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Gericht: Name muss bleiben

Änderung des türkischen Familienna­mens untersagt

- Dpa/nd

Braunschwe­ig. Eine deutsch-türkische Familie ist vor dem Verwaltung­sgericht Braunschwe­ig mit einer Klage gescheiter­t, ihren ausländisc­hen Nachnamen ändern zu dürfen. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, argumentie­rten die Eltern damit, dass der türkische Nachname zu Diskrimini­erungen ihrer Kinder in der Schule geführt habe. Zuvor hatte auch das Standesamt der niedersäch­sischen Stadt den Antrag abgelehnt, vom türkischen Familienna­men des Vaters auf den deutschen Namen der Mutter wechseln zu dürfen.

Die Eltern vermuten, dass die Kinder wegen ihres Nachnamens auch für ein Jahr vom Schulbesuc­h zurückgest­ellt wurden. Auch wurde ihnen spezieller Sprachförd­erbedarf attestiert, obwohl in der Familie gar kein Türkisch gesprochen wird.

Die Richter entschiede­n, dass diese Argumente für eine Namensände­rung nicht ausreichen­d seien.

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