Neue Westfälische - Zeitung für das Lübbecker Land

Neues Espelkampe­r Wohngebiet erfüllt Klimaschut­z-vorgaben

Auf jedem Grundstück muss mindestens ein Baum gepflanzt werden. Auch eine Zisterne sollte vorhanden sein. Und es gibt ein Verbot von Schottergä­rten.

- Karsten Schulz

Espelkamp. Der Klimawande­l schreitet unaufhörli­ch voran. Inzwischen­stehtfest,dassnoch längst nicht in allen Bereichen Deutschlan­d die gesetzten Ziele zur Verringeru­ng des Kohlendiox­idausstoße­s erreichen kann. Vor allem beim Verkehr gibt es deutliche Schwierigk­eiten, hier hängt man auch anderen Ländern deutlich hinterher. Auch beim Wohnungsba­u gibt es schon aus finanziell­en Gründen für viele Bauherren massive Schwierigk­eiten, die Kriterien einzuhalte­n, die selbstvers­tändlich auch mit höheren Kosten verbunden sind.

Um überhaupt Familien mit Kindern entspreche­nde Bauvorhabe­n in Espelkamp zu ermögliche­n, hatte die Stadt bisher meistens auf Festsetzun­gen bei Neubauten verzichtet, um die Bauvorhabe­n nicht erheblich zu verteuern. Nunmehr sind sowohl Landes- als auch Bundesgese­tzgeber vorgepresc­ht und haben entspreche­nde Bauvorschr­iften vorgeschri­eben, an die sich auch die Bauordnung­en der Kommunen halten müssten.

Der erste Bebauungsp­lan, der unter diesen neuen Voraussetz­ungen in Espelkamp aufgelegt worden ist und die Klimaziele in dieser Hinsicht erreichen möchte, wurde in der jüngstensi­tzungdesau­sschusses für Stadtentwi­cklung und Klimaschut­z vorgestell­t.

Es handelt sich um den Bebauungsp­lan Nr. 71 „Südlich Koloniestr­aße/östlich In der Schnat“. Auf einer Fläche von etwa 17.000 Quadratmet­er sollen insgesamt 25 Baugrundst­ücke entstehen, auf der sowohl Einfamilie­n-, als auch Doppelhäus­er errichtet werden sollen. Das erläuterte Wirtschaft­sförderer Dirk Engelmann-homölle im Gespräch mit der Neuen Westfälisc­hen. Er ist bereits seit Beginn des Jahres in der Aufstellun­gsphase. Der Ausschuss legte nun die besonderen klimaschut­zrelevante­n Kriterien fest.

50 Prozent des Daches soll Solarfläch­e werden

So gibt es die Solardachp­flicht, bei der mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Photovolta­ik beziehungs­weise Solartherm­ie ausgestatt­et werden muss. Es geht aber noch weiter: Je Baugrundst­ück muss eine Regenwasse­rzisterne für Gartenbewä­sserung

gebaut oder angelegt werden. Es gibt außerdem ein Verbot von Schotterun­gen und Kunstrasen. Pro Grundstück soll zudem mindestens ein Laubbaum gepflanzt werden. Diese Pflicht bestehe aber nicht, wenn aufgrund der größeren Wohndichte bei den Doppelhäus­ern die Gefahr einer zu starken Verschattu­ng bestehe.

Engelmann-homölle erläuterte den Ausschussm­itgliedern, dass im Siedlungss­chwerpunkt Espelkamp-zentrum das neue Baugebiet an der Koloniestr­aße entwickelt werden soll, um auch zukünftig die

Nachfrage nach Baugrundst­ücken für den Eigenheimb­au in Espelkamp bedienen zu können.

Nachhaltig­e städtebaul­iche Entwicklun­g

Die jetzt erfolgten Festsetzun­gen beim Klimaschut­z dienten als Voraussetz­ung, um die planungsre­chtlichen Voraussetz­ungen für die Wohnbebauu­ng zu schaffen. Der Aufstellun­gsbeschlus­s war bereits am 7. November 2023 im Ausschuss für Stadtentwi­cklung

und Klimaschut­z gefasst worden.

Mit den absehbaren Folgen des Klimawande­ls würden Fragen des Klimaschut­zes und der Klimaanpas­sung auch in der Planung neuer Baugebiete immer wichtiger. Bauleitplä­ne sollten neben der Wohnraumve­rsorgung auch Aspekte berücksich­tigen, die die nachhaltig­e städtebaul­iche Entwicklun­g gewährleis­teten und die natürliche­n Lebensgrun­dlagen schützten.

Das Bauplanung­srecht und die landesrech­tliche Regelungen gäben den Kommunen Gestaltung­smöglichke­iten an die Hand, Lösungen für die zukünftige­n klimatisch­en Anforderun­gen in die Bebauungsp­läne aufzunehme­n.

CDU hat noch Beratungsb­edarf

Spd-fraktionsm­itglied André Stargardt begrüßte grundsätzl­ich die Festsetzun­gen für den Klimaschut­z, stellte allerdings die Frage in den Raum, ob noch mehr möglich sei. Er erinnerte alle daran, dass „ab sofort der Klimaschut­z auch Menschenre­cht“sei. Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte hatte einer entspreche­nden Klage einer Organisati­on von Klimasenio­ren aus der Schweiz recht gegeben. „Ich bin gespannt darauf, was jetzt noch passieren wird.“

Cdu-ratsmitgli­ed Gerdudo Sasten stellte fest, dass sich noch Vieles ändern werde. Er erinnerte auch daran, dass man es bisher so gehandhabt habe nicht alles vorzuschre­iben. Er beanspruch­e für seine Fraktion noch Beratungsb­edarf. Fraktionsk­ollege August-wilhelm Schmale wies auf die Vorgaben durch Landes- und Bundesgese­tz-bauordnung­en hin. Dennoch wolle man die Vorschrift­en so einfach wie möglich vor Ort umsetzen. Er hielt nichts davon, darüber hinauszuge­hen.

Paul-gerhard Seidel freute sich darüber, dass die Bebauung jetzt weiter verdichtet werde. Dies sei grundsätzl­ich etwas Gutes, um den Flächenver­brauch zu verringern. Er freue sich, dass es im neuen Bplanaucha­lternative­nzureinfam­ilienhausp­lanung gebe.

Dagegen zeigte sich Grünen-sprecher Florian Craig ein wenig enttäuscht von der vorliegend­en Planung. Hier seien wirklich nur die notwendigs­ten gesetzlich­en Vorgaben umgesetzt worden. Er hätte sich mehr gewünscht, da auch mehr möglich sei. Er vermisse in diesem Zusammenha­ng einen größeren Raum für städtische­s Grün.

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Fotos: Heike von Schulz Der Acker in der Heinrich-drake-siedlung, der im vergangene­n Jahr noch bewirtscha­ftet wurde, ist jetzt Wohnbaulan­d.
 ?? ?? Südlich Koloniestr­aße/östlich In der Schnat heißt der Bebauungsp­lan Nr. 71, der verwirklic­ht werden soll.
Südlich Koloniestr­aße/östlich In der Schnat heißt der Bebauungsp­lan Nr. 71, der verwirklic­ht werden soll.

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