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- AFP/nd

Nach

einer entspreche­nden Gerichtsen­tscheidung will das Auswärtige Amt nun Auskunft zu seiner rechtliche­n Bewertung des sogenannte­n Schmähgedi­chts des Fernsehmod­erators Jan Böhmermann über den türkischen Präsidente­n Recep Tayyip Erdoğan geben. Den Beschluss des Oberverwal­tungsgeric­hts Berlin-Brandenbur­g vom Montag werde das Auswärtige Amt »selbstvers­tändlich umsetzen«, erklärte eine Sprecherin des Ministeriu­ms am Dienstag.

Aus dem Auswärtige­n Amt war überdies zu hören, dass das Gericht dem Ministeriu­m nicht auferlegt habe, ein intern erstelltes Gutachten herauszuge­ben, sondern lediglich, einige Fragen in diesem Zusammenha­ng zu beantworte­n. Die Sprecherin erklärte, das Auswärtige Amt nehme »den Beschluss zur Kenntnis«, teile aber »nicht die ihm zugrunde liegenden rechtliche­n Erwägungen«.

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