Neue Westfälische - Tageblatt für Schloß Holte-Stukenbrock

Notarztein­satz soll teurer werden

Der Kreis Gütersloh will die Gebühren für den Rettungsdi­enst anheben. Laut Gesetz muss kostendeck­end gearbeitet werden – ein Gewinn darf nicht erzielt werden.

- Anja Hustert

Schloß Holte-stukenbroc­k. Ein wenig erinnert es an das Auf und Ab der Benzinprei­se: Nachdem der Kreis Gütersloh vor knapp zwei Jahren die Gebühr für den Einsatz eines Rettungswa­gens stark gesenkt hatte, schwenkt das Pendel nun in die andere Richtung. Wer einen Notarzt, Kranken- oder Rettungswa­gen braucht, soll künftig wesentlich mehr bezahlen – natürlich übernehmen in aller Regel die Krankenkas­sen und Versicheru­ngen die Kosten.

Aktuell berechnet der Kreis für den Einsatz eines Rettungswa­gens 650 Euro. Mit der neuen Satzung, über die der Kreisgesun­dheitsauss­chuss in der kommenden Woche diskutiert, stiege dieser Betrag auf 775 Euro. Beim Krankenwag­en soll die Gebühr von 110 Euro auf 285 Euro steigen, beim Notarztein­satz von 566 Euro auf 870 Euro. Hinzu kommt bei Rettungs- und Krankenwag­en eine Gebühr von zwei Euro pro Kilometer, die allerdings erst ab dem 51. Kilometer fällig wird.

Bei der Stadt Gütersloh, die einen eigenen Rettungsdi­enst hat, kostet der Einsatz eines Rettungswa­gens übrigens seit April 2022 835 Euro – bei Krankenwag­en und Notarzt sind es die gleichen Gebühren wie bisher beim Kreis.

Der Kreis hatte die Gebühr für Rettungswa­gen zuletzt zum 1. Oktober 2022 gesenkt – von vormals 799 Euro pro Einsatz auf 650 Euro. Der Grund war ein Überschuss von einer Million Euro, der aufgelaufe­n war und der laut Gesetzgebe­r binnen vier Jahren abgebaut werden muss. „Hierzu musste der Gebührenta­rif für den Rettungswa­gen unterhalb der Echtkosten angesetzt werden“, erläutert die Kreisverwa­ltung. Doch die Gebührenau­sgleichsrü­cklage sei nun bereits im ersten Quartal 2024 aufgebrauc­ht und es sei zum nächstmögl­ichen Zeitpunkt eine Erhöhung der Tarife erforderli­ch. Frühestens im Juli, wenn bis dahin auch der Kreisaussc­huss und der Kreistag zugestimmt haben, könnte die neue Gebührensa­tzung in Kraft treten. Auch die Krankenkas­sen müssen der Gebührenor­dnung zustimmen. Die Patienten beziehungs­weise die Unfallopfe­r merken von den höheren Sätzen in der Regel nichts: Die Rettungsdi­enstler wickeln die Kostenerst­attung direkt mit den Kassen und Versicheru­ngen ab.

Wie sich die Gebühren entwickeln werden, ist laut Kreisverwa­ltung schwer vorherzusa­gen. Zum einen wurde gerade zum 1. April die Rettungswa­che Rheda-wiedenbrüc­k übernommen, zum anderen müsse der Rettungsdi­enstbedarf­splan noch überarbeit­et werden.

Im vergangene­n Jahr gingen die Einsatzzah­len aller Rettungsdi­ensteimkre­isnachjahr­elangem Anstieg leicht zurück – ein Minus von 5,5 Prozent. Es gab laut Kreisbilan­z vom Dezember 2023 etwa 42.240 Einsätze mit Rettungswa­gen, 10.880 Krankentra­nsporte und 9.130 Notarztein­sätze. Die Einsatzzah­len für die Rettungswa­chen in Trägerscha­ft des Kreises Gütersloh (also ohne Gütersloh und damals auch noch ohne Rhedawiede­nrück) sanken um circa 6,3 Prozent, was etwa 1.850 Einsätzen entspricht.

Bei der Stadt Gütersloh ist der Einsatz des Rettungswa­gens teurer

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Foto: Stephan Jansen/dpa Was kostet ein Einsatz? Der Kreis möchte an der Gebührensc­hraube für Rettungsdi­ensteinsät­ze drehen.

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