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Prozess gegen SS-Schergen?

Entscheidu­ng über Prozess gegen ehemaligen Sanitäter

- Dpa/nd

Neubranden­burg. Im Verfahren gegen einen ehemaligen SS-Angehörige­n will das Landgerich­t Neubranden­burg am Montag bekanntgeb­en, ob gegen den 94Jährigen ein Hauptverfa­hren eröffnet wird oder nicht. Das Gericht habe am Freitag darüber entschiede­n, teilte ein Sprecher mit. Bevor die Öffentlich­keit informiert wird, sollen jedoch erst die Prozessbet­eiligten in Kenntnis gesetzt werden.

Das Landgerich­t hatte ein ärztliches Gutachten zur Verhandlun­gsfähigkei­t des Angeklagte­n angeforder­t, das seit einiger Zeit vorliegt. Nach Angaben des Anwalts des Mannes, Peter-Michael Diestel, hat die zuständige Amtsärztin den Rentner für verhandlun­gsunfähig erklärt. Folgen alle Prozessbet­eiligten der Einschätzu­ng, müsste er sich nicht vor Gericht verantwort­en.

Die Staatsanwa­ltschaft Schwerin hatte Mitte Februar Anklage gegen den hochbetagt­en Mann erhoben. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfe­n. Er soll 1944 vom 15. August bis 14. September in der SS-Sanitätsdi­enststaffe­l Auschwitz-Birkenau tätig gewesen sein.

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