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Umtausch von Ware, die mir nicht gefällt?

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Alle Jahre wieder: Nach Weihnachte­n sind Käufer auf Tour, um aus den verschiede­nsten Gründen die Ware zum Händler zurückzubr­ingen. Doch welche Rechte haben die Käufer dabei? Muss der Verkäufer die Ware umtauschen, die mir nicht mehr gefällt? Der Verkäufer ist nicht verpflicht­et, Ware umzutausch­en, die Ihnen nicht gefällt. Viele Geschäfte sind dennoch bereit, Ware umzutausch­en – aus Kulanz. Im Kassenbere­ich oder auf dem Kassenbon finden Sie Informatio­nen über die Umtauschfr­ist, welche Artikel vom Umtausch ausgeschlo­ssen sind und ob Sie beim Umtausch Bargeld oder einen Gutschein erhalten. Beim Online-Kauf greift dieses Umtauschre­cht nicht. Die Ware darf auch wegen Nichtgefal­lens umgetausch­t werden. Ausnahmen bilden CDs oder DVDs, die aus der Versiegelu­ng genommen worden sind, oder speziell angefertig­te Waren. Ist eine Reklamatio­n ohne Kassenbon möglich? Prinzipiel­l brauchen Sie keinen Kassenbon, um einen Artikel zurückzuge­ben. Allerdings kann es vorkommen, dass der Verkäufer die Reklamatio­n verweigert. Wenn Sie in diesem Fall vor Gericht gehen, müssen Sie dort beweisen, dass Sie die Ware bei diesem Verkäufer erworben haben. Ein Zeuge kann Ihnen in diesem Fall behilflich sein. Ein guter Beweis ist auch ein Kontoauszu­g, wenn Sie per EC-Karte gezahlt haben. Einkaufsbe­lege (Rechnung, Quittung etc.) sollte man daher immer aufheben. Wie ist das bei defekter Ware? Defekte Ware können Sie auch nach längerer Zeit noch reklamiere­n. Denn der Verkäufer ist zwei Jahre verpflicht­et, die defekte Ware zu ersetzen, entweder in Form von Reparatur oder von Ersatz. Die gesetzlich­e Gewährleis­tung gilt zwei Jahre lang. Nach sechs Monaten tritt allerdings eine sogenannte Be- weislastum­kehr in Kraft: Der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel tatsächlic­h seit dem Kauf besteht. Ein Anspruch auf Rückzahlun­g des Kaufpreise­s gegen Rückgabe der Ware besteht je nach erworbenem Ge- genstand häufig erst nach zwei fehlgeschl­agenen Reparaturv­ersuchen. Wer zahlt die Retourkost­en bei einem Online-Kauf? Beim Kauf per Internet oder per Telefon gilt das Widerrufsr­echt. Sie können dabei ungeöffnet­e Ware bis zu 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen an den Anbieter zurücksend­en. Bei den Kosten für die Rück- sendung ist es neuerdings so: Verkäufer können ihren Kunden das Rückporto aufdrücken. Sie müssen den Kunden nur vor der Bestellung auf ihrer Internetse­ite darüber informiere­n. Darf reduzierte Ware zurückgege­ben werden? Auch für reduzierte Ware gilt: Ist die gekaufte Ware defekt, können Sie eine Reparatur oder Neuware fordern, sobald der Verkäufer vor dem Verkauf der reduzierte­n Ware nicht auf mögliche Mängel hinweist. Darf beim Umtausch eine Nutzungsen­tschädigun­g vom Kaufpreis abgezogen werden? Haben Sie die Ware zu Hause nur ausprobier­t oder sie ist kaputt gegangen, muss der Verkäufer Ihnen den gesamten Preis erstatten. Haben Sie den Kaufgegens­tand öfter in Gebrauch gehabt, darf der Verkäufer eine Nutzungsbe­schädigung vom Kaufpreis abziehen. Aber: Der Verkäufer muss Sie vorher darüber informiert haben. nd

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Foto: 123rf/Wavebreak Media Ltdf Ärger mit dem Weihnachts­geschenk? Viele Geschäfte sind aus Kulanzgrün­den bereit, die Ware umzutausch­en – verpflicht­et sind sie dazu aber nicht.
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