Neue Westfälische - Zeitung für das Lübbecker Land
Neues Espelkamper Wohngebiet erfüllt Klimaschutz-vorgaben
Auf jedem Grundstück muss mindestens ein Baum gepflanzt werden. Auch eine Zisterne sollte vorhanden sein. Und es gibt ein Verbot von Schottergärten.
Espelkamp. Der Klimawandel schreitet unaufhörlich voran. Inzwischenstehtfest,dassnoch längst nicht in allen Bereichen Deutschland die gesetzten Ziele zur Verringerung des Kohlendioxidausstoßes erreichen kann. Vor allem beim Verkehr gibt es deutliche Schwierigkeiten, hier hängt man auch anderen Ländern deutlich hinterher. Auch beim Wohnungsbau gibt es schon aus finanziellen Gründen für viele Bauherren massive Schwierigkeiten, die Kriterien einzuhalten, die selbstverständlich auch mit höheren Kosten verbunden sind.
Um überhaupt Familien mit Kindern entsprechende Bauvorhaben in Espelkamp zu ermöglichen, hatte die Stadt bisher meistens auf Festsetzungen bei Neubauten verzichtet, um die Bauvorhaben nicht erheblich zu verteuern. Nunmehr sind sowohl Landes- als auch Bundesgesetzgeber vorgeprescht und haben entsprechende Bauvorschriften vorgeschrieben, an die sich auch die Bauordnungen der Kommunen halten müssten.
Der erste Bebauungsplan, der unter diesen neuen Voraussetzungen in Espelkamp aufgelegt worden ist und die Klimaziele in dieser Hinsicht erreichen möchte, wurde in der jüngstensitzungdesausschusses für Stadtentwicklung und Klimaschutz vorgestellt.
Es handelt sich um den Bebauungsplan Nr. 71 „Südlich Koloniestraße/östlich In der Schnat“. Auf einer Fläche von etwa 17.000 Quadratmeter sollen insgesamt 25 Baugrundstücke entstehen, auf der sowohl Einfamilien-, als auch Doppelhäuser errichtet werden sollen. Das erläuterte Wirtschaftsförderer Dirk Engelmann-homölle im Gespräch mit der Neuen Westfälischen. Er ist bereits seit Beginn des Jahres in der Aufstellungsphase. Der Ausschuss legte nun die besonderen klimaschutzrelevanten Kriterien fest.
50 Prozent des Daches soll Solarfläche werden
So gibt es die Solardachpflicht, bei der mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Photovoltaik beziehungsweise Solarthermie ausgestattet werden muss. Es geht aber noch weiter: Je Baugrundstück muss eine Regenwasserzisterne für Gartenbewässerung
gebaut oder angelegt werden. Es gibt außerdem ein Verbot von Schotterungen und Kunstrasen. Pro Grundstück soll zudem mindestens ein Laubbaum gepflanzt werden. Diese Pflicht bestehe aber nicht, wenn aufgrund der größeren Wohndichte bei den Doppelhäusern die Gefahr einer zu starken Verschattung bestehe.
Engelmann-homölle erläuterte den Ausschussmitgliedern, dass im Siedlungsschwerpunkt Espelkamp-zentrum das neue Baugebiet an der Koloniestraße entwickelt werden soll, um auch zukünftig die
Nachfrage nach Baugrundstücken für den Eigenheimbau in Espelkamp bedienen zu können.
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung
Die jetzt erfolgten Festsetzungen beim Klimaschutz dienten als Voraussetzung, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wohnbebauung zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss war bereits am 7. November 2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Klimaschutz gefasst worden.
Mit den absehbaren Folgen des Klimawandels würden Fragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung auch in der Planung neuer Baugebiete immer wichtiger. Bauleitpläne sollten neben der Wohnraumversorgung auch Aspekte berücksichtigen, die die nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisteten und die natürlichen Lebensgrundlagen schützten.
Das Bauplanungsrecht und die landesrechtliche Regelungen gäben den Kommunen Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand, Lösungen für die zukünftigen klimatischen Anforderungen in die Bebauungspläne aufzunehmen.
CDU hat noch Beratungsbedarf
Spd-fraktionsmitglied André Stargardt begrüßte grundsätzlich die Festsetzungen für den Klimaschutz, stellte allerdings die Frage in den Raum, ob noch mehr möglich sei. Er erinnerte alle daran, dass „ab sofort der Klimaschutz auch Menschenrecht“sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte einer entsprechenden Klage einer Organisation von Klimasenioren aus der Schweiz recht gegeben. „Ich bin gespannt darauf, was jetzt noch passieren wird.“
Cdu-ratsmitglied Gerdudo Sasten stellte fest, dass sich noch Vieles ändern werde. Er erinnerte auch daran, dass man es bisher so gehandhabt habe nicht alles vorzuschreiben. Er beanspruche für seine Fraktion noch Beratungsbedarf. Fraktionskollege August-wilhelm Schmale wies auf die Vorgaben durch Landes- und Bundesgesetz-bauordnungen hin. Dennoch wolle man die Vorschriften so einfach wie möglich vor Ort umsetzen. Er hielt nichts davon, darüber hinauszugehen.
Paul-gerhard Seidel freute sich darüber, dass die Bebauung jetzt weiter verdichtet werde. Dies sei grundsätzlich etwas Gutes, um den Flächenverbrauch zu verringern. Er freue sich, dass es im neuen Bplanauchalternativenzureinfamilienhausplanung gebe.
Dagegen zeigte sich Grünen-sprecher Florian Craig ein wenig enttäuscht von der vorliegenden Planung. Hier seien wirklich nur die notwendigsten gesetzlichen Vorgaben umgesetzt worden. Er hätte sich mehr gewünscht, da auch mehr möglich sei. Er vermisse in diesem Zusammenhang einen größeren Raum für städtisches Grün.