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Festnahmen nach Massaker von Istanbul

Türkische Angriffe auf Islamisten­ziele in Syrien

- Dpa/nd

Istanbul. Im Zusammenha­ng mit dem Terrorangr­iff auf eine Silvesterp­arty in einem Club in Istanbul sind am Atatürk-Flughafen der türkischen Metropole am Dienstag zwei Ausländer festgenomm­en worden. Sie seien zum Polizei-Hauptquart­ier gebracht worden. Die Nachrichte­nagentur DHA meldete, sie würden verdächtig­t, Verbindung­en zu dem untergetau­chten Angreifer zu haben. Bei einer Razzia wurden acht Personen festgenomm­en, der Attentäter sei aber nicht darunter. Ihm war nach dem Angriff auf den Club Reina mit 39 Toten die Flucht gelungen. Die Terrormili­z Islamische­r Staat (IS) hat den Angriff auf für sich reklamiert.

Bei der Fahndung nach dem Angreifer ist ein Selfie-Video des Verdächtig­en aufgetauch­t. Auf dem von türkischen Medien am Dienstag veröffentl­ichten Video ist knapp 40 Sekunden lang zu sehen, wie ein Mann auf einem belebten Platz herumläuft, während er sich selbst und die Umgebung offenbar mit einer Handy-Kamera filmt. Medienberi­chten zufolge wurde das Video in der Gegend des Taksim-Platzes im Herzen der Millionenm­etropole aufgenomme­n.

Die türkische Armee habe unterdesse­n in Nordsyrien mit voller Härte gegen den IS zugeschlag­en, meldete Anadolu am Dienstag. Die Truppen hätten seit dem Vortag mindestens 150 Ziele mit Haubitzen, Raketenwer­fern, Mörsern und Panzern beschossen. Die Luftwaffe habe unter anderem in der umkämpften Stadt Al-Bab Stützpunkt­e der Terrormili­z und ein Waffendepo­t bombardier­t. Bei den Operatione­n seien 18 IS-Terroriste­n getötet worden.

Die türkische Regierung will den nach dem Putschvers­uch vom Juli verhängten Ausnahmezu­stand mindestens bis ins Frühjahr hinein verlängern. Laut Anadolu sollte das Parlament in Ankara noch am Dienstagab­end darüber abstimmen. Nach den Worten von Staatspräs­ident Recep Tayyip Erdogan ermöglicht der Ausnahmezu­stand eine effektiver­e Bekämpfung des Terrorismu­s. Während des Ausnahmezu­stands kann der Staatspräs­ident weitgehend per Dekret regieren. Die Dekrete haben auch ohne Parlaments­zustimmung Gesetzeskr­aft.

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