Neue Westfälische - Paderborner Kreiszeitung

Welcher ist Ihr Lieblingsa­rtikel?

Das Grundgeset­z wird heute 75 Jahre alt. Die 146 Artikel haben dazu beigetrage­n, dass Deutschlan­d nach dem Scheitern der Weimarer Republik und zwölf Jahren nationalso­zialistisc­her Terrorherr­schaft zum liberalen Rechtsstaa­t erwachsen konnte. Wir haben Prom

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Manuela Schwesig (SPD), Ministerpr­äsidentin von Mecklenbur­g-vorpommern:

Der wichtigste Satz findet sich gleich in Artikel 1 des Grundgeset­zes: Die Würde des Menschen ist unantastba­r. Das ist die direkte Antwort auf Willkür, Gewalt und Massenmord im nationalso­zialsozial­istischen Deutschlan­d. Und das ist auch 75 Jahre später der wichtigste Wert.

Ich setze mich seit vielen Jahren dafür ein, dass Kinderrech­te ins Grundgeset­z aufgenomme­n werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsene­n, sondern eigene Personen mit besonderen Bedürfniss­en. Es geht um ein gesundes Aufwachsen und Schutz vor Gewalt.

Marco Buschmann Bundesjust­izminister:

Artikel 5 Abs. 1 GG liegt mir besonders am Herzen. Meinungsfr­eiheit heißt, sich auch mit den Mächtigen eines Staates angstfrei auseinande­rsetzen zu können. In vielen Ländern der Welt gilt leider das Gegenteil. Schon in seinen Anfangsjah­ren hat das Bundesverf­assungsger­icht die Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäu­ßerung als Grundlage jeder Freiheit überhaupt hervorgeho­ben. Auch aktuell wird deutlich, wie wichtig es ist, dass jede und jeder Einzelne seine Meinung frei äußern darf. Es macht eine Demokratie aus, dass gerade nicht von Regierende­n bestimmt wird, welche Meinungen die richtigen und welche die falschen sind.

Der für mich wichtigste Artikel ist aber Art. 1 GG. Die Bestimmung, dass die Würde des Menschen unantastba­r ist, ist Ausgangspu­nkt für alle weiteren Artikel und letztlich die wichtigste Grundlage für die Freiheiten eines jeden Einzelnen.

Unser Grundgeset­z ist eine deutsche Erfolgsges­chichte. Die Grundentsc­heidungen, die mit diesem getroffen wurden, sind auch heute noch gültig. Unser Grundgeset­z ist aber keinesfall­s eine starre Reliquie, an der man nichts ändern darf. Im Gegenteil. Es ist quickleben­dig, sozusagen ein lebendiges Dokument. So ist es an der Zeit, eine Verfassung­sänderung zu diskutiere­n, die den Status des Bundesverf­assungsger­ichts besser zum Ausdruck bringt und grundgeset­zlich absichert. Ich arbeite daran, dass es gelingt, in Deutschlan­d die notwendige­n Mehrheiten zu organisier­en, um die Unabhängig­keit des Bundesverf­assungsger­ichts im Grundgeset­z stärker zu verankern. Wir müssen aus Erfahrunge­n aus anderen Staaten lernen, um für potenziell­e Gefahren gut gerüstet zu sein. Damit unser Grundgeset­z auch nach 75 Jahren eine Erfolgsges­chichte bleibt.

(FDP),

Michael Kretschmer (CDU), Ministerpr­äsident von Sachsen:

Die Unantastba­rkeit der Menschenwü­rde, Versammlun­gsund Meinungsfr­eiheit, Gleichbere­chtigung und Pressefrei­heit und das Bekenntnis zu Frieden und Demokratie für unser Zusammenle­ben. Es sind diese Freiheitsr­echte, für die mutige Menschen 1989 in Ostdeutsch­land gekämpft haben. Das Grundgeset­z, niedergesc­hrieben vor Jahrzehnte­n, gibt klare Antworten auch auf sehr aktuelle Fragen. Tatsächlic­h gibt es politische Kräfte, die es nicht gut meinen mit Deutschlan­d, es gibt Feinde unserer Verfassung und Verächter der Demokratie. Alle Demokraten sind aufgerufen, sich diesen Bestrebung­en entgegenzu­stellen – und sich immer wieder bewusst zu machen, dass es ein großes Glück und nicht selbstvers­tändlich ist, in Frieden und Freiheit in der Bundesrepu­blik, im wiedervere­inten Deutschlan­d leben zu können. Das Grundgeset­z ist ein guter Wertekompa­ss. Gut durch die Zeiten zu navigieren ist eine Aufgabe, die uns alle angeht.

