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Zagreber Gericht hob Urteil gegen Stepinac auf

- Nd/dpa

Zagreb. Fast 70 Jahre nach dem Schuldspru­ch eines jugoslawis­chen Gerichts gegen Kardinal Alojzije Stepinac (1898-1960) hat ein kroatische­s Gericht das Urteil aufgehoben. Der Prozess 1946 habe allen damaligen und heutigen Rechtsgrun­dsätzen widersproc­hen, begründete der Vorsitzend­e Richter Ivan Turudic die Entscheidu­ng am Freitag in Zagreb. Stepinac war zu 16 Jahren Haft verurteilt worden, weil er während des Zweiten Weltkriegs mit den Faschisten kollaborie­rt haben soll. Nach sechs Jahren Haft musste er die restliche Zeit bis zu seinem Tod im Hausarrest verbringen. Papst Johannes Paul II. hatte Stepinac 1998 selig gesprochen. Der Geistliche, der 1942 auch zum Militärvik­ar der Ustascha-Armee ernannt wurde, hatte die Politik des faschistis­chen Marionette­nregimes in Kroatien seinerzeit als »Wirkung der göttlichen Hand« gepriesen. Sein einbalsami­erter Leichnam liegt im Chor der Kathedrale in Zagreb.

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