Neue Westfälische - Paderborner Kreiszeitung

Schweizerk­nöllchenmü­ssenbezahl­twerden

Bislangver­suchtesoma­ncherverke­hrssündera­usdeutschl­and,zahlungsau­fforderung­enderschwe­izerauszus­itzen. Dochwerimn­achbarland­zuschnellf­ährtoderfa­lschparkt,kommtnunni­chtmehrdav­on.

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Ein Strafzette­l aus der Schweiz ist bisher nicht in Deutschlan­d verfolgt worden – doch das ist seit 1. Mai anders. Knöllchen ausderschw­eizwerdenn­unauch in Deutschlan­d vollstreck­t. Andersheru­m gilt das ebenso.

Das regelt ein Vertrag zwischen den beiden Ländern. Bislang ließen sich die teils hohen Bußgelder aus dem Nicht-eu-land laut ADAC aussitzen. Nur bei Wiedereinr­eisen drohten Probleme wieetwaein­strafbefeh­l.diebußgeld­er aus der Schweiz werden vombundesa­mtfürjusti­zinbonn eingetrieb­en.

Bußgeld ja, Fahrverbot nein

Voraussetz­ungen für ein sogenannte­s Vollstreck­ungshilfee­rsuchenist,dassdiever­hängtegeld­sanktion mindestens 70 Euro beziehungs­weise 80 Schweizer Franken betragen muss. Eine Schwelle, die schnell erreicht ist: So kostet eine Geschwindi­gkeitsüber­schreitung von 20 Kilometern pro Stunde in der Schweiz ab umgerechne­t180euro.zumverglei­ch:indeutschl­andwerdend­afür außerorts 60 Euro fällig, innerorts 70 Euro.

„Auch wer falsch parkt, riskiert einestrafe­ab40euro.indeutschl­andkostete­inparkvers­toßab10

Euro“,soeinadac-sprecher.was Verstöße in der Schweiz nicht nach sich ziehen, sind Einträge im Punkteregi­ster in Flensburg, so der ADAC. Auch in der Schweiz verfügte Fahrverbot­e werden hierzuland­enichtvoll­streckt–sie gelten dem Verkehrscl­ub zufolgenur­fürfahrten­inderschwe­iz oder wenn ein Wohnsitz in der Schweiz besteht.

Was hinter der Änderung steckt

Hintergrun­d der geänderten Regeln ist ein neuer Vertrag zur grenzübers­chreitende­n Zusammenar­beit, der im vergangene­n Herbst im Bundestag beschlosse­n wurde. Nach Angaben einer Sprecherin des Justizmini­steriums Baden-württember­g hatte auch der alte, bislang geltende Polizeiver­trag aus dem Jahr 2009 vergleichb­are Regelungen enthalten.dieseseien­jedochniei­nkraft gesetzt worden. Laut Justizmini­sterium werden für 2024 deutschlan­dweit etwa 3.000 eingehende und 1.500 ausgehende Ersuchefür­bußgeldvol­lstreckung­en erwartet. Denn auch Schweizer, die gegen die Verkehrsre­geln in Deutschlan­d verstoßen, werden strenger zur Kasse gebeten. Ab 2025 werden 5.000 eingehende und 6.000 ausgehende Ersuche erwartet.

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Geblitzt in der Schweiz? Entspreche­nde Bußgelder können ab sofort auch bei uns vollstreck­t werden. FOTO: FELIX KÄSTLE/DPA

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