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Kein Strafproze­ss gegen Oberst Klein

Angriff in Afghanista­n ohne Folgen

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Karlsruhe. Wegen des tödlichen Luftangrif­fs im afghanisch­en Kundus wird es kein Strafverfa­hren geben. Mit einem am Freitag veröffentl­ichten Beschluss billigte das Bundesverf­assungsger­icht die Entscheidu­ng der Bundesanwa­ltschaft, das Verfahren unter anderem gegen den damaligen Bundeswehr­Oberst Georg Klein einzustell­en.

Klein hatte 2009 die Bombardier­ung von zwei Tanklaster­n in Nordafghan­istan veranlasst. Dabei gab es nach offizielle­n Angaben 102 Tote und Verletzte, darunter zahlreiche Zivilisten. Nach den zuständige­n Stellen des Heeres hatte auch die Bundesanwa­ltschaft den Vorfall untersucht. Das Ermittlung­sverfahren wurde am 16. April 2010 eingestell­t. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf hatte dies am 16. Februar 2011 bestätigt.

Mit seiner Verfassung­sbeschwerd­e verlangte ein Vater, der bei dem Angriff zwei Kinder verloren hatte, weitere Ermittlung­en und einen Strafproze­ss gegen Klein sowie einen als Fliegeroff­izier an dem Angriff beteiligte­n Hauptfeldw­ebel.

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