Neue Westfälische - Paderborner Kreiszeitung
Welcher ist Ihr Lieblingsartikel?
Das Grundgesetz wird heute 75 Jahre alt. Die 146 Artikel haben dazu beigetragen, dass Deutschland nach dem Scheitern der Weimarer Republik und zwölf Jahren nationalsozialistischer Terrorherrschaft zum liberalen Rechtsstaat erwachsen konnte. Wir haben Prom
Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-vorpommern:
Der wichtigste Satz findet sich gleich in Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist die direkte Antwort auf Willkür, Gewalt und Massenmord im nationalsozialsozialistischen Deutschland. Und das ist auch 75 Jahre später der wichtigste Wert.
Ich setze mich seit vielen Jahren dafür ein, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern eigene Personen mit besonderen Bedürfnissen. Es geht um ein gesundes Aufwachsen und Schutz vor Gewalt.
Marco Buschmann Bundesjustizminister:
Artikel 5 Abs. 1 GG liegt mir besonders am Herzen. Meinungsfreiheit heißt, sich auch mit den Mächtigen eines Staates angstfrei auseinandersetzen zu können. In vielen Ländern der Welt gilt leider das Gegenteil. Schon in seinen Anfangsjahren hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung als Grundlage jeder Freiheit überhaupt hervorgehoben. Auch aktuell wird deutlich, wie wichtig es ist, dass jede und jeder Einzelne seine Meinung frei äußern darf. Es macht eine Demokratie aus, dass gerade nicht von Regierenden bestimmt wird, welche Meinungen die richtigen und welche die falschen sind.
Der für mich wichtigste Artikel ist aber Art. 1 GG. Die Bestimmung, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, ist Ausgangspunkt für alle weiteren Artikel und letztlich die wichtigste Grundlage für die Freiheiten eines jeden Einzelnen.
Unser Grundgesetz ist eine deutsche Erfolgsgeschichte. Die Grundentscheidungen, die mit diesem getroffen wurden, sind auch heute noch gültig. Unser Grundgesetz ist aber keinesfalls eine starre Reliquie, an der man nichts ändern darf. Im Gegenteil. Es ist quicklebendig, sozusagen ein lebendiges Dokument. So ist es an der Zeit, eine Verfassungsänderung zu diskutieren, die den Status des Bundesverfassungsgerichts besser zum Ausdruck bringt und grundgesetzlich absichert. Ich arbeite daran, dass es gelingt, in Deutschland die notwendigen Mehrheiten zu organisieren, um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz stärker zu verankern. Wir müssen aus Erfahrungen aus anderen Staaten lernen, um für potenzielle Gefahren gut gerüstet zu sein. Damit unser Grundgesetz auch nach 75 Jahren eine Erfolgsgeschichte bleibt.
(FDP),
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen:
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, Versammlungsund Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung und Pressefreiheit und das Bekenntnis zu Frieden und Demokratie für unser Zusammenleben. Es sind diese Freiheitsrechte, für die mutige Menschen 1989 in Ostdeutschland gekämpft haben. Das Grundgesetz, niedergeschrieben vor Jahrzehnten, gibt klare Antworten auch auf sehr aktuelle Fragen. Tatsächlich gibt es politische Kräfte, die es nicht gut meinen mit Deutschland, es gibt Feinde unserer Verfassung und Verächter der Demokratie. Alle Demokraten sind aufgerufen, sich diesen Bestrebungen entgegenzustellen – und sich immer wieder bewusst zu machen, dass es ein großes Glück und nicht selbstverständlich ist, in Frieden und Freiheit in der Bundesrepublik, im wiedervereinten Deutschland leben zu können. Das Grundgesetz ist ein guter Wertekompass. Gut durch die Zeiten zu navigieren ist eine Aufgabe, die uns alle angeht.
Sandra Maischberger, Journalistin, Tv-moderatorin und Produzentin:
Mein Lieblingsartikel ist der erste: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“Sechs einfache Wörter, die schlicht, aber mit großer Wucht das Grundprinzip der Menschlichkeit erfassen. Sie stehen gleich am Anfang der Verfassung und setzen damit als furioser Auftakt den Ton für alles, was noch folgt. Eigentlich würde der erste Satz allein reichen (kurze Verträge sind immer besser als lange). Aber wenn’s nicht so utopisch wäre, vielleicht noch dieser hier: Der Schutz des Planeten ist Aufgabe aller Bürger.
