Neue Westfälische - Paderborner Kreiszeitung
Großrazzia gegen Schleuser in acht Bundesländern
Im Visier der Ermittler sind 38 mutmaßliche Bandenmitglieder gewesen. Vor allem wohlhabende chinesische Bürger sollen geschleust worden sein. Auch in Nordrhein-westfalen schlagen die Behörden zu.
Düsseldorf (dpa). Bei einer großangelegten Razzia gegen eine international agierende Schleuserbande in acht Bundesländern hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zehn Beschuldigte verhaften lassen. Im Visier sind 38 mutmaßliche Bandenmitglieder und 147 Personen, die geschleust worden sein sollen, wie die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin mitteilte. Wenn man später nachgeholte Familienangehörige hinzuzähle, gehe es um etwa 350 zumeist chinesische Staatsangehörige, sagte der Düsseldorfer Staatsanwalt Julius Sterzel. Bei dem Großeinsatz durchsuchten mehr als
1.000 Beamte der Bundespolizei und der Staatsanwaltschaft insgesamt 101 Wohn- und Geschäftsräume in Nordrheinwestfalen, Schleswig-holstein, Hamburg, Berlin, Hessen sowie Rheinland-pfalz, Baden-württemberg und Bayern. Die Ermittlungen der Staatsanwalt Düsseldorf liefen schon seit 2020, sagte Sterzel.
Hauptverdächtige sind zwei 42 und 46 Jahre alte Rechtsanwälte aus dem Raum Köln. Neben dem Vorwurf der Schleusung ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen des Verdachts der Bestechung und Geldwäsche. Die Rechtsanwälte sollen über ihre Kanzleien reiche Ausländer angeworben haben, überwiegend aus China und dem arabischen Raum. „Mit der Aussicht auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis sollen die
Geschleusten Beträge zwischen 30.000 und 350.000 Euro an die Kanzleien gezahlt haben“, berichtete die Polizei.
Im Vergleich zu den meisten Menschen, die von Schleusern transportiert werden, habe es sich hier also um eine wohlhabende Klientel gehandelt, bestätigte Sterzel. Die Hauptbeschuldigten stehen im Verdacht, mit den Geldern unter anderem Scheinfirmen gegründet, angebliche Wohnsitze finanziert und vermeintliche Lohnzahlungen fingiert zu haben. Darüber hinaus sollen nicht unerhebliche Beträge der Bereicherung der Beschuldigten gedient haben.