Maske nur noch ordnungswidrig
Wer sich bei einer Demonstration eine Gasmaske aufsetzt, ein schwarzes Tuch vors Gesicht bindet oder sonst unkenntlich macht, braucht in Niedersachsen künftig nicht mehr zu fürchten, als Straftäter zu gelten und die damit verbundenen unangenehmen Folgen tragen zu müssen. Das rot-grüne Regierungskabinett hat ein neues Ver- sammlungsgesetz auf den Weg gebracht, welches das Vermummungsverbot zwar nicht aufhebt, einen Verstoß dagegen aber nur noch als Ordnungswidrigkeit einstuft. Bislang drohen Protestierern, die durch Masken oder ähnliches »ihre Identifizierung verhindern«, eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.