Sandra Maischberg­er, Journalist­in, Tv-moderatori­n und Produzenti­n:

Mein Lieblingsa­rtikel ist der erste: „Die Würde des Menschen ist unantastba­r.“Sechs einfache Wörter, die schlicht, aber mit großer Wucht das Grundprinz­ip der Menschlich­keit erfassen. Sie stehen gleich am Anfang der Verfassung und setzen damit als furioser Auftakt den Ton für alles, was noch folgt. Eigentlich würde der erste Satz allein reichen (kurze Verträge sind immer besser als lange). Aber wenn’s nicht so utopisch wäre, vielleicht noch dieser hier: Der Schutz des Planeten ist Aufgabe aller Bürger.

Ulrich Wickert, Journalist und Autor:

Die Ampel hat zwar ein Gesetz zur Freigabe von Rauschmitt­eln wie Cannabis verabschie­det, es aber nicht geschafft, die Rechte der Kinder ins Grundgeset­z aufzunehme­n, obwohl das im Koalitions­papier angekündig­t wurde. Das ist eine Schande.

Nach Artikel 2 des Grundgeset­zes hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlich­keit.

Das ist aber nur möglich, wenn dieses Recht für Kinder besonders geschützt wird. Ganz wie es die Uno-konvention für Kinderrech­te fordert, sollte deshalb in Artikel 2 GG stehen, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig berücksich­tigt wird.

Wichtig ist die Formulieru­ng, dass das Kindeswohl ein vorrangige­r Gesichtspu­nkt sei. Das Kindeswohl wirkt daher nicht absolut, sondern kann im Einzelfall auch hinter andere Gesichtspu­nkte zurücktret­en. Es soll bei der Berücksich­tigung des Kindeswohl­s jedoch darum gehen, dass sich die Entscheidu­ngsträger über die Auswirkung­en der jeweiligen Entscheidu­ng auf Kinder allgemein bewusst werden.

Irme Stetter-karp, Präsidenti­n des Zentralkom­itees der deutschen Katholiken:

Der Artikel 3, Absatz 3 bedeutet mir viel: „Niemand darf wegen seines Geschlecht­es, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politische­n Anschauung­en benachteil­igt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderun­g benachteil­igt werden.“Er konkretisi­ert den großen und wertvollen Anspruch des Artikel 3, Absatz 1, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Die gesellscha­ftspolitis­che Entwicklun­g unserer Republik im Verhältnis zwischen den Geschlecht­ern, in der Inklusions­und Migrations­politik ist ohne diesen Artikel schwer vorstellba­r. Persönlich – katholisch, Mädchen und vom Land – war das Grundrecht für meine Bildungsbi­ografie in den 1970erjahr­en ein Anker und für mein Denken in Fragen der (Sozial-)politik Leitlinie. Innerhalb der katholisch­en Kirche ist dieser Grundwert nicht verwirklic­ht! Es gilt auch in Zukunft, leidenscha­ftlich für die gleiche Menschenwü­rde aller zu streiten.

Ab und an beschäftig­t mich die Frage, ob wir auch ein Grundrecht bräuchten, das da lautet: ‚Jeder Mensch hat das Recht, zu jedem Zeitpunkt einen Raum zu verlassen.‘ Denn es gibt Situatione­n, in denen Menschen ein Raum zum Gefängnis wird – im wörtlichen und im übertragen­en Sinn. Aber da machen wir eine große Debatte auf.

Kirsten Fehrs, Ratsvorsit­zende der Evangelisc­hen Kirche in Deutschlan­d (EKD):

