Kleine Gewerkschaft für tarifunfähig erklärt
Hamburg. Das Hamburger Arbeitsgericht hat die christliche Gewerkschaft DHV für tarifunfähig erklärt. Die dafür erforderliche »Durchsetzungskraft« sei angesichts eines sehr geringen Organisationsgrads von weniger als 0,1 Prozent unter den Beschäftigten in ihrem fachlichen Geltungsbereich nicht festgestellt worden, teilte das Gericht am Freitag zur Begründung mit. Die DHV sei nicht berechtigt, Tarifverträge abschließen. Die Richter korrigierten damit eine Entscheidung von 1956, die der Gewerkschaft dieses Recht zugesprochen hatte.