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Ministerie­n entschärfe­n Asyl-Entwurf

Minderjähr­ige Flüchtling­e sollen doch Eltern nachholen können

- Epd/nd

Berlin. Minderjähr­ige Flüchtling­e sollen doch weiterhin ihre Eltern nachholen können. Das geht aus der aktuellen Fassung des Entwurfs für das Gesetz zur Beschleuni­gung der Asylverfah­ren hervor, die dem Evangelisc­hen Pressedien­st vorliegt. Darin ist die Passage nicht mehr enthalten, nach der auch für Minderjähr­ige künftig eine Wartefrist von zwei Jahren gelten sollte, bis sie einen Antrag auf Nachzug ihrer Eltern und Geschwiste­r hätten stellen können. Der Gesetzentw­urf befindet sich derzeit in der Ressortabs­timmung zwischen den beteiligte­n Ministerie­n.

Pro Asyl erklärte, die Entschärfu­ng in einem besonders umstritten­en Punkt ändere nichts daran, dass der Gesetzentw­urf »ein weitreiche­nder Einschnitt in das Asylrecht« bleibe. Nach Einschätzu­ng der Organisati­on wird das Asylpaket II die Situation für weit mehr Flüchtling­e verschärfe­n als zunächst gedacht. Der Gesetzentw­urf regelt die in der Koalition verabredet­e Einrichtun­g von speziellen Zentren, die nach den Äußerungen von Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) vor allem Asylsuchen­de aus sicheren Herkunftsl­ändern aufnehmen sollen.

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