Neue Westfälische - Paderborner Kreiszeitung
Schweizerknöllchenmüssenbezahltwerden
Bislangversuchtesomancherverkehrssünderausdeutschland,zahlungsaufforderungenderschweizerauszusitzen. Dochwerimnachbarlandzuschnellfährtoderfalschparkt,kommtnunnichtmehrdavon.
Ein Strafzettel aus der Schweiz ist bisher nicht in Deutschland verfolgt worden – doch das ist seit 1. Mai anders. Knöllchen ausderschweizwerdennunauch in Deutschland vollstreckt. Andersherum gilt das ebenso.
Das regelt ein Vertrag zwischen den beiden Ländern. Bislang ließen sich die teils hohen Bußgelder aus dem Nicht-eu-land laut ADAC aussitzen. Nur bei Wiedereinreisen drohten Probleme wieetwaeinstrafbefehl.diebußgelder aus der Schweiz werden vombundesamtfürjustizinbonn eingetrieben.
Bußgeld ja, Fahrverbot nein
Voraussetzungen für ein sogenanntes Vollstreckungshilfeersuchenist,dassdieverhängtegeldsanktion mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken betragen muss. Eine Schwelle, die schnell erreicht ist: So kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde in der Schweiz ab umgerechnet180euro.zumvergleich:indeutschlandwerdendafür außerorts 60 Euro fällig, innerorts 70 Euro.
„Auch wer falsch parkt, riskiert einestrafeab40euro.indeutschlandkosteteinparkverstoßab10
Euro“,soeinadac-sprecher.was Verstöße in der Schweiz nicht nach sich ziehen, sind Einträge im Punkteregister in Flensburg, so der ADAC. Auch in der Schweiz verfügte Fahrverbote werden hierzulandenichtvollstreckt–sie gelten dem Verkehrsclub zufolgenurfürfahrteninderschweiz oder wenn ein Wohnsitz in der Schweiz besteht.
Was hinter der Änderung steckt
Hintergrund der geänderten Regeln ist ein neuer Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der im vergangenen Herbst im Bundestag beschlossen wurde. Nach Angaben einer Sprecherin des Justizministeriums Baden-württemberg hatte auch der alte, bislang geltende Polizeivertrag aus dem Jahr 2009 vergleichbare Regelungen enthalten.dieseseienjedochnieinkraft gesetzt worden. Laut Justizministerium werden für 2024 deutschlandweit etwa 3.000 eingehende und 1.500 ausgehende Ersuchefürbußgeldvollstreckungen erwartet. Denn auch Schweizer, die gegen die Verkehrsregeln in Deutschland verstoßen, werden strenger zur Kasse gebeten. Ab 2025 werden 5.000 eingehende und 6.000 ausgehende Ersuche erwartet.