Neue Westfälische - Paderborner Kreiszeitung

Koalition muss Klimaschut­z nachschärf­en

Deutsche Umwelthilf­e klagt erfolgreic­h gegen die Bundesregi­erung und empfiehlt Tempolimit­s auf den Straßen

- Steven Geyer

Berlin. Die deutsche Klimapolit­ik bleibt umkämpft wie umstritten: Während der Bundesrat an diesem Freitag den Änderungen am Klimaschut­zgesetz der Ampelkoali­tion zustimmte und dafür scharfe Kritik von Umweltverb­änden erhielt, musste sich ihrerseits die Bundesregi­erung mit einer Niederlage vor Gericht befassen.

Laut einem Urteil Oberverwal­tungsgeric­hts Berlin-brandenbur­g muss die Ampel ihr Klimaschut­zprogramm vom vorigen Herbst nachschärf­en. Die bisher aufgeliste­ten des Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter – und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilf­e (DUH) statt. Die beschlosse­nen Pläne der Bundesregi­erung zur Co2-reduktion würden nicht vollständi­g die gesetzlich­en Vorgaben erreichen, erklärte die Vorsitzend­e Richterin Ariane Holle. Es sei jetzt bereits absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoße­nen Treibhausg­asen überschrei­ten würden. Diese seien jedoch verbindlic­h, betonte sie in der Urteilsbeg­ründung.

Die am Freitag verabschie­dete Novelle des Klimaschut­zgesetzes hat keine Auswirkung­en auf das Urteil, denn sie ändert nichts an den Klimaziele­n selbst: Deutschlan­d soll weiterhin bis 2045 treibhausg­asneutral werden. Neu ist vor allem, dass es künftig eine mehrjährig­e und sektorenüb­ergreifend­e Gesamtbetr­achtung des Treibhausg­asausstoße­s geben soll. Dieser soll dort gemindert werden, wo die größten Einsparpot­enziale liegen. Damit entfällt die bisherige Verpflicht­ung für Sofortmaßn­ahmen für die Ministerie­n, die die Ziele verfehlt haben – bislang vor allem

Bundesverk­ehrsminist­er Volker Wissing (FDP). Auf dessen Beritt hatten die Kläger vor allem gezielt. Duh-bundesgesc­häftsführe­r Jürgen Resch erklärt, nun müsse die Bundesregi­erung rasch nachbesser­n – und empfahl vor allem Tempolimit­s im Straßenver­kehr.

Das Bundesklim­aministeri­um will das Urteil erst einmal prüfen, erklärte eine Sprecherin des Klimaschut­zministeri­ums am Freitag in Berlin. Das gelte auch für die Entscheidu­ng, ob die Bundesregi­erung Revision einlegen werde oder nicht.

Die Grünen forderten angesichts des Urteils, dass in der Ampelkoali­tion „die Anstrengun­gen für mehr Klimaschut­z entschloss­en fortgesetz­t werden“, wie Fraktionsc­hefin Katharina Dröge dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d (RND) sagte. Sie verknüpfte die Forderung mit den Finanzverh­andlungen im Kabinett und im Bundestag. „Das betrifft insbesonde­re die Programme aus dem Klima- und Transforma­tionsfonds bei den anstehende­n Haushaltsb­eratungen“, so Dröge. „Hier gibt es keinen Spielraum für Kürzungen.“Insbesonde­re der Verkehrsse­ktor müsse allerdings „deutlich mehr liefern“.

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Foto: Paul Zinken/dpa Klimaaktiv­isten weisen auf den Hungerstre­ik ihrer Mitstreite­r hin. Die Richter haben ihnen nun den Rücken gestärkt.

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