Neue Westfälische - Zeitung für das Lübbecker Land
Krankenhaus: Rahdener Rat muss Abstimmung wiederholen
Im November stimmte der Rat einer Initiative des Rahdener Mediziners Wolfgang Adam zu. Die Grünen schalteten danach die Kommunalaufsicht ein – und die hat jetzt entschieden.
Rahden (-sl-). Der Rahdener Mediziner Wolfgang Adam hatte im vergangenen Herbst eine Petition zum Erhalt des Krankenhauses Rahden gestartet. Das Haus solle zumindest so lange geöffnet bleiben, bis ein möglicher Neubau in Espelkamp den Betrieb aufnehme, hatte Adam gefordert. Das unterstützten viele Rahdener Gewerbetreibende und auch der Gewerbebund. Während der November-sitzung hatte der Rat der Stadt Rahden sich diese Petition ebenfalls zu eigen gemacht. Nun steht das Thema am Donnerstag,
25. April, wieder auf der Tagesordnung des Rates. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17 Uhr im Rathaus.
Unternehmer und Geschäftsleute aus Rahden und Umgebung hatten in der Petition die Kreistagsmitglieder und den Landrat Ali Dogan gebeten, das Krankenhaus Rahden so lange in Betrieb zu halten, bis in Espelkamp ein neues Krankenhaus in Betrieb gehe. „Das ist besonders wichtig für die medizinische Versorgung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Betriebe, auch besonders für die ärmere und ältere Bevölkerung im Norden unseres Altkreises und im Süden von Niedersachsen. Auch ist es aus Sicht der Teilnehmer der Petition ratsam, vorhandene Strukturen erst zu schließen, wenn neue Strukturen vorhanden sind“, heißt es in der Petition. Die Mehrheit des Stadtratesstimmteimnovemberfür die Petition, zwei Mitglieder enthielten sich.
Eine Abstimmung über die Petition sei in der Novemberratssitzung erfolgt, obwohl das nicht auf der Tagesordnung gestanden habe, sagte Grünenfraktionssprecher
Winrich Dodenhöft. Im nicht-öffentlichen Teil der Dezember-ratssitzunghabeeseineweitereabstimmung gegeben, die auch nicht auf der Tagesordnung gestanden habe. Die Grünen hätten wiederholt solche „Ad hoc“-abstimmungen kritisiert, sagte Dodenhöft auf Nachfrage. Deshalb hätten sie nach den beiden Abstimmungen im November und im Dezember dann den Kreis Minden-lübbecke als Kommunalaufsicht um eine Prüfung gebeten. Die Kommunalaufsicht sei zu dem Entscheid gekommen, dass die Abstimmung über die Petition unwirksam gewesen sei.
Während der nächsten Ratssitzung steht die Petition nun erneut zur Abstimmung. „Zwischenzeitlich wurde die Stadt Rahden allerdings von der Kommunalaufsicht informiert, dass eine Beschwerde zum gefassten Beschluss eingegangen sei und eine Überprüfung des Sachverhaltes erfolge“, heißt es in den Vorlagen für die kommende Ratssitzung. „Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Beschluss wiederholt.“