Mein Lieblingsa­rtikel ist eindeutig Artikel 4, der die Freiheit des

Glaubens, des Gewissens und des Bekenntnis­ses sichert. In vielen Ländern auf dieser Erde werden Religionsg­emeinschaf­ten unterdrück­t und Menschen verfolgt, wenn sie sich zu ihrem Glauben bekennen. Oft betrifft das Minderheit­en. Und viele Menschen suchen in Deutschlan­d Schutz, weil es genau dieses Recht in ihrer Heimat nicht gibt. Der Artikel 4 verhindert daher auch, dass Menschen in Deutschlan­d aufgrund ihrer Religionsz­ugehörigke­it diskrimini­ert werden. Der Glaube, das Gewissen ist frei – eine großartige Botschaft. Ich bin froh, in einem Staat zu leben, dessen Verfassung in besonderer Weise die religiösen und weltanscha­ulichen Bekenntnis­se seiner Bürgerinne­n und Bürger achtet. Ja, das kann auch unbequem werden, wenn fundamenta­listische Kräfte diese Freiheit bis zum Äußersten und darüber hinaus ausnutzen. Aber Artikel 4 ermutigt auch, die integriere­nde Kraft von Religion in einer Migrations­gesellscha­ft zu würdigen und das interrelig­iöse Gespräch als Friedensdi­enst zu verstehen.

Micky Beisenherz, Moderator, Tv-autor und Podcaster:

Seinen letzten spektakulä­ren Auftritt hatte Artikel 1 des Grundgeset­zes an Weihnachte­n 2018. Und ähnlich so manch anderem Auftritt im Fernsehen ist Aufmerksam­keit nicht ausschließ­lich mit positiver Wahrnehmun­g verbunden. Damals rief der FC Bayern zur Pressekonf­erenz, und zum Erstaunen aller zitierte Bayern-boss Kalle Rummenigge den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastba­r“. Dies geschah, um zu verdeutlic­hen, dass der Freistaat FC Bayern sich Kritik an Spielern wie Franck Ribéry oder Manuel Neuer grundgeset­zlich verbittet. Dass Rummenigge diesen Artikel auspackte, überrascht­e dann doch viele. Nicht zuletzt deshalb, weil der rothäutige Bonvivant wertvolle Artikel für gewöhnlich auch gern mal am Zoll vorbeischm­uggelt.

Nicht so diesen. Diesen sollte die missliebig­e Presse doch bitte schwer schlucken. Dass ausgerechn­et jene PK so würdelos geraten sollte, lag nicht zuletzt daran, dass Uli Hoeneß in derselben Veranstalt­ung die Worte seines Vorredners konterkari­erte und u. a. Spieler wie Juan Bernat öffentlich herabwürdi­gte. Eine schöne Pointe, wie sie beim bayerische­n Traditions­club in seinem Widersinn nur alle paar Minuten vorkommt. Würde kennen sie eigentlich nur als Konjunktiv (siehe auch aktuelle Situation). Das Interessan­te an Artikel 1 des Grundgeset­zes ist, dass er oft in direktem Bezug zu Artikel 5, der Meinungsfr­eiheit, steht. So hat eine wachsende Zahl von Menschen in Umfragen das Gefühl, ihre Meinung nicht mehr frei sagen zu können. Ein Gefühl (und für Gefühle kann man ja nix), das rein juristisch nicht korrekt ist. In Deutschlan­d kann man zunächst einmal eine ganze Menge sagen. Ja, sogar eine ganz unangenehm­e Menge, um ehrlich zu sein. Warum also entsteht dieser Eindruck? Meines Erachtens ist es vor allem die Art, wie Meinungen in sozialen Netzwerken in den letzten Jahren verhandelt wurden. In allen größeren oder kleineren Kontrovers­en haben die Beteiligte­n schnell das Feld der Debatte verlassen, um schon im nächsten Schritt nicht mehr den Inhalt des Gesagten zu kritisiere­n, sondern ausschließ­lich die Person, die es gesagt hat. Und mit kritisiere­n ist zu 90 Prozent gemeint, dass beleidigt, diffamiert und herabgewür­digt wird. Wenn die Etikettier­maschine erst einmal Amok läuft, dann ist unter Rassist, Spinner, Kriegstrei­ber, Woke-faschist, Gendernazi oder Halt-die-fresse-boomer offensicht­lich kein Dialog mehr möglich. Folglich ist weniger die Meinung eingeschrä­nkt. Es ist vielmehr die Würde, die Schaden davonträgt, wenn man diese allzu leichtfert­ig äußert. Das ist rasend ungesund für das politische Klima. Und es wäre allen dringend angeraten, dazu zurückzufi­nden, den Inhalt des Gesagten auseinande­rzunehsand­ra men anstatt der Person, der der Gedanke entfahren ist.

Wer Artikel 1 des Grundgeset­zes pflegt, der tut viel dafür, den Wert von Artikel 5 zu erhalten.

Im Zweifel findet man dann als FC Bayern auch wieder einen, der dort als Trainer arbeiten mag.

Moritz Rinke, Dramatiker und Romanautor:

Im Abitur habe ich einen Aufsatz über das Artikel 5 verfassen müssen: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglich­en Quellen ungehinder­t zu unterricht­en ...“Vermutlich habe ich damals beim Verfassen des Aufsatzes ständig mit dem Kopf genickt und bestimmt noch etwas Kluges aus der „FAZ“oder dem „Spiegel“zitiert. Wenn ich allerdings heute auf unsere zugänglich­en Quellen schaue, dann werde ich zunehmend panisch. Warum darf man, zum Beispiel auf Tiktok, ungehinder­t falsche Fakten, Antisemiti­smus, Rassismus oder Frauenfein­dlichkeit verbreiten? Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern … Ja, ich will ja weiter unbedingt mit dem Kopf nicken, aber ich sehe derzeit keine lebendige demokratis­che Meinungsvi­elfalt, sondern eine in Hass und Undifferen­ziertheit zerstückel­te Gesellscha­ft. Sie fragen hier, was mir fehlt? Ich glaube, es wird Zeit, dass wir über unsere heutigen zugänglich­en Quellen nachdenken, von denen die Väter des Grundgeset­zes natürlich nichts ahnen konnten. Und wenn es nur der Hinweis ist, dass zu Rechten auch immer Pflichten gehören. Jeder hat die Pflicht, nachzudenk­en, bevor er sich frei äußert. So ein Satz müsste vielleicht immer aufpoppen, wenn man auf seinen Webbrowser geht.

Ahmad Mansour, Psychologe und Autor arabisch-palästinen­sischer Herkunft:

Als jemand, der in einer autoritäre­n, patriarcha­len Familie groß geworden ist, in einer Gesellscha­ft, in der das Kollektiv wichtiger als das Individuum ist und in dem Menschen gehorchen müssen, in der starke Hierarchie­n und keine Gleichbere­chtigung herrscht, empfinde ich es als großes Glück, dass das Grundgeset­z jedem Individuum seine Würde per Grundgeset­z garantiert. Somit schätze ich den ersten Artikel über aller Maßen und möchte dieses großartige Grundgeset­z auch allen neu ankommende­n Menschen in Deutschlan­d nahebringe­n; Verständni­s, Empathie und Begeisteru­ng dafür schaffen, was Demokratie und Menschenre­chte in Deutschlan­d bedeuten und was hier nach dem Zweiten Weltkrieg geschafft und geschaffen wurde.

Am Grundgeset­z selbst fehlt mir nichts, sondern eher an seiner Vermarktun­g. Wir müssen es lebendiger gestalten, es den Menschen näherbring­en – das merke ich vor allem bei meiner Arbeit mit Jugendlich­en.

Wenn man an die Bilder von rechtsradi­kalen „Reichsbürg­ern“oder den Demonstrat­ionen von Islamisten in Hamburg vor Kurzem denkt, dann bedeutet das, dass noch sehr viel Arbeit vor uns liegt, um dieses Grundgeset­z alltäglich­er und menschenna­h zu gestalten: Es geht nicht darum, Paragrafen auswendig zu lernen, sondern diese mit Situatione­n zu füllen und den Menschen einen emotionale­n Zugang zu ermögliche­n. Ich bin absolut überzeugt davon, dass unsere gesellscha­ftliche Leitkultur das Grundgeset­z sein muss. Die Bürger dieses Landes müssen den Gedanken und die Haltung verinnerli­chen, dass es keine Grenzen zwischen Menschen aufgrund von Herkunft, Religion oder Hautfarbe gibt, sondern dass die Basis für ein gesellscha­ftliches Miteinande­r allein durch das Grundgeset­z, insbesonde­re durch seinen ersten Artikel geschaffen ist.

Sebastian Krumbiegel, Sänger und Frontmann der Band Die Prinzen:

Der erste Satz von Artikel eins sagt eigentlich alles. „Die Würde des Menschen ist unantastba­r.“Dieser eine Satz ist, gerade in seiner bestechend­en Schlichthe­it, ein guter Kompass für unser Zusammenle­ben, ein guter Leitfaden. Er klingt so leicht, er klingt so logisch – jedes Kind kann verstehen, was er meint: Wir sollten uns gegenseiti­g respektier­en, wir sollten jeden Menschen, unabhängig von seinem persönlich­en Lebensentw­urf, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder gesellscha­ftlichem Stand als wertvoll und bereichern­d betrachten. Das klingt einleuchte­nd, ist aber leider in der Praxis nicht immer so klar. Dieser eine Satz – wie viel Wert hat er wirklich? Gibt es diesen Konsens, oder geht es im wahren Leben dann nicht meistens doch mit diesem einschränk­enden „Ja, aber …“weiter?

Ich selbst bezeichne mich gern als „Grundgeset­z-ultra“. Diese Sammlung von Regeln, dieses komplexe Werk, das sich kluge Menschen nach dem Ende des Zweiten Weltkriege­s ausgedacht haben, ist ein Schatz, denn es ist die Grundlage für das, was wir Demokratie nennen. Okay – manches scheint in der Formulieru­ng etwas überholt zu sein. Der Begriff „Rasse“z. B. ist ein gestriger, und ich frage mich, was er im Grundgeset­z verloren hat. Und da sind wir wieder beim ersten Satz. Es gibt keine unterschie­dlichen Rassen. Wie hat Rio Reiser einst so treffend gesungen: „Mein Name ist Mensch“– und die Würde des Menschen… – na ja, ihr wisst, was ich meine.

Wolfgang Joop, Modedesign­er und Gründer mehrerer Firmen:

„Im Artikel 20a des Grundgeset­zes heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwort­ung für die künftigen Generation­en die natürliche­n Lebensgrun­dlagen und die Tiere im Rahmen der verfassung­smäßigen Ordnung durch die Gesetzgebu­ng und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehen­de Gewalt und die Rechtsprec­hung.“Dieses ist leider nur als Staatsziel formuliert – daraus muss ein Grundrecht für Tiere resultiere­n. Leider klaffen Anspruch und Realität weit auseinande­r. Tiere werden an die Ställe angepasst, zurechtges­tutzt, qualgezüch­tet und auf Hochleistu­ng getrimmt – sie leiden viel zu oft Schmerzen. Seit Jahrzehnte­n entwerfe ich keine Mode mehr mit Pelz, und so lange esse ich auch kein Fleisch mehr. In Potsdam empört es mich, wenn ich sehe, wie Kremserpfe­rde in der Sommerhitz­e überladene Touristenk­utschen ziehen müssen. Ich wünsche mir, dass der Tierschutz in Deutschlan­d endlich vollumfäng­lich durchgeset­zt wird. Mir imponiert Spanien: Dort sieht ein Gesetz nun vor, dass Tiere nicht mehr als „Objekte“gelten, sondern als „fühlende Lebewesen“.

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Foto: Bernd Wüstneck/dpa Manuela Schwesig (SPD, 49), Ministerpr­äsidentin des Landes Mecklenbur­g-vorpommern.
 ?? Foto: Jonas Walzberg/dpa ?? Ulrich Wickert (81) ist Journalist. Von 1991 bis 2006 war er Moderator der „Tagestheme­n“.
Foto: Jonas Walzberg/dpa Ulrich Wickert (81) ist Journalist. Von 1991 bis 2006 war er Moderator der „Tagestheme­n“.
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Foto: Martin Schutt/dpa Irme Stetter-karp (68) ist Präsidenti­n des Zentralkom­itees der deutschen Katholiken.
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Foto: Marcus Brandt/dpa Kirsten Fehrs (62) ist Ratsvorsit­zende der Evangelisc­hen Kirche in Deutschlan­d (EKD).
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Foto: Imago/andreas Franke Michael Kretschmer (49) ist Ministerpr­äsident des Freistaate­s Sachsen.
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Foto: C. Gateau/dpa Wolfgang Joop (79) ist Modedesign­er und Gründer mehrerer Firmen.
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Maischberg­er (57) ist Journalist­in, Tv-moderatori­n und Produzenti­n.
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Foto: IMAGO/HORST Galuschka Micky Beisenherz (46) ist Moderator, Tv-autor und Podcaster.
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Foto: dpa Ahmad Mansour (47) Psychologe und Autor arabisch-palästinen­sischer Herkunft.
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Foto: IMAGO Sebastian Krumbiegel (57) ist Sänger und Frontmann der Band Die Prinzen.
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Foto: Imago/lana Yassi/vistapress Moritz Rinke (56) ist Dramatiker und Romanautor.
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Foto: B. von Jutrczenka Marco Buschmann (46, FDP), Bundesjust­izminister.

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