Billige Urlaubsoasen austrocknen
Wer in einem Mehrfamilienhaus in Berlin zur Miete wohnt, der weiß nicht mehr so recht: Ist der Nachbar noch der Nachbar oder nur ein – mitunter ausgesprochen lärmender – Gast für ein paar Tage. Ein Blick ins Internet zeigt: Ferienwohnungen haben Hochkonjunktur. Mit der Ware Wohnung als billige Urlaubsoase ist Profit zu machen. Ein gängiges Geschäftsmodell. Weltweit. Das Fünffache einer Miete lässt sich so herausholen.
Berlin hat sich dagegen mit einemZwec kent frem dungs verbots gesetz gerüstet, um den ausufernden Ferienmarkt zurückzudrängen. Wer das Geschäft betreiben will, braucht eine Ausnahmegenehmigung. Und die verweigert die Stadt in der Regel. Dagegen läuft derzeit eine Klagewelle vordem V er wal tungs gericht. Die Kläger vom Dienstag hatten erstmals Erfolg, weil sie den Wohnraum als Zweitwohnung selbst nutzen und das Objekt sonst leer stehen würde. Diese Ausnahme sollte beim Verbot von Ferienwohnungen ein Sonderfall bleiben. Berlin ist eine Mieterstadt. Würden zweckentfremdete Urlaubswohnungen wieder auf dem Wohnungsmarkt landen, so würden rund 10 000 Wohnungen mehr zur Verfügung stehen. Das Wohnungsproblem würde damit zwar nicht gelöst, doch die konsequente Durchsetzung desZwec kent frem dungs verbotsi stein Beitrag zur Verwirklichung des Lebensrechts auf bezahlbaren Wohnraum.