Neue Westfälische - Tageblatt für Schloß Holte-Stukenbrock
Die Waldbrandsaison beginnt wieder Rauchen und offenes Feuer sind im Wald seit Anfang März strengstens untersagt. Welche Gründe es dafür gibt und mit welchen Bußgeldern bei Verstößen gerechnet werden muss.
„Man hat das Gefühl, dass man es immer wieder sagen muss und die Leute sich trotzdem nicht daran halten. Erst gestern haben wir in Senne wieder eine frische Feuerstelle im Wald gefunden“, sagt Bielefelds Ranger Aaron Gellern nachdrücklich. Konkret geht es um das Verbot von offenen Feuern und des Rauchens in Waldgebieten. Das greift vom 1. März bis zum 21. Oktober. Das sieht das Landesforstgesetz vor.
Warum das Waldbrandrisiko bereits im Frühjahr hoch sein kann, erklärt Förster Dieter
Wortmeier: „Im Frühjahr gibt es oft schon wenig Niederschlag. Das Laub ist trocken, darunter liegt kaum grünes Material. Da kann es auch zu dieser Jahreszeit schon mal vorkommen, dass die Risikostufe bei vier oder fünf liegt. Das sind die beiden höchsten Stufen. Jetzt gerade sind wir bei Stufe eins, vor allem durch den vielen Regen.“
Im Sommer wiederum sei das trockene Laub aus dem Winter zwar verrottet und die Gräser grün; durch anhaltende Trockenperioden steige die Brandgefahr aber trotzdem deutlich an, sagt Wortmeier. Längere Phasen mit einer hohen Brandgefahr habe es in Bielefeld schon öfter gegeben. „In solchen Fällen kann es zu Waldsperrungen kommen oder wir machen regelmäßige Kontrollflüge mit der Feuerwehr, um uns einen Überblick über die Waldfläche zu verschaffen.“
Auf die Gefahr von Feuer im Gehölz sind sowohl Feuerwehr als auch Forstamt vorbereitet. „Es gibt Löschrucksäcke für kleinere Brände, die die Forstbeamten immer im Fahrzeug haben“, sagt Feuerwehrmann Timo Juckel. „Außerdem haben wir zahlreiche Karten auf unseren Fahrzeugen, auf denen alle Wege und ihre Befahrbarkeit genau eingezeichnet sind.“
153 gelbe Waldrettungspunkte an Wegen aufgestellt
153 gelbe Waldrettungspunkte sind in den vergangenen zehn Jahren im Bielefelder Waldgebiet an Wegen aufgestellt worden. An dieser Stelle kommen auch Spaziergänger, Wanderer und andere Waldbesucher ins Spiel. Auf ihnen kann – ähnlich wie bei Stationszeichen auf der Autobahn – ein Standort abgelesen und den Rettungskräften durchgegeben werden. Das gilt in Brandfällen und bei Unfällen auf den Waldstrecken.
Wer sich nicht an die Regelung hält und sich im Wald trotzdem eine Zigarette anzündet oder gar auf die Idee kommt, ein Feuer zu entfachen, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
„Rauchen im Wald kostet 150 Euro“, sagt Gellern. „Für Feuer im Wald werden Strafen von bis zu 25.000 Euro fällig. 99 Prozent der Waldbrände sind menschengemacht, daher ist das auch gerechtfertigt.“
Über das Waldbrandrisiko im Wald vor der Haustür oder in ganz NRW kann sich jeder selbst informieren.
Eine vom Landwirtschaftsministerium herausgegebene Karte zeigt unter www.waldinfo.nrw.de die Risikogebiete und auch den jeweiligen Waldbrandindex konkret an.