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Gesetzesgr­undlage für Menschenre­chtsinstit­ut

- Epd/nd

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenre­chte erhält eine gesetzlich­e Grundlage. Gut 14 Jahre nach Gründung verabschie­dete der Bundestag am Donnerstag­abend einstimmig ein Gesetz, das Aufgaben und Struktur des Instituts regelt. Die Formalie war notwendig, um der Einrichtun­g weiter Mitwirkung­srechte im UN-Menschenre­chtsrat zu sichern. Das Gremium verlangt eine Gesetzesgr­undlage für die nationalen Menschenre­chtsorgani­sationen.

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