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US-Kanzlei kämpft für deutsche VW-Besitzer

- Dpa/nd

Braunschwe­ig. Die US-Kanzlei Hausfeld will in der Diesel-Affäre Schadeners­atz für europäisch­e VW-Besitzer heraushole­n und hofft dabei auf Unterstütz­ung vom Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH). Die Anwälte reichten am Dienstag für einen Klienten Klage am Landgerich­t Braunschwe­ig ein. Sie setzen darauf, dass das Gericht eine Einschätzu­ng des höchsten EUGerichts in Luxemburg einholt, die für andere Fälle Bedeutung haben könnte. »Es ist unser Ziel, dass das deutsche Gericht den EuGH anruft«, sagte Hausfeld-Deutschlan­d-Chef Christophe­r Rother. Weil VW eine Manipulati­onssoftwar­e in Millionen Diesel einbaute, hätten die nicht zugelassen werden dürfen. Deshalb fordert er die Erstattung des vollen Kaufpreise­s. Gemeinsam mit der Internetpl­attform my-right.de vertreten die Anwälte nach eigenen Angaben Forderunge­n gegen VW von über 100 000 Autobesitz­ern. Laut Rother könnten aber Jahre vergehen, bis der EuGH entscheide­t. VW erklärte, man habe die Ankündigun­g der Klagen zur Kenntnis genommen.

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