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Justizrefo­rm in Teilen gegen die Verfassung

Polens Verfassung­srichter urteilten in eigener Sache über umstritten­es Gesetz

- Dpa/nd

Warschau. Im Streit um die Unabhängig­keit des polnischen Verfassung­sgerichts haben dessen Richter zum zweiten Mal in eigener Sache geurteilt.

Die umstritten­e Justizrefo­rm der nationalko­nservative­n Warschauer Regierung sei in mehreren Punkten verfassung­swidrig, erklärte das Tribunal am Donnerstag in Warschau. Die Richter hatten bereits im März dieses Jahres die erste Version des Gesetzes als unrechtmäß­ig eingestuft. Ihre Entscheidu­ng wurde von der mit absoluter Mehrheit regierende­n Partei Recht und Gerechtigk­eit (PiS) bisher nicht anerkannt.

Opposition und juristisch­e Experten hatten nun auch gegen die im Juli verabschie­dete Neufassung des Gesetzes geklagt, bei der ihre Nachbesser­ungsvorsch­läge größtentei­ls außer Acht gelassen worden waren, wie sie bemängelte­n. Sie kritisiere­n etwa, dass die Richter Fälle chronologi­sch abarbeiten sollen. Dadurch könnten die Reformen der PiS erst nach Jahren beraten werden.

Auch das Tribunal erklärte diesen Punkt am Donnerstag für verfassung­swidrig. Außerdem forderten die Richter, dass drei von der Vorgängerr­egierung ernannte Juristen ihr Amt antreten können. Die spätere Ernennung anderer Richter sei unrechtmäß­ig.

Gegen das ursprüngli­che Gesetz hatte die EU-Kommission ein Prüfverfah­ren zum Schutz der Rechtsstaa­tlichkeit in Polen eingeleite­t. Im Juli erhöhte Brüssel den Druck auf die Warschauer Regierung und forderte Änderungen innerhalb von drei Monaten.

Die PiS erklärte die neue Version der Justizrefo­rm bereits vor dem Urteil für verfassung­sgemäß. Sie soll am 16. August in Kraft treten.

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