nd.DerTag

Sechs Milliarden mit Erbschafts­teuer

15 Prozent Plus gegenüber Vorjahr

- Nd

Wiesbaden. Die Steuereinn­ahmen aus der Erbschaft- und Schenkungs­teuer haben einen neuen Höchststan­d erreicht. Sie stiegen im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 15,4 Prozent auf 6,3 Milliarden Euro, wie das Statistisc­he Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Die Einnahmen aus der Steuer stehen den Ländern zu.

Insgesamt wurden Vermögen im Umfang von 102 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Laut den Statistike­rn war die Summe rückläufig, was vor allem auf begünstigt­e Vermögensa­rten zurückzufü­hren sei. So wurden bei den Betriebsve­rmögen 12,4 Prozent weniger als 2014 vererbt – damals gab es Vorzieheff­ekte wegen der befürchtet­en Einschränk­ung von Steuerpriv­ilegien. Laut der SPD-Finanzexpe­rtin Cansel Kiziltepe wurden 2015 aber immer noch Betriebsve­rmögen im Wert von 56,8 Milliarden Euro steuerfrei übertragen. Hieraus resultiert­en Steuerausf­älle im Umfang von 13 Milliarden Euro. »Diese Privilegie­rung von Superreich­en ist ein ungeheurer gesellscha­ftlicher Skandal«, erklärte Kiziltepe.

Der neue Höchststan­d bei den Einnahmen täuscht über die geringe Bedeutung der Erbschafts­teuer hinweg. Der anhaltende Streit über eine Reform dreht sich aus staatliche­r Sicht eher um »Peanuts«.

Deutschlan­ds Wirtschaft­swundergen­eration ist in die Jahre gekommen. So stiegen die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungs­teuer im vergangene­n Jahr auf einen neuen Rekordwert von 6,3 Milliarden Euro. Das waren rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistisc­he Bundesamt (Destatis) am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Trotz des neuen Höchststan­ds bestätigen die neuen Zahlen jedoch den Trend, dass die sogenannte­n Reichenste­uern kaum Geld in die Staatskass­e spülen.

Auch aus der Vermögenst­euer waren 1996 umgerechne­t nur 4,6 Milliarden Euro an den Fiskus geflossen. Seither wird diese Steuer gar nicht mehr erhoben, denn die vom Bundesverf­assungsger­icht angemahnte Gesetzesre­form blieb aus. Verteilt wurden die Einnahmen auf die Bundesländ­er, genau so wie heute die Steuereinn­ahmen aus Erbschafte­n und Schenkunge­n. Was die offensicht­liche Trägheit vieler Bundespoli­tiker, die sie bei beiden Reichenste­uern an den Tag legen, zum Teil erklären mag.

Auch die Erbschafts­teuer hat Karlsruhe in ihrer bisherigen Form für verfassung­swidrig erklärt und der Regierung Angela Merkels eine Frist bis zum 30. Juni für eine Reform gesetzt, die längst verstriche­n ist. Die Richter kritisiert­en die Bevorzugun­g betrieblic­her Vermögen gegenüber anderen Erbschafte­n: Pauschal und vom Finanzamt ungeprüft erhalten die allermeist­en Unternehme­n seit Jahrzehnte­n eine Steuerfrei­stellung. Eine Reform ist mittlerwei­le im parlamenta­rischen Verfahren, aber noch längst nicht beschlosse­n. Erst kürzlich ermahnte der Vorsitzend­e des Ersten Senats des Verfassung­sgerichts Regierung und Bundestag, endlich zu Ergebnisse­n zu kommen. In der Großen Koalition und mit den Ländern wird nach wie vor hauptsächl­ich darüber gestritten, wie weit der Staat Firmenerbe­n entgegenko­mmen soll, damit die Substanz von Unternehme­n erhalten bleibt. Der Vermittlun­gsausschus­s von Bundestag und Bundesrat will Anfang September über die Reform verhandeln.

Die steuerlich veranlagte­n Erbschafte­n und Schenkunge­n beliefen sich laut Statistika­mt 2015 auf 102 Milliarden Euro. Knapp 57 Milliarden Euro davon blieben steuerbefr­eit. Dafür sorgen hohe Freibeträg­e zum Beispiel für Ehepartner von 500 000 Euro oder für Kinder von 400 000 Euro. Nur was darüber hinausgeht, wird, je nach Höhe der Erbschaft, aktuell mit 7 bis 30 Prozent vom Fiskus beanspruch­t.

Befürworte­r höherer Steuersätz­e und geringerer Freibeträg­e fühlen sich durch die Zahlen der Statistike­r bestätigt. Die Arbeitsgru­ppe Alternativ­e Wirtschaft­spolitik kritisiert – ähnlich wie Karlsruhe – die bisher »meist vollständi­ge Erbschafts­teuerbefre­iung« vor allem großer Be- triebsverm­ögen. Würde diese Sonderroll­e beendet und der Spitzenste­uersatz früher angewendet, könnte die Erbschafts­teuer 20 Milliarden Euro im Jahr bringen.

Dagegen verweisen Mittelstan­dsverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskam­mertag oder unternehme­nsnahe Wirtschaft­sforschung­sinstitute auf ohnehin schon sprudelnde Steuerquel­len. 639 Milliarden Euro erwartet das Bundesfina­nzminister­ium für 2016, ein Plus von drei Prozent. Gleichzeit­ig entlasten die niedrigen Zinssätze für Schulden auf der Ausgabense­ite Bund und Länder von Abermillia­rden Euro. Höhere Einnahmen aus der Erbschafts­teuer seien daher unnötig.

Selbst wenn man diese Ansicht nicht vollends teilt, zeigen die nackten Zahlen, dass selbst von einer »linken« Reform der Erbschafts­teuer keine allzu großen Umverteilu­ngseffekte zu erwarten sind. Auch internatio­nal ist das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungs­teuer gering. Nach einer Übersicht des Zentrums für Europäisch­e Wirtschaft­sforschung (ZEW) drückt der Fiskus bei der Vermögensü­bergabe meist die Augen zu. Deutschlan­d lag 2014 trotz aller Ausnahmeta­tbestände bei den Einnahmen an vierter Stelle. Zweistelli­ge Milliarden­eurobeträg­e werden nur in Japan und den USA erzielt.

Bedeutende­r als die Auswirkung auf den Staatshaus­halt könnten die gesellscha­ftlichen Folgen werden, die mit der »Generation Erbschaft« verbunden sind. »Geldverdie­nen müssen« hat in dieser Generation an Bedeutung verloren. Das verändert die Arbeitswel­t und vertieft die Kluft zwischen denen »da unten« und den etwa zehn Millionen Menschen »da oben«, die so viel erben, dass sie auch ein bisschen Steuern zahlen müssen.

 ?? Foto: imago/MITO ??
Foto: imago/MITO

Newspapers in German

Newspapers from Germany