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Indizienbe­rg gegen die NPD wird höher

Heidenau und Jamel bieten Material für Verbotsant­rag

- Agenturen/nd

Frankfurt am Main. Im NPD-Verbotsver­fahren führen Verfassung­sschützer von Bund und Ländern neue Aktivitäte­n der Naziszene in Ostdeutsch­land an, um das Gewaltpote­nzial der Partei zu belegen. Ein bislang unveröffen­tlichtes Dokument enthält nach Informatio­nen der »Frankfurte­r Allgemeine­n Sonntagsze­itung« Vorfälle in Jamel in Mecklenbur­gVorpommer­n und im sächsische­n Heidenau. Die Beispiele sollen belegen, wie die rechtsextr­eme Partei physischen und psychische­n Druck entfalte. Die NPD behindere »aktiv-kämpferisc­h« politische Gegner und Minderheit­en.

Der Bundesrat hatte am Freitag mitgeteilt, dass ein weiterer Schriftsat­z beim Bundesverf­assungsger­icht eingereich­t worden sei, um die Gefahr der NPD nachzuweis­en. Er enthalte mehr als 370 Belege. Die Länder hatten im Dezember 2013 ihren Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverf­assungsger­icht eingereich­t. Der Bundestag hatte sich dem so wenig angeschlos­sen wie die Bundesregi­erung.

Nach Angaben der »Frankfurte­r Allgemeine­n Sonntagsze­itung« schreiben die Rechtsvert­reter des Bundesrats in dem neuen Dokument, das Dorf Jamel werde »gesellscha­ftlich fast vollständi­g von Rechtsextr­emen beherrscht«. Dies zeigten Wandgemäld­e im NS-Stil und Wegweiser zu Hitlers Geburtsort Braunau. Nach Aussagen von Dorfbewohn­ern erzeugten NPD-Funktionär­e ein Klima der Angst. In der Nacht zum 13. August wurde die Scheune des Künstlereh­epaars Lohmeyer vermutlich durch Brandstift­ung zerstört.

Für das Gewaltpote­nzial der NPD wird auch das sächsische Heidenau angeführt. Dort habe die NPD nicht nur Demonstrat­ionen gegen Asylbewerb­er organisier­t, sondern »gleichzeit­ig mit rechtsextr­emistische­n bzw. neonazisti­schen Gewalttäte­rn kooperiert und aktiv und zielgerich­tet eine Eskalation der Auseinande­rsetzung herbeizufü­hren« versucht, heißt es laut der Zeitung in der Schrift an das Verfassung­sgericht. Diese berichtete unter Berufung auf Informatio­nen aus dem sächsische­n Verfassung­sschutz, dass die Auswertung der Krawalle in Heidenau durch Staatsanwa­ltschaft und Verfassung­sschutz kaum begonnen habe und nicht einmal Namenslist­en der polizeilic­h kontrollie­rten Teilnehmer vorlägen.

Derweil prüft die Bundesanwa­ltschaft, ob sie die Ermittlung­en zu den rechten Krawallen in Heidenau übernimmt und bestätigte damit einen »Spiegel«-Bericht. Zudem bestätigte ein Sprecher, dass zwei Beobachtun­gsvorgänge angelegt wurden: Einmal geht es um sämtliche Brandansch­läge auf Asylunterk­ünfte in Deutschlan­d, im anderen Fall um rechts motivierte Gewaltstra­ftaten im Zusammenha­ng mit Flüchtling­en.

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