Ulrich Wickert, Journalist und Autor:
Die Ampel hat zwar ein Gesetz zur Freigabe von Rauschmitteln wie Cannabis verabschiedet, es aber nicht geschafft, die Rechte der Kinder ins Grundgesetz aufzunehmen, obwohl das im Koalitionspapier angekündigt wurde. Das ist eine Schande.
Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Das ist aber nur möglich, wenn dieses Recht für Kinder besonders geschützt wird. Ganz wie es die Uno-konvention für Kinderrechte fordert, sollte deshalb in Artikel 2 GG stehen, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird.
Wichtig ist die Formulierung, dass das Kindeswohl ein vorrangiger Gesichtspunkt sei. Das Kindeswohl wirkt daher nicht absolut, sondern kann im Einzelfall auch hinter andere Gesichtspunkte zurücktreten. Es soll bei der Berücksichtigung des Kindeswohls jedoch darum gehen, dass sich die Entscheidungsträger über die Auswirkungen der jeweiligen Entscheidung auf Kinder allgemein bewusst werden.
Irme Stetter-karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken:
Der Artikel 3, Absatz 3 bedeutet mir viel: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“Er konkretisiert den großen und wertvollen Anspruch des Artikel 3, Absatz 1, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Die gesellschaftspolitische Entwicklung unserer Republik im Verhältnis zwischen den Geschlechtern, in der Inklusionsund Migrationspolitik ist ohne diesen Artikel schwer vorstellbar. Persönlich – katholisch, Mädchen und vom Land – war das Grundrecht für meine Bildungsbiografie in den 1970erjahren ein Anker und für mein Denken in Fragen der (Sozial-)politik Leitlinie. Innerhalb der katholischen Kirche ist dieser Grundwert nicht verwirklicht! Es gilt auch in Zukunft, leidenschaftlich für die gleiche Menschenwürde aller zu streiten.
Ab und an beschäftigt mich die Frage, ob wir auch ein Grundrecht bräuchten, das da lautet: ‚Jeder Mensch hat das Recht, zu jedem Zeitpunkt einen Raum zu verlassen.‘ Denn es gibt Situationen, in denen Menschen ein Raum zum Gefängnis wird – im wörtlichen und im übertragenen Sinn. Aber da machen wir eine große Debatte auf.
Kirsten Fehrs, Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD):
Mein Lieblingsartikel ist eindeutig Artikel 4, der die Freiheit des
Glaubens, des Gewissens und des Bekenntnisses sichert. In vielen Ländern auf dieser Erde werden Religionsgemeinschaften unterdrückt und Menschen verfolgt, wenn sie sich zu ihrem Glauben bekennen. Oft betrifft das Minderheiten. Und viele Menschen suchen in Deutschland Schutz, weil es genau dieses Recht in ihrer Heimat nicht gibt. Der Artikel 4 verhindert daher auch, dass Menschen in Deutschland aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden. Der Glaube, das Gewissen ist frei – eine großartige Botschaft. Ich bin froh, in einem Staat zu leben, dessen Verfassung in besonderer Weise die religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse seiner Bürgerinnen und Bürger achtet. Ja, das kann auch unbequem werden, wenn fundamentalistische Kräfte diese Freiheit bis zum Äußersten und darüber hinaus ausnutzen. Aber Artikel 4 ermutigt auch, die integrierende Kraft von Religion in einer Migrationsgesellschaft zu würdigen und das interreligiöse Gespräch als Friedensdienst zu verstehen.
Micky Beisenherz, Moderator, Tv-autor und Podcaster:
Seinen letzten spektakulären Auftritt hatte Artikel 1 des Grundgesetzes an Weihnachten 2018. Und ähnlich so manch anderem Auftritt im Fernsehen ist Aufmerksamkeit nicht ausschließlich mit positiver Wahrnehmung verbunden. Damals rief der FC Bayern zur Pressekonferenz, und zum Erstaunen aller zitierte Bayern-boss Kalle Rummenigge den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dies geschah, um zu verdeutlichen, dass der Freistaat FC Bayern sich Kritik an Spielern wie Franck Ribéry oder Manuel Neuer grundgesetzlich verbittet. Dass Rummenigge diesen Artikel auspackte, überraschte dann doch viele. Nicht zuletzt deshalb, weil der rothäutige Bonvivant wertvolle Artikel für gewöhnlich auch gern mal am Zoll vorbeischmuggelt.
Nicht so diesen. Diesen sollte die missliebige Presse doch bitte schwer schlucken. Dass ausgerechnet jene PK so würdelos geraten sollte, lag nicht zuletzt daran, dass Uli Hoeneß in derselben Veranstaltung die Worte seines Vorredners konterkarierte und u. a. Spieler wie Juan Bernat öffentlich herabwürdigte. Eine schöne Pointe, wie sie beim bayerischen Traditionsclub in seinem Widersinn nur alle paar Minuten vorkommt. Würde kennen sie eigentlich nur als Konjunktiv (siehe auch aktuelle Situation). Das Interessante an Artikel 1 des Grundgesetzes ist, dass er oft in direktem Bezug zu Artikel 5, der Meinungsfreiheit, steht. So hat eine wachsende Zahl von Menschen in Umfragen das Gefühl, ihre Meinung nicht mehr frei sagen zu können. Ein Gefühl (und für Gefühle kann man ja nix), das rein juristisch nicht korrekt ist. In Deutschland kann man zunächst einmal eine ganze Menge sagen. Ja, sogar eine ganz unangenehme Menge, um ehrlich zu sein. Warum also entsteht dieser Eindruck? Meines Erachtens ist es vor allem die Art, wie Meinungen in sozialen Netzwerken in den letzten Jahren verhandelt wurden. In allen größeren oder kleineren Kontroversen haben die Beteiligten schnell das Feld der Debatte verlassen, um schon im nächsten Schritt nicht mehr den Inhalt des Gesagten zu kritisieren, sondern ausschließlich die Person, die es gesagt hat. Und mit kritisieren ist zu 90 Prozent gemeint, dass beleidigt, diffamiert und herabgewürdigt wird. Wenn die Etikettiermaschine erst einmal Amok läuft, dann ist unter Rassist, Spinner, Kriegstreiber, Woke-faschist, Gendernazi oder Halt-die-fresse-boomer offensichtlich kein Dialog mehr möglich. Folglich ist weniger die Meinung eingeschränkt. Es ist vielmehr die Würde, die Schaden davonträgt, wenn man diese allzu leichtfertig äußert. Das ist rasend ungesund für das politische Klima. Und es wäre allen dringend angeraten, dazu zurückzufinden, den Inhalt des Gesagten auseinanderzunehsandra men anstatt der Person, der der Gedanke entfahren ist.
Wer Artikel 1 des Grundgesetzes pflegt, der tut viel dafür, den Wert von Artikel 5 zu erhalten.
Im Zweifel findet man dann als FC Bayern auch wieder einen, der dort als Trainer arbeiten mag.
Moritz Rinke, Dramatiker und Romanautor:
Im Abitur habe ich einen Aufsatz über das Artikel 5 verfassen müssen: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten ...“Vermutlich habe ich damals beim Verfassen des Aufsatzes ständig mit dem Kopf genickt und bestimmt noch etwas Kluges aus der „FAZ“oder dem „Spiegel“zitiert. Wenn ich allerdings heute auf unsere zugänglichen Quellen schaue, dann werde ich zunehmend panisch. Warum darf man, zum Beispiel auf Tiktok, ungehindert falsche Fakten, Antisemitismus, Rassismus oder Frauenfeindlichkeit verbreiten? Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern … Ja, ich will ja weiter unbedingt mit dem Kopf nicken, aber ich sehe derzeit keine lebendige demokratische Meinungsvielfalt, sondern eine in Hass und Undifferenziertheit zerstückelte Gesellschaft. Sie fragen hier, was mir fehlt? Ich glaube, es wird Zeit, dass wir über unsere heutigen zugänglichen Quellen nachdenken, von denen die Väter des Grundgesetzes natürlich nichts ahnen konnten. Und wenn es nur der Hinweis ist, dass zu Rechten auch immer Pflichten gehören. Jeder hat die Pflicht, nachzudenken, bevor er sich frei äußert. So ein Satz müsste vielleicht immer aufpoppen, wenn man auf seinen Webbrowser geht.
Ahmad Mansour, Psychologe und Autor arabisch-palästinensischer Herkunft:
Als jemand, der in einer autoritären, patriarchalen Familie groß geworden ist, in einer Gesellschaft, in der das Kollektiv wichtiger als das Individuum ist und in dem Menschen gehorchen müssen, in der starke Hierarchien und keine Gleichberechtigung herrscht, empfinde ich es als großes Glück, dass das Grundgesetz jedem Individuum seine Würde per Grundgesetz garantiert. Somit schätze ich den ersten Artikel über aller Maßen und möchte dieses großartige Grundgesetz auch allen neu ankommenden Menschen in Deutschland nahebringen; Verständnis, Empathie und Begeisterung dafür schaffen, was Demokratie und Menschenrechte in Deutschland bedeuten und was hier nach dem Zweiten Weltkrieg geschafft und geschaffen wurde.
Am Grundgesetz selbst fehlt mir nichts, sondern eher an seiner Vermarktung. Wir müssen es lebendiger gestalten, es den Menschen näherbringen – das merke ich vor allem bei meiner Arbeit mit Jugendlichen.
Wenn man an die Bilder von rechtsradikalen „Reichsbürgern“oder den Demonstrationen von Islamisten in Hamburg vor Kurzem denkt, dann bedeutet das, dass noch sehr viel Arbeit vor uns liegt, um dieses Grundgesetz alltäglicher und menschennah zu gestalten: Es geht nicht darum, Paragrafen auswendig zu lernen, sondern diese mit Situationen zu füllen und den Menschen einen emotionalen Zugang zu ermöglichen. Ich bin absolut überzeugt davon, dass unsere gesellschaftliche Leitkultur das Grundgesetz sein muss. Die Bürger dieses Landes müssen den Gedanken und die Haltung verinnerlichen, dass es keine Grenzen zwischen Menschen aufgrund von Herkunft, Religion oder Hautfarbe gibt, sondern dass die Basis für ein gesellschaftliches Miteinander allein durch das Grundgesetz, insbesondere durch seinen ersten Artikel geschaffen ist.
Sebastian Krumbiegel, Sänger und Frontmann der Band Die Prinzen:
Der erste Satz von Artikel eins sagt eigentlich alles. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“Dieser eine Satz ist, gerade in seiner bestechenden Schlichtheit, ein guter Kompass für unser Zusammenleben, ein guter Leitfaden. Er klingt so leicht, er klingt so logisch – jedes Kind kann verstehen, was er meint: Wir sollten uns gegenseitig respektieren, wir sollten jeden Menschen, unabhängig von seinem persönlichen Lebensentwurf, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder gesellschaftlichem Stand als wertvoll und bereichernd betrachten. Das klingt einleuchtend, ist aber leider in der Praxis nicht immer so klar. Dieser eine Satz – wie viel Wert hat er wirklich? Gibt es diesen Konsens, oder geht es im wahren Leben dann nicht meistens doch mit diesem einschränkenden „Ja, aber …“weiter?
Ich selbst bezeichne mich gern als „Grundgesetz-ultra“. Diese Sammlung von Regeln, dieses komplexe Werk, das sich kluge Menschen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ausgedacht haben, ist ein Schatz, denn es ist die Grundlage für das, was wir Demokratie nennen. Okay – manches scheint in der Formulierung etwas überholt zu sein. Der Begriff „Rasse“z. B. ist ein gestriger, und ich frage mich, was er im Grundgesetz verloren hat. Und da sind wir wieder beim ersten Satz. Es gibt keine unterschiedlichen Rassen. Wie hat Rio Reiser einst so treffend gesungen: „Mein Name ist Mensch“– und die Würde des Menschen… – na ja, ihr wisst, was ich meine.
Wolfgang Joop, Modedesigner und Gründer mehrerer Firmen:
„Im Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“Dieses ist leider nur als Staatsziel formuliert – daraus muss ein Grundrecht für Tiere resultieren. Leider klaffen Anspruch und Realität weit auseinander. Tiere werden an die Ställe angepasst, zurechtgestutzt, qualgezüchtet und auf Hochleistung getrimmt – sie leiden viel zu oft Schmerzen. Seit Jahrzehnten entwerfe ich keine Mode mehr mit Pelz, und so lange esse ich auch kein Fleisch mehr. In Potsdam empört es mich, wenn ich sehe, wie Kremserpferde in der Sommerhitze überladene Touristenkutschen ziehen müssen. Ich wünsche mir, dass der Tierschutz in Deutschland endlich vollumfänglich durchgesetzt wird. Mir imponiert Spanien: Dort sieht ein Gesetz nun vor, dass Tiere nicht mehr als „Objekte“gelten, sondern als „fühlende Lebewesen“.