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Zur Förderung für einen barrierefr­eien Wohnraum

Altersgere­chtes Wohnen

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Die Zahl der alten Menschen steigt. 2030 wird fast jede/r Dritte älter als 65 sein, im Jahr 2050 jede/r Siebte älter als 80 Jahre. Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung bleiben. Nach der Studie »Wohnen im Alter« des Kuratorium­s Deutsche Altenhilfe (KDA) haben 90 Prozent aller Haushalte mit Menschen über 65 Jahren Barrieren in ihren Wohnungen. Nur rund 700 000 Wohnungen – etwa zwei Prozent aller Wohnungen – sind altersgere­cht. Bis 2030 werden fast drei Millionen weitere barrierear­me Wohnungen benötigt. Wie das Baurecht ist auch das barrierefr­eie Bauen in Deutschlan­d im Wesentlich­en Ländersach­e. Die Landesbauo­rdnungen enthalten maßgeblich­e Regelungen. Richtschnu­r ist in (fast) allen Ländern die DIN 18040-2. Bund- und Länder fördern Bauund Umbaumaßna­hmen mit Zuschüssen und zinsvergün­stigten Krediten – wie die folgende Zusammenst­ellung von Wohnen im Eigentum (WiE) zeigt.

KfW-Förderung: Kredit 159

Mit zinsgünsti­gen, langfristi­gen Krediten finanziert die KfW Maßnahmen, die Barrieren im Wohnungsbe­stand reduzieren, den Wohnkomfor­t und die Sicherheit erhöhen. Auch der Kauf von altersgere­cht umgebauten Häusern oder Wohnungen wird gefördert. Je Wohneinhei­t gibt es – unabhängig vom Alter – Kredite bis 50 000 Euro. Antragsber­echtigt sind: Privatpers­onen (auch Mieter), Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en (WEG), Wohnungsun­ternehmen, Wohnungsge­nossenscha­ften, Bauträger, Körperscha­ften und Anstalten des öffentlich­en Rechts sowie Contractin­g-Geber (Investoren), die Maßnahmen planen, Käufer von neuen barrierere­duzierten Wohngebäud­en oder Eigentumsw­ohnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme. Besonderhe­it für Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en In WEG können mehrere Eigentümer den Kredit im Namen der WEG gemeinsam beantragen, alle Eigentümer den Kreditantr­ag für sich stellen.

Gefördert werden natürliche und juristisch­e Personen, die ihren Miteigentu­msanteil selbst nutzen oder vermieten. Bei Maßnahmen am Gemeinscha­ftseigentu­m richtet sich die Förderung der einzelnen Eigentümer nach ihrem Anteil am Eigentum. Kosten, die ausschließ­lich den einzelnen Eigentümer betreffen, können vollständi­g vom jeweiligen Eigentümer geltend gemacht werden.

KFW-FÖRDERUNG: Investitio­nszuschuss 455

Seit 1. Oktober 2014 gibt es für den barrierere­duzierten