Kein Strafprozess gegen Oberst Klein
Angriff in Afghanistan ohne Folgen
Karlsruhe. Wegen des tödlichen Luftangriffs im afghanischen Kundus wird es kein Strafverfahren geben. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss billigte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, das Verfahren unter anderem gegen den damaligen BundeswehrOberst Georg Klein einzustellen.
Klein hatte 2009 die Bombardierung von zwei Tanklastern in Nordafghanistan veranlasst. Dabei gab es nach offiziellen Angaben 102 Tote und Verletzte, darunter zahlreiche Zivilisten. Nach den zuständigen Stellen des Heeres hatte auch die Bundesanwaltschaft den Vorfall untersucht. Das Ermittlungsverfahren wurde am 16. April 2010 eingestellt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte dies am 16. Februar 2011 bestätigt.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde verlangte ein Vater, der bei dem Angriff zwei Kinder verloren hatte, weitere Ermittlungen und einen Strafprozess gegen Klein sowie einen als Fliegeroffizier an dem Angriff beteiligten Hauptfeldwebel.