Neue Westfälische - Tageblatt für Schloß Holte-Stukenbrock
Notarzteinsatz soll teurer werden
Der Kreis Gütersloh will die Gebühren für den Rettungsdienst anheben. Laut Gesetz muss kostendeckend gearbeitet werden – ein Gewinn darf nicht erzielt werden.
Schloß Holte-stukenbrock. Ein wenig erinnert es an das Auf und Ab der Benzinpreise: Nachdem der Kreis Gütersloh vor knapp zwei Jahren die Gebühr für den Einsatz eines Rettungswagens stark gesenkt hatte, schwenkt das Pendel nun in die andere Richtung. Wer einen Notarzt, Kranken- oder Rettungswagen braucht, soll künftig wesentlich mehr bezahlen – natürlich übernehmen in aller Regel die Krankenkassen und Versicherungen die Kosten.
Aktuell berechnet der Kreis für den Einsatz eines Rettungswagens 650 Euro. Mit der neuen Satzung, über die der Kreisgesundheitsausschuss in der kommenden Woche diskutiert, stiege dieser Betrag auf 775 Euro. Beim Krankenwagen soll die Gebühr von 110 Euro auf 285 Euro steigen, beim Notarzteinsatz von 566 Euro auf 870 Euro. Hinzu kommt bei Rettungs- und Krankenwagen eine Gebühr von zwei Euro pro Kilometer, die allerdings erst ab dem 51. Kilometer fällig wird.
Bei der Stadt Gütersloh, die einen eigenen Rettungsdienst hat, kostet der Einsatz eines Rettungswagens übrigens seit April 2022 835 Euro – bei Krankenwagen und Notarzt sind es die gleichen Gebühren wie bisher beim Kreis.
Der Kreis hatte die Gebühr für Rettungswagen zuletzt zum 1. Oktober 2022 gesenkt – von vormals 799 Euro pro Einsatz auf 650 Euro. Der Grund war ein Überschuss von einer Million Euro, der aufgelaufen war und der laut Gesetzgeber binnen vier Jahren abgebaut werden muss. „Hierzu musste der Gebührentarif für den Rettungswagen unterhalb der Echtkosten angesetzt werden“, erläutert die Kreisverwaltung. Doch die Gebührenausgleichsrücklage sei nun bereits im ersten Quartal 2024 aufgebraucht und es sei zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Erhöhung der Tarife erforderlich. Frühestens im Juli, wenn bis dahin auch der Kreisausschuss und der Kreistag zugestimmt haben, könnte die neue Gebührensatzung in Kraft treten. Auch die Krankenkassen müssen der Gebührenordnung zustimmen. Die Patienten beziehungsweise die Unfallopfer merken von den höheren Sätzen in der Regel nichts: Die Rettungsdienstler wickeln die Kostenerstattung direkt mit den Kassen und Versicherungen ab.
Wie sich die Gebühren entwickeln werden, ist laut Kreisverwaltung schwer vorherzusagen. Zum einen wurde gerade zum 1. April die Rettungswache Rheda-wiedenbrück übernommen, zum anderen müsse der Rettungsdienstbedarfsplan noch überarbeitet werden.
Im vergangenen Jahr gingen die Einsatzzahlen aller Rettungsdiensteimkreisnachjahrelangem Anstieg leicht zurück – ein Minus von 5,5 Prozent. Es gab laut Kreisbilanz vom Dezember 2023 etwa 42.240 Einsätze mit Rettungswagen, 10.880 Krankentransporte und 9.130 Notarzteinsätze. Die Einsatzzahlen für die Rettungswachen in Trägerschaft des Kreises Gütersloh (also ohne Gütersloh und damals auch noch ohne Rhedawiedenrück) sanken um circa 6,3 Prozent, was etwa 1.850 Einsätzen entspricht.
Bei der Stadt Gütersloh ist der Einsatz des Rettungswagens teurer