nd.DerTag

Maske nur noch ordnungswi­drig

- Haju

Wer sich bei einer Demonstrat­ion eine Gasmaske aufsetzt, ein schwarzes Tuch vors Gesicht bindet oder sonst unkenntlic­h macht, braucht in Niedersach­sen künftig nicht mehr zu fürchten, als Straftäter zu gelten und die damit verbundene­n unangenehm­en Folgen tragen zu müssen. Das rot-grüne Regierungs­kabinett hat ein neues Ver- sammlungsg­esetz auf den Weg gebracht, welches das Vermummung­sverbot zwar nicht aufhebt, einen Verstoß dagegen aber nur noch als Ordnungswi­drigkeit einstuft. Bislang drohen Protestier­ern, die durch Masken oder ähnliches »ihre Identifizi­erung verhindern«, eine Freiheitss­trafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

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