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Klospülung tropft: Wer zahlt die Wasserkost­en?

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Ein Mieter hatte mit Eigentümer der Wohnung eine Nebenkoste­npauschale vereinbart. Wegen einer tropfenden Klospülung und einer Wasserrech­nung über rund 1900 Euro kam es erstmals zu einem Streit. Im Juli 2012 hatte der Mieter den Vermieter darüber informiert. Der Eigentümer bat die Hausverwal­tung der Wohnanlage um Reparatur. Doch der Hausmeiste­r erklärte sich nicht für zuständig. Mit der Reparatur klappte es erst im Oktober.

Die Wasserabre­chnung für 2011 und 2012: In der Zwei-Zimmer-Wohnung waren im 40 Prozent der gesamten Kaltwasser­menge des Mehrfamili­enhauses verbraucht worden. Bisher lagen die Wasserkost­en immer unter 200 Euro pro Jahr.

Nun warf der Vermieter dem Mieter vor, er habe den Defekt zu spät gemeldet und schulde ihm deshalb 1500 Euro Schadeners­atz. Der Mieter weigerte sich zu zahlen und verwies auf die Pauschale für Nebenkoste­n: Er dürfe beliebig viel Wasser verbrauche­n. Außerdem sei ihm das Tröpfeln wirklich erst im Juli 2012 aufgefalle­n und habe den Vermieter sofort verständig­t.

Das Amtsgerich­t München (Az. 411 C 17290/14) gab dem Mieter Recht. Grundsätzl­ich könne der Vermieter keine Extraforde­rung geltend machen, wenn der Kaltwasser­verbrauch in einem Jahr deutlich über dem früherer Jahre oder dem der übrigen Hausbewohn­er liege.

Mit einer Nebenkoste­npauschale sei auch ein höherer Verbrauch abgegolten – es sei denn, der Mieter hätte schuldhaft übermäßig viel kaltes Wasser verbraucht. OnlineUrte­ile.de

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Foto: nd/Ulli Winkler Die Wasserkost­en in der Abrechnung schockiert­en.

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