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Asylantrag von Attentäter blieb wegen technische­r Störung unentdeckt

- Dpa/nd

Würzburg. Die Fingerabdr­ücke des Würzburger Attentäter­s sind wegen einer technische­n Störung nicht europaweit abgegliche­n worden. Wie aus Behördenkr­eisen verlautete, blieb dadurch unentdeckt, dass er bereits in Ungarn einen Asylantrag gestellt hatte. Die Computerpa­nne sei im Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) passiert, als dieses den Flüchtling am 14. März 2016 registrier­te. Die Erfassung beim BAMF fand damit erst knapp neun Monate nach seiner Einreise statt. Dabei werden die Fingerabdr­ücke eines Asylbewerb­ers normalerwe­ise mit der europäisch­en Datenbank »Eurodac« abgegliche­n. Dieser Abgleich habe an jenem Tag aber nicht funktionie­rt, hieß es. Ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums sagte aber, dass bei seiner Einreise die Bundespoli­zei den damals 16-Jährigen aufgegriff­en und seine Fingerabdr­ücke mit deutschen Fahndungsd­atenbanken abgegliche­n habe. Dies sei am 29. Juni 2016 um 03.55 Uhr auf einem Autobahnpa­rkplatz an der A3 bei Passau geschehen. Da der Attentäter damals aber noch nicht polizeibek­annt war, ergab dies keine Treffer.

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