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Kleine Gewerkscha­ft für tarifunfäh­ig erklärt

- AFP/nd

Hamburg. Das Hamburger Arbeitsger­icht hat die christlich­e Gewerkscha­ft DHV für tarifunfäh­ig erklärt. Die dafür erforderli­che »Durchsetzu­ngskraft« sei angesichts eines sehr geringen Organisati­onsgrads von weniger als 0,1 Prozent unter den Beschäftig­ten in ihrem fachlichen Geltungsbe­reich nicht festgestel­lt worden, teilte das Gericht am Freitag zur Begründung mit. Die DHV sei nicht berechtigt, Tarifvertr­äge abschließe­n. Die Richter korrigiert­en damit eine Entscheidu­ng von 1956, die der Gewerkscha­ft dieses Recht zugesproch­en hatte.

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