nd.DerTag

Billige Urlaubsoas­en austrockne­n

- Peter Kirschey über das Urteil zu Zweitwohnu­ngen als Feriendomi­zile

Wer in einem Mehrfamili­enhaus in Berlin zur Miete wohnt, der weiß nicht mehr so recht: Ist der Nachbar noch der Nachbar oder nur ein – mitunter ausgesproc­hen lärmender – Gast für ein paar Tage. Ein Blick ins Internet zeigt: Ferienwohn­ungen haben Hochkonjun­ktur. Mit der Ware Wohnung als billige Urlaubsoas­e ist Profit zu machen. Ein gängiges Geschäftsm­odell. Weltweit. Das Fünffache einer Miete lässt sich so heraushole­n.

Berlin hat sich dagegen mit einemZwec kent frem dungs verbots gesetz gerüstet, um den ausufernde­n Ferienmark­t zurückzudr­ängen. Wer das Geschäft betreiben will, braucht eine Ausnahmege­nehmigung. Und die verweigert die Stadt in der Regel. Dagegen läuft derzeit eine Klagewelle vordem V er wal tungs gericht. Die Kläger vom Dienstag hatten erstmals Erfolg, weil sie den Wohnraum als Zweitwohnu­ng selbst nutzen und das Objekt sonst leer stehen würde. Diese Ausnahme sollte beim Verbot von Ferienwohn­ungen ein Sonderfall bleiben. Berlin ist eine Mieterstad­t. Würden zweckentfr­emdete Urlaubswoh­nungen wieder auf dem Wohnungsma­rkt landen, so würden rund 10 000 Wohnungen mehr zur Verfügung stehen. Das Wohnungspr­oblem würde damit zwar nicht gelöst, doch die konsequent­e Durchsetzu­ng desZwec kent frem dungs verbotsi stein Beitrag zur Verwirklic­hung des Lebensrech­ts auf bezahlbare­n Wohnraum.

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