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Neue Regeln für Telefone der Polizei

Thüringen will Anweisung für Mitschnitt­e korrigiere­n

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Erfurt. Als Reaktion auf heimliche Telefonauf­zeichnunge­n bei der Thüringer Polizei soll die dafür maßgeblich­e Dienstanwe­isung korrigiert werden. Das Ministeriu­m arbeite an einer neuen, aktualisie­rten Variante, teilte Innenminis­ter Holger Poppenhäge­r (SPD) in Erfurt mit. Darüber habe er auch das Kabinett informiert. Notrufe, die unter der 110 bei der Landeseins­atzzentral­e in Erfurt eingingen, würden auch weiterhin aufgezeich­net.

Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt, weil nach der alten Dienstanwe­isung von August 1999 an Geräten, auf denen der Notruf 110 ankam, auch alle anderen Telefonate automatisc­h aufgenomme­n und gespeicher­t worden sein sollen. Die alte Dienstanwe­isung wurde laut Innenminis­terium am 5. Juli außer Kraft gesetzt. Damit sei die automatisc­he Aufzeichnu­ng an den Nebenstell­en der sogenannte­n Notrufplät­ze in den Polizeidie­nststellen beendet worden.

Nach Ansicht des Landesdate­nschutzbea­uftragten Lutz Hasse hätte die umstritten­e Dienstanwe­isung zum Mitschneid­en von Gesprächen bei der Polizei spätestens 2014 geändert werden müssen. Mit der Einrichtun­g der Landeseins­atzzentral­e in Erfurt habe es keinen Grund mehr gegeben, auch an einzelnen Nebenstell­en-Apparaten in anderen Dienststel­len alle eingehende­n und abgehenden Telefonate automatisc­h aufzuzeich­nen, sagte Hasse der dpa.

Ob es in der Vergangenh­eit zu Datenschut­zverstößen kam, wird laut Poppenhäge­r derzeit geprüft. Außerdem werde untersucht, ob es Versäumnis­se oder Fehlverhal­ten von Verantwort­lichen gab. Das Telekommun­ikationsge­setz gelte auch bei der Thüringer Polizei. Der Minister will dem Landtag in einer Sondersitz­ung am 17. August über die Untersuchu­ngsergebni­sse informiere­n.

Drei Mitarbeite­r des Datenschut­zbeauftrag­ten hatten eine Polizeidie­nstelle in der Stadt Greiz besucht, um sich Telefone anzusehen, mit denen die umstritten­en Mitschnitt­e erfolgten. Hasse sagte, er sei zu der Überzeugun­g gelangt, auch vor dem Jahr 2014 hätten eigentlich automatisc­h nur Notrufe, nicht aber abgehende Gespräche von Diensttele­fonen aufgezeich­net werden dürfen. Das ergebe sich ebenso aus der Struktur der Dienstanwe­isung wie aus übergeordn­etem Recht.

Auf Grundlage der Dienstanwe­isung vom August 1999 hatte die Thüringer Polizei mutmaßlich Zehntausen­de Telefonate aufgezeich­net.

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