Hausschlachtungen immer seltener
Fleischerinnung Sachsen-Anhalt: Zu strenge Regeln und sehr hoher Aufwand
In Sachsen-Anhalt gibt es immerweniger Hausschlachtungen. Um rund die Hälfte ist ihre Zahl seit 1995 gesunken. Ein Grund sind die strengen Hygienevorschriften.
Magdeburg. Die Zahl der Hausschlachtungen in Sachsen-Anhalt ist seit 1995 stark gesunken. 2014 wurden laut Statistikamt 12 750 Rinder und Schweine privat geschlachtet. 1995 waren es dagegen 35 000, 2005 noch rund 24 500. Allenfalls in einigen ländlichen Regionen wie dem Burgenlandkreis, in Mansfeld-Südharz oder dem Harz sind die Hausschlachtungen noch relativ weit verbreitet. Es sei aufwendig und teuer, privat Schweine zu mästen, sagt Wolf Fischer von der Landesanstalt für Landwirtschaft. »Das lohnt sich für die Leute einfach nicht mehr.«
Zudem sind laut Landesverwaltungsamt genaue Vorschriften zu beachten. Sie betreffen etwa die Lebensmittelhygieneverordnung oder die Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung. Beispielsweise muss das Fleisch der geschlachteten Tiere auf Trichinen – eine Parasitenart – untersucht werden. Das geht laut Landkreis Harz nur mit einem mehrstündigen Labortest. Zudem dürfen nicht mehr – früher durchaus üblich – Küchenabfälle verfüttert werden, da auf diesem Weg Krankheiten übertragen werden könnten.
Laut Dirk Cuno, Obermeister der Fleischerinnung Magdeburg, er- schweren die Vorschriften zunehmend die private Schlachtung. »Es ist natürlich richtig und wichtig, auf Hygiene und die Gesundheit der Tiere zu achten«, betonte er. Manche Regelungen schießen seiner Ansicht nach aber über das Ziel hinaus. »Es werden klinische Reinheit und Sterilität gefordert. Da muss ein Rostfleck an der Truhe bis zum nächsten Tag beseitigt werden oder es werden mit Tupfern Proben genommen«, so Cuno. Für Privatleute sei das kaum zu leisten.
Bei Hausschlachtungen kommt der Schlachter entweder auf den Hof des Tierhalters oder der Besitzer bringt das Tier zum Schlachter. »Der wesentliche Unterschied liegt in der Zweckbestimmung«, erläuterte Gabriele Städter, Sprecherin des Landesverwaltungsamtes. »Fleisch aus einer Hausschlachtung ist nur für den eigenen häuslichen Gebrauch bestimmt und darf nicht an andere abgegeben werden – egal ob gegen Entgelt oder unentgeltlich.«