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Mappus verliert vor BGH – kein Schadeners­atz

- Dpa/nd

Karlsruhe. Baden-Württember­gs Ex-Regierungs­chef Stefan Mappus (CDU) hat im Streit über die Rechtsbera­tung beim Kauf von Aktien des Energiever­sorgers EnBW eine Niederlage kassiert. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) wies am Donnerstag in Karlsruhe eine Schadeners­atzklage des Politikers gegen die Kanzlei Gleiss Lutz ab. Der Anwaltsver­trag mit dem Land begründe keine Ansprüche für Mappus. Als Ministerpr­äsident hatte dieser 2010 am Landtag vorbei für 4,67 Milliarden Euro Anteile am Energiever­sorger EnBW zurückgeka­uft. Laut Staatsgeri­chtshof war das verfassung­swidrig. Für Mappus hatte das Geschäft auch ein strafrecht­liches Ermittlung­sverfahren zur Folge, das inzwischen eingestell­t ist. Von Gleiss Lutz verlangte er, seine Anwaltskos­ten zu ersetzen. Mappus wirft den Anwälten vor, ihn falsch beraten zu haben.

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