Neue Westfälische - Zeitung für das Lübbecker Land

Krankenhau­s: Rahdener Rat muss Abstimmung wiederhole­n

Im November stimmte der Rat einer Initiative des Rahdener Mediziners Wolfgang Adam zu. Die Grünen schalteten danach die Kommunalau­fsicht ein – und die hat jetzt entschiede­n.

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Rahden (-sl-). Der Rahdener Mediziner Wolfgang Adam hatte im vergangene­n Herbst eine Petition zum Erhalt des Krankenhau­ses Rahden gestartet. Das Haus solle zumindest so lange geöffnet bleiben, bis ein möglicher Neubau in Espelkamp den Betrieb aufnehme, hatte Adam gefordert. Das unterstütz­ten viele Rahdener Gewerbetre­ibende und auch der Gewerbebun­d. Während der November-sitzung hatte der Rat der Stadt Rahden sich diese Petition ebenfalls zu eigen gemacht. Nun steht das Thema am Donnerstag,

25. April, wieder auf der Tagesordnu­ng des Rates. Die öffentlich­e Sitzung beginnt um 17 Uhr im Rathaus.

Unternehme­r und Geschäftsl­eute aus Rahden und Umgebung hatten in der Petition die Kreistagsm­itglieder und den Landrat Ali Dogan gebeten, das Krankenhau­s Rahden so lange in Betrieb zu halten, bis in Espelkamp ein neues Krankenhau­s in Betrieb gehe. „Das ist besonders wichtig für die medizinisc­he Versorgung der Arbeitnehm­er und Arbeitnehm­erinnen der Betriebe, auch besonders für die ärmere und ältere Bevölkerun­g im Norden unseres Altkreises und im Süden von Niedersach­sen. Auch ist es aus Sicht der Teilnehmer der Petition ratsam, vorhandene Strukturen erst zu schließen, wenn neue Strukturen vorhanden sind“, heißt es in der Petition. Die Mehrheit des Stadtrates­stimmteimn­ovemberfür die Petition, zwei Mitglieder enthielten sich.

Eine Abstimmung über die Petition sei in der Novemberra­tssitzung erfolgt, obwohl das nicht auf der Tagesordnu­ng gestanden habe, sagte Grünenfrak­tionssprec­her

Winrich Dodenhöft. Im nicht-öffentlich­en Teil der Dezember-ratssitzun­ghabeesein­eweitereab­stimmung gegeben, die auch nicht auf der Tagesordnu­ng gestanden habe. Die Grünen hätten wiederholt solche „Ad hoc“-abstimmung­en kritisiert, sagte Dodenhöft auf Nachfrage. Deshalb hätten sie nach den beiden Abstimmung­en im November und im Dezember dann den Kreis Minden-lübbecke als Kommunalau­fsicht um eine Prüfung gebeten. Die Kommunalau­fsicht sei zu dem Entscheid gekommen, dass die Abstimmung über die Petition unwirksam gewesen sei.

Während der nächsten Ratssitzun­g steht die Petition nun erneut zur Abstimmung. „Zwischenze­itlich wurde die Stadt Rahden allerdings von der Kommunalau­fsicht informiert, dass eine Beschwerde zum gefassten Beschluss eingegange­n sei und eine Überprüfun­g des Sachverhal­tes erfolge“, heißt es in den Vorlagen für die kommende Ratssitzun­g. „Zur Herstellun­g der Rechtssich­erheit wird der Beschluss wiederholt.“

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