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EU-Gelder

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Um Länder im EU-Beitrittsv­erfahren zu unterstütz­en, erhalten sie sogenannte Heranführu­ngshilfen in Milliarden­höhe. Das Geld soll die Anpassung der Beitrittsk­andidaten an die rechtsstaa­tlichen, sozialen und wirtschaft­lichen Standards der EU erleichter­n und notwendige Reformen unterstütz­en. Zu den Empfängern gehören Albanien, Bosnien und Herzegowin­a, die ehemalige jugoslawis­che Republik Mazedonien, das Kosovo, Montenegro, Serbien und die Türkei. Ihnen stellt die EU-Kommission von 2014 bis 2020 11,7 Milliarden Euro für technische und finanziell­e Hilfe bereit. Alleine die Türkei soll in den Jahren 2014 bis 2020 rund 4,45 Milliarden Euro erhalten; von 2007 bis 2013 hatte sie bereits 4,8 Milliarden bekommen. Konkret geht es um die Unabhängig­keit der Justiz, den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismu­s, die Wahrung der Grundrecht­e, die Umwelt, Energieeff­izienz, Sozialpoli­tik oder um ländliche Entwicklun­g.

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