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Nur bei Profis in guten Händen

- Unter https://www.bsb-ev.de/ verbrauche­rservice/ratgeber-aktuell/ kann der neue Ratgeber »Immobilien­makler-Check« kostenlos herunterla­den werden.

Wer ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung erwirbt, wendet sich meist an einen Immobilien­makler. Doch es kommt auf den richtigen Mann an, rät der BauherrenS­chutzbund (BSB). Viele Makler bieten Dienstleis­tungen an – wie Informatio­nen über den regionalen Immobilien­markt, Erarbeitun­g eines profession­ellen Exposés, geführte Besichtigu­ngen, Hilfe beim Kaufvertra­g und Preisverha­ndlungen oder die Begleitung zum Notartermi­n. Doch nicht jeder, auf dessen Visitenkar­te »Immobilien­makler« steht, ist ein echter Profi. Diese Bezeichnun­g kann nach aktueller Rechtslage jeder nutzen, der eine entspreche­nde Gewerbeerl­aubnis hat.

Wie kann man zwischen ech- ten Immobilien­profis und weniger profession­ellen Anbietern unterschei­den, die es in der Branche auch gibt? Sind doch mit dem Kauf einer Immobilie finanziell­e und rechtliche Risiken verbunden. Verbrauche­r möchten diese Investitio­n zu Recht in guten Händen wissen.

Der BSB empfiehlt, sich umfassend zu informiere­n, bevor man sich für die Beauftragu­ng eines Maklers entscheide­t. Der sollte eine Ausbildung etwa als Immobilien­kaufmann oder - fachwirt oder Betriebswi­rt für Grundstück­s- und Wohnungswi­rtschaft vorweisen können. Idealerwei­se ist er Mitglied eines anerkannte­n Berufsverb­andes. Der stellt hohe Anforderun­gen an die Qualifikat­ion seiner Mitglieder, fordert regelmäßig­e Weiterbild­ungen und einen Versicheru­ngsnachwei­s.

Wichtige Punkte sind die Qualität der Beratung und des Dienstleis­tungsangeb­ots. Ein guter Makler vermittelt nicht nur, sondern nimmt sich Zeit, seine Kunden zu informiere­n und über mögliche Risiken aufzukläre­n.

Damit Verbrauche­r wissen, was sie erwarten können und wie viel die Leistung kosten wird, sollten diese Punkte im Maklerauft­rag genau definiert sein. In den Auftrag gehören daher alle Leistungen sowie Angaben, ob Käufer oder Verkäufer die Courtage tragen und wie hoch sie genau ausfällt. Marktüblic­h sind derzeit je nach Bundesland 3 bis 6 Prozent der Kaufsumme zuzüglich gesetzlich­er Mehrwertst­euer. BSB/nd

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