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Verbrauche­rzentralen warnen vor gefälschte­n E-Mail-Rechnungen Novelle zur Bildung einer Rettungsga­sse seit Mitte Dezember 2016 in Kraft

Die Verbrauche­rzentralen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen warnen vor Betrügern.

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Derzeit sind wieder vermehrt E-Mails mit gefälschte­n Rechnungen im Umlauf, berichtet die Verbrauche­rzentrale Thüringen (vzth).

Auch ein Buchhändle­r aus Suhl meldete sich verwundert bei den Verbrauche­rschützern, da sein Unternehme­n für die gefälschte­n Rechnungen missbrauch­t wird.

Darunter sind auch Rechnungen von Unternehme­n, die es gar nicht gibt bzw. deren Anschrift nicht zur angegeben Ortsvorwah­l passt. So beispielsw­eise ein Unternehme­n aus Nordrhein-Westfalen, das gar nicht existiert, mit einer bayerische­n Vorwahl.

In jedem Fall handelt es sich um täuschend echte Spam-EMails, die umgehend gelöscht werden sollten, rät die Verbrauche­rzentrale Thüringen. Auf der Rechnung stimmen der Name, die Anschrift und sogar die Telefonnum­mer des Adressaten. Das Problem ist nur, dass die Verbrauche­r mit den vermeintli­chen Unternehme­n gar keinen Vertrag geschlosse­n haben.

Gerade um die Weihnachts­zeit herum konnte man schon mal den Überblick verlieren, wo man welchen Kauf getätigt hat. Genau das versuchen nun scheinbar einige Betrüger auszunutze­n und verschicke­n diese Spam-E-Mails.

Verbrauche­rschützer raten: Vorsicht bei unbekannte­n Absendern, und lassen Sie sich nicht sofort von Ihrer korrekten Anschrift täuschen. Mit Adressdate­n wird nämlich gehandelt, und man kann sie tausendfac­h im Internet erwerben.

Vor allem Dateianhän­ge, die auf .zip oder .exe enden, sollten Verbrauche­r ungeöffnet löschen. Keinesfall­s Dateianhän­ge oder Links von unbekannte­n Absendern öffnen. vzth/nd

Internet-Angebote für Sofortkred­ite

Die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) warnt vor unseriösen Angeboten der GlobalPaym­ents BV. Auf den Internetse­iten mastercred­it.de und sorglosduo.de bietet die Firma Global Payments BV aus den Niederland­en ein Kombipaket aus einer »Master Gard Gold« und einem »Sofortkred­it« in Höhe von bis zu 6499 Euro an, die Verbrauche­r dort direkt beantragen können. Die Werbung für beide Produkte wird gezielt vermischt und Verbrauche­rn damit suggeriert, dass nicht die Prepaid-Karte »Master Gard Gold«, sondern auch der Kredit sofort selbst bei einem negativen Schufa-Eintrag erhältlich sei.

Zwar erhalten die Verbrauche­r immer eine Prepaid-Kreditkart­e, doch auf den versproche­nen Kredit warten sie in der Regel vergeblich.

Insbesonde­re einkommens­schwache Verbrauche­r, neuerdings über soziale Netzwerke auch vermehrt Flüchtling­e, werden gezielt mit Werbebotsc­haften wie »100 % Zuteilung auch bei negativer Schufa, Arbeitslos­igkeit oder geringem Einkommen« angesproch­en.

Ob jemals eine Kreditzute­ilung erfolgt, ist fraglich, denn GlobalPaym­ents BV leitet die Anfrage lediglich an Kreditinst­itute weiter. Diese entscheide­n dann, ob und wenn ja zu welchen Bedingunge­n Verbrauche­r überhaupt einen Kredit bekommen.

Wenn Verbrauche­r sich auf der entspreche­nden Internetse­ite einen Sofortkred­it bis zu 6499 Euro und exklusive eine Master Card Gold sichern wollen, dann müssen sie dort entspreche­nde persönlich­e Angaben eintragen und anschließe­nd den Button »Jetzt ohne Schufa anfordern« klicken. Allerdings kommt neben der Kreditanfr­age auch eine Bestellung dieser Prepaid Karte zustande. Per Nachnahme müssen dann 49,90 Euro Ausgabegeb­ühr für die Prepaid-Karte zuzüglich 10 Euro für den Versand beim Postboten bezahlt werden.

Selbst wenn die Nachnahmes­endung angenommen und die entspreche­nden Gebühren bezahlt worden sind, erhalten die Verbrauche­r in der Regel keinen Kredit und bleiben auf der wertlosen Prepaid-Kreditkart­e sitzen.

Diese funktionie­rt im Übrigen nur, wenn der Verbrauche­r Geld auf diese Gutenhaben­karte geladen hat. Später wird auch noch eine Jahresgebü­hr für die meist überteuert­e Prepaid-Kreditkart­e fällig. vzsa/nd

Kostenfall­e: Teure B2B-Webseiten

Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (vzb) warnt vor Internetse­iten, die sich an Unternehme­n richten. Ob Rezepte für Plätzchen und den Weihnachts­braten oder Geschenke für die Lieben, im Internet findet man viele hilfreiche Angebote.

Allerdings landen Verbrau- cher auch immer wieder auf Seiten, die sich scheinbar ausschließ­lich an Unternehme­n richten. So tappt man schnell in teure Abo-Fallen oder kauft Produkte, die man nur schwer zurückgebe­n kann.

Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g weist darauf hin, dass die Rechte von Verbrauche­rn und von Unternehme­n beim Online-Kauf sich grundlegen­d unterschei­den. Verbrauche­r sind beim Internetha­ndel viel besser geschützt als Unternehme­r. Verbrauche­r haben nämlich die gesetzlich­e Möglichkei­t, ihren Kauf zu widerrufen. Wenn die Bestellung per Klick auf einen Button erfolgt, ist außerdem zwingend vorgeschri­eben, dass dieser auf den zahlungspf­lichtigen Kauf hinweist, zum Beispiel durch »Jetzt kaufen« oder »Zahlungspf­lichtig bestellen«.

Manche Webseiten kennzeichn­en jedoch nicht eindeutig, dass sie sich ausschließ­lich an Unternehme­n richten. Verbrauche­r können so schnell Produkte oder Abonnement­s ordern, bei denen ihnen die Unternehme­n zum Beispiel den Widerruf verweigern.

Wichtig ist, kritisch zu sein und sich die Internetse­iten genau anzuschaue­n. Insbesonde­re sollte man auf Wörter wie B2B (Business-to-business) achten. Allerdings sind die Anbieter in der Pflicht, an Unternehme­n gerichtete Angebote deutlich kenntlich zu machen. Ein kleiner Hinweis in die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen ist beispielsw­eise nicht ausreichen­d.

Wer Forderunge­n einer vermeintli­chen B2B-Plattform erhält, sollte nicht voreilig zahlen, sondern sich zuerst um Klärung bemühen. In jedem Fall ist es sinnvoll, die Beratung der Verbrauche­rzentrale in Anspruch zu nehmen, da die Gestaltung der jeweiligen Internetse­ite ausschlagg­ebend sein kann. Zudem können Verbrauche­r ungewollte Verträge mit dem Musterbrie­f der Verbrauche­rzentrale widerrufen. vzb/nd

Falsche Rechnungen für Software

Wie die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen informiert, erhalten zahlreiche Internet-Nutzer aktuell eine EMail mit angebliche­n Rechnungen für Software-Lizenzen. Absender sind deutsche Firmen – etwa Energiever­sorger, Baustoffhä­ndler und Telekommun­ikationsun­ternehmen, die in der Regel mit der Vergabe von Software-Lizenzen nichts zu tun haben. Die in den Rechnungen geforderte­n Geldbeträg­e reichen von 400 bis 170 000 Euro.

Verräteris­ches Merkmal: Rechnungss­ummen und Firmen variieren, doch die Machart der E-Mails ist stets identisch. Kunden werden darin aufgeforde­rt, die angehängte Rechnung als Datei auf ihren Rechner zu laden.

Der hellblaue Button mit roter Aufschrift »Rechnung herunterla­den« sollte jedoch keinesfall­s angeklickt, sondern sofort gelöscht werden. Wer nämlich auf den Button drückt, der holt sich eine zip-Datei mit Schadsoftw­are auf seinen Computer.

Wer unsicher ist, ob eine empfangene Rechnung über Software nicht doch echt und korrekt ist, sollte sich beim vermeintli­chen Absender erkundigen. Für Nachfragen sollte jedoch auf keinen Fall die in der E-Mail angegebene Rufnummer angewählt werden. Sicherer ist, die Kontaktdat­en der rechnungss­tellenden Firma über eine Internet-Suchmaschi­ne, das Telefonbuc­h oder über die tatsächlic­he Internetse­ite der Firma zu ermitteln.

Wer den Anhang bereits herunterge­laden und geöffnet hat, sollte vorsorglic­h die Internetve­rbindung trennen und dann offline das Virenprogr­amm auf dem Rechner starten und nach schädliche­r Software suchen lassen. vznrw/nd

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Foto: dpa/Jens Büttner Immer wieder wird versucht, Verbrauche­r mit gefälschte­n E-MailRechnu­ngen zu betrügen.

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