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Für Anzeige im Fall Hahn fehlen Informatio­nen

- Dpa/nd

Hahn. Das Innenminis­terium von Rheinland-Pfalz muss nachliefer­n: Nach dem geplatzten Verkauf des Flughafens Hahn fehlen bei seiner Strafanzei­ge gegen den Käufer Informatio­nen. Die Staatsanwa­ltschaft Koblenz sagte am Freitag: »Die bisher vorliegend­en Informatio­nen erlauben noch keine abschließe­nde Bewertung des Anfangsver­dachts einer Straftat.« Dem Ministeriu­m sei daher »Gelegenhei­t zur Ergänzung der Strafanzei­ge gegeben worden«. Die Landesregi­erung wirft dem Investor Shanghai Yiqian Trading Fälschung eines Bankbelegs und arglistige Täuschung vor. Den Vertrag hat sie angefochte­n, um wieder mit anderen Bietern zu verhandeln. Der hoch defizitäre Flughafen gehört bisher größtentei­ls dem Land Rheinland-Pfalz und zum kleinen Teil Hessen. Wird nicht bald ein seriöser Käufer gefunden, droht die Insolvenz.

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