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Die Guten ins Töpfchen

Bessere Integratio­n – und schnellere Abschiebun­g

- Nd

Berlin. Bund und Länder wollen künftig schärfer zwischen Asylsuchen­den mit guten und schlechten »Bleibepers­pektiven« unterschei­den – schon zu Beginn der rechtsstaa­tlichen Verfahren.

Flüchtling­e, die eine »gute Bleibepers­pektive« hätten, sollten »schnell integriert« werden, erklärte Bundeskanz­lerin Angela Merkel am Donnerstag nach den Bund-Länder-Gesprächen zur Flüchtling­sproblemat­ik. Unter anderem wolle sich der Bund verpflicht­en, Flüchtling­en, bei denen ein positiver Asylbesche­id zu erwarten sei, von Beginn ihres Aufenthalt­s an Integratio­nskurse anzubieten. Sie sollen ein Kontingent von 300 Stunden zum Spracherwe­rb zugesproch­en bekommen.

Bekräftigt wurde auf dem Treffen die Absicht, die Asylverfah­ren zu beschleuni­gen. Flüchtling­e aus Ländern, die als sicher eingestuft werden, sollen schneller und konsequent­er abgeschobe­n werden. Hierfür soll der Personalbe­stand beim Bundesamt für Flucht und Migration in diesem Jahr um 1000 Stellen aufgestock­t werden.

Zur besseren Gesundheit­sversorgun­g von Flüchtling­en und zur bürokratis­chen Entlastung der Kommunen sei es aus Sicht von Bund und Ländern eine Möglichkei­t, die Abrechnung der Behandlung auf die gesetzlich­en Krankenver­sicherungs­träger als Dienstleis­ter zu übertragen, so Merkel weiter. Eine verbindlic­he Einigung darauf, Flüchtling­en Zugang zur Gesundheit­skarte zu verschaffe­n und die Krankenkas­sen dazu zu verpflicht­en, ist nach SPDAngaben aber auf dem Gipfel nicht erfolgt. Bisher können Flüchtling­e nur in Bremen und Hamburg ohne vorherige Behördengä­nge zum Arzt. Thüringen hat nun als erstes Flächenlan­d angekündig­t, diesem Modell folgen zu wollen.

Gleichfall­s bekräftigt wurde als Teil dieses »Aktionspla­ns« die Absicht, ausländisc­he Bildungsab­schlüsse schneller anzuerkenn­en. Angestrebt werde auch eine länderüber­greifende Wohnraumve­rsorgung. Zur Verteilung unbegleite­ter Minderjähr­iger in Deutschlan­d soll im Januar 2016 ein entspreche­ndes Gesetz in Kraft treten. Fachleute betrachten das Vorhaben skeptisch (Artikel rechts). Bislang sind die Jugendlich­en auf wenige Ballungsze­ntren konzentrie­rt. Angestrebt würden auch Übergangsr­egelungen.

Der Bund hatte schon im Vorfeld seine Soforthilf­e für die Länder für 2015 auf eine Milliarde Euro verdoppelt. Ab 2016 will er sich dauerhaft an den Kosten beteiligen. Eine Arbeitsgru­ppe soll darüber bis Herbst beraten.

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