EU-Gelder
Um Länder im EU-Beitrittsverfahren zu unterstützen, erhalten sie sogenannte Heranführungshilfen in Milliardenhöhe. Das Geld soll die Anpassung der Beitrittskandidaten an die rechtsstaatlichen, sozialen und wirtschaftlichen Standards der EU erleichtern und notwendige Reformen unterstützen. Zu den Empfängern gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, das Kosovo, Montenegro, Serbien und die Türkei. Ihnen stellt die EU-Kommission von 2014 bis 2020 11,7 Milliarden Euro für technische und finanzielle Hilfe bereit. Alleine die Türkei soll in den Jahren 2014 bis 2020 rund 4,45 Milliarden Euro erhalten; von 2007 bis 2013 hatte sie bereits 4,8 Milliarden bekommen. Konkret geht es um die Unabhängigkeit der Justiz, den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus, die Wahrung der Grundrechte, die Umwelt, Energieeffizienz, Sozialpolitik oder um ländliche Entwicklung.