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Nach
einer entsprechenden Gerichtsentscheidung will das Auswärtige Amt nun Auskunft zu seiner rechtlichen Bewertung des sogenannten Schmähgedichts des Fernsehmoderators Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan geben. Den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Montag werde das Auswärtige Amt »selbstverständlich umsetzen«, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Dienstag.
Aus dem Auswärtigen Amt war überdies zu hören, dass das Gericht dem Ministerium nicht auferlegt habe, ein intern erstelltes Gutachten herauszugeben, sondern lediglich, einige Fragen in diesem Zusammenhang zu beantworten. Die Sprecherin erklärte, das Auswärtige Amt nehme »den Beschluss zur Kenntnis«, teile aber »nicht die ihm zugrunde liegenden rechtlichen Erwägungen«.