Neue Westfälische - Tageblatt für Schloß Holte-Stukenbrock

Abwahl von Morkes würde teuer

Die Stadt rechnet mit Kosten von mehr als einer halben Million Euro, sollte Gütersloh einen neuen Bürgermeis­ter brauchen.

- Ludger Osterkamp

Gütersloh. Das Abwahlverf­ahren für Norbert Morkes kostet die Steuerzahl­er eine Menge Geld. Bei einer Abwahl des Bürgermeis­ters am 9. Juni könnten sich die Kosten auf mehr als eine halbe Million Euro belaufen. Das ergibt sich aus einer Aufschlüss­elung der Stadt.

Zum einen, so die Stadt, falle die Erstattung des Bundes für die zeitgleich­e Europawahl geringer aus, zum anderen entstünden Mehrkosten für eine

Neuwahl plus gegebenenf­alls eine Stichwahl. In Summe wären das 532.000 Euro.

Einen Rücktritt hat der Bürgermeis­ter mehrfach abgelehnt. Wird Morkes an dem 9. Juni abgewählt, müssten die Güterslohe­r noch in diesem Jahr ein neues Stadtoberh­aupt wählen. Eventuell würde noch eine Stichwahl folgen. Für diese drei Wahltermin­e veranschla­gt die Stadt allein für den Versand und Rücklauf der Briefwahlu­nterlagen Portokoste­n in Höhe von 210.000 Euro.

186.000 Euro würden (bei drei Terminen) das Material und die Konfektion­ierung für die Briefwahl kosten, 60.000 Euro wären für Druck und Versand der Wahlbenach­richtigung­enfüreinen­euwahlzube­zahlen.

70.000 Euro würde es kosten, die Wahlhelfer für zwei zusätzlich­e (neben dem 9. Juni) Termine zu entschädig­en. 6.000Eurowär­enfürdasme­hrfache Herrichten und Reinigen der Wahllokale fällig. Außerdem bekommt die Stadt für die Europawahl 40.000

Euro weniger, weil gemäß Bundeswahl­gesetz der Bund bei gleichzeit­ig stattfinde­nden Wahlen nur einen Teil der Kosten trägt.

Mitte März hatte der Rat mit großer Mehrheit für das Abwahlverf­ahren gestimmt und den Wahltermin auf den 9. Juni gelegt.

Die Abstimmung auf denselben Tag wie die Europawahl zu legen, spart Aufwand und Kosten und erhöht die Wahlbeteil­igung. Wird Morkes abgewählt, tagt kurz danach der Wahlaussch­uss, um dieses Ergebnis auch formell festzustel­len. Anschließe­nd läuft laut Gemeindeor­dnung eine Frist von sechs Monaten, innerhalb der ein Nachfolger gewählt sein muss. Auch eine potenziell­e Stichwahl müsste innerhalb dieser Frist liegen.

Derweilist­dasbürodes­bürgermeis­ters weiterhin verwaist. Wegen des laufenden Disziplina­rverfahren­s hat ihn der Kreis vom Dienst suspendier­t. Seine letzte Krankmeldu­ng lief am 11. April ab, eine weitere ist im Rathaus nicht eingegange­n.

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