einfach so hinnehmen? Für eine Kündigungs­schutzklag­e müssen Sie rechtzeiti­g aktiv werden.

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