Verbraucherzentralen warnen vor gefälschten E-Mail-Rechnungen Novelle zur Bildung einer Rettungsgasse seit Mitte Dezember 2016 in Kraft
Die Verbraucherzentralen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen warnen vor Betrügern.
Derzeit sind wieder vermehrt E-Mails mit gefälschten Rechnungen im Umlauf, berichtet die Verbraucherzentrale Thüringen (vzth).
Auch ein Buchhändler aus Suhl meldete sich verwundert bei den Verbraucherschützern, da sein Unternehmen für die gefälschten Rechnungen missbraucht wird.
Darunter sind auch Rechnungen von Unternehmen, die es gar nicht gibt bzw. deren Anschrift nicht zur angegeben Ortsvorwahl passt. So beispielsweise ein Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, das gar nicht existiert, mit einer bayerischen Vorwahl.
In jedem Fall handelt es sich um täuschend echte Spam-EMails, die umgehend gelöscht werden sollten, rät die Verbraucherzentrale Thüringen. Auf der Rechnung stimmen der Name, die Anschrift und sogar die Telefonnummer des Adressaten. Das Problem ist nur, dass die Verbraucher mit den vermeintlichen Unternehmen gar keinen Vertrag geschlossen haben.
Gerade um die Weihnachtszeit herum konnte man schon mal den Überblick verlieren, wo man welchen Kauf getätigt hat. Genau das versuchen nun scheinbar einige Betrüger auszunutzen und verschicken diese Spam-E-Mails.
Verbraucherschützer raten: Vorsicht bei unbekannten Absendern, und lassen Sie sich nicht sofort von Ihrer korrekten Anschrift täuschen. Mit Adressdaten wird nämlich gehandelt, und man kann sie tausendfach im Internet erwerben.
Vor allem Dateianhänge, die auf .zip oder .exe enden, sollten Verbraucher ungeöffnet löschen. Keinesfalls Dateianhänge oder Links von unbekannten Absendern öffnen. vzth/nd
Internet-Angebote für Sofortkredite
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) warnt vor unseriösen Angeboten der GlobalPayments BV. Auf den Internetseiten mastercredit.de und sorglosduo.de bietet die Firma Global Payments BV aus den Niederlanden ein Kombipaket aus einer »Master Gard Gold« und einem »Sofortkredit« in Höhe von bis zu 6499 Euro an, die Verbraucher dort direkt beantragen können. Die Werbung für beide Produkte wird gezielt vermischt und Verbrauchern damit suggeriert, dass nicht die Prepaid-Karte »Master Gard Gold«, sondern auch der Kredit sofort selbst bei einem negativen Schufa-Eintrag erhältlich sei.
Zwar erhalten die Verbraucher immer eine Prepaid-Kreditkarte, doch auf den versprochenen Kredit warten sie in der Regel vergeblich.
Insbesondere einkommensschwache Verbraucher, neuerdings über soziale Netzwerke auch vermehrt Flüchtlinge, werden gezielt mit Werbebotschaften wie »100 % Zuteilung auch bei negativer Schufa, Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen« angesprochen.
Ob jemals eine Kreditzuteilung erfolgt, ist fraglich, denn GlobalPayments BV leitet die Anfrage lediglich an Kreditinstitute weiter. Diese entscheiden dann, ob und wenn ja zu welchen Bedingungen Verbraucher überhaupt einen Kredit bekommen.
Wenn Verbraucher sich auf der entsprechenden Internetseite einen Sofortkredit bis zu 6499 Euro und exklusive eine Master Card Gold sichern wollen, dann müssen sie dort entsprechende persönliche Angaben eintragen und anschließend den Button »Jetzt ohne Schufa anfordern« klicken. Allerdings kommt neben der Kreditanfrage auch eine Bestellung dieser Prepaid Karte zustande. Per Nachnahme müssen dann 49,90 Euro Ausgabegebühr für die Prepaid-Karte zuzüglich 10 Euro für den Versand beim Postboten bezahlt werden.
Selbst wenn die Nachnahmesendung angenommen und die entsprechenden Gebühren bezahlt worden sind, erhalten die Verbraucher in der Regel keinen Kredit und bleiben auf der wertlosen Prepaid-Kreditkarte sitzen.
Diese funktioniert im Übrigen nur, wenn der Verbraucher Geld auf diese Gutenhabenkarte geladen hat. Später wird auch noch eine Jahresgebühr für die meist überteuerte Prepaid-Kreditkarte fällig. vzsa/nd
Kostenfalle: Teure B2B-Webseiten
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (vzb) warnt vor Internetseiten, die sich an Unternehmen richten. Ob Rezepte für Plätzchen und den Weihnachtsbraten oder Geschenke für die Lieben, im Internet findet man viele hilfreiche Angebote.
Allerdings landen Verbrau- cher auch immer wieder auf Seiten, die sich scheinbar ausschließlich an Unternehmen richten. So tappt man schnell in teure Abo-Fallen oder kauft Produkte, die man nur schwer zurückgeben kann.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist darauf hin, dass die Rechte von Verbrauchern und von Unternehmen beim Online-Kauf sich grundlegend unterscheiden. Verbraucher sind beim Internethandel viel besser geschützt als Unternehmer. Verbraucher haben nämlich die gesetzliche Möglichkeit, ihren Kauf zu widerrufen. Wenn die Bestellung per Klick auf einen Button erfolgt, ist außerdem zwingend vorgeschrieben, dass dieser auf den zahlungspflichtigen Kauf hinweist, zum Beispiel durch »Jetzt kaufen« oder »Zahlungspflichtig bestellen«.
Manche Webseiten kennzeichnen jedoch nicht eindeutig, dass sie sich ausschließlich an Unternehmen richten. Verbraucher können so schnell Produkte oder Abonnements ordern, bei denen ihnen die Unternehmen zum Beispiel den Widerruf verweigern.
Wichtig ist, kritisch zu sein und sich die Internetseiten genau anzuschauen. Insbesondere sollte man auf Wörter wie B2B (Business-to-business) achten. Allerdings sind die Anbieter in der Pflicht, an Unternehmen gerichtete Angebote deutlich kenntlich zu machen. Ein kleiner Hinweis in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist beispielsweise nicht ausreichend.
Wer Forderungen einer vermeintlichen B2B-Plattform erhält, sollte nicht voreilig zahlen, sondern sich zuerst um Klärung bemühen. In jedem Fall ist es sinnvoll, die Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen, da die Gestaltung der jeweiligen Internetseite ausschlaggebend sein kann. Zudem können Verbraucher ungewollte Verträge mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale widerrufen. vzb/nd
Falsche Rechnungen für Software
Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert, erhalten zahlreiche Internet-Nutzer aktuell eine EMail mit angeblichen Rechnungen für Software-Lizenzen. Absender sind deutsche Firmen – etwa Energieversorger, Baustoffhändler und Telekommunikationsunternehmen, die in der Regel mit der Vergabe von Software-Lizenzen nichts zu tun haben. Die in den Rechnungen geforderten Geldbeträge reichen von 400 bis 170 000 Euro.
Verräterisches Merkmal: Rechnungssummen und Firmen variieren, doch die Machart der E-Mails ist stets identisch. Kunden werden darin aufgefordert, die angehängte Rechnung als Datei auf ihren Rechner zu laden.
Der hellblaue Button mit roter Aufschrift »Rechnung herunterladen« sollte jedoch keinesfalls angeklickt, sondern sofort gelöscht werden. Wer nämlich auf den Button drückt, der holt sich eine zip-Datei mit Schadsoftware auf seinen Computer.
Wer unsicher ist, ob eine empfangene Rechnung über Software nicht doch echt und korrekt ist, sollte sich beim vermeintlichen Absender erkundigen. Für Nachfragen sollte jedoch auf keinen Fall die in der E-Mail angegebene Rufnummer angewählt werden. Sicherer ist, die Kontaktdaten der rechnungsstellenden Firma über eine Internet-Suchmaschine, das Telefonbuch oder über die tatsächliche Internetseite der Firma zu ermitteln.
Wer den Anhang bereits heruntergeladen und geöffnet hat, sollte vorsorglich die Internetverbindung trennen und dann offline das Virenprogramm auf dem Rechner starten und nach schädlicher Software suchen lassen. vznrw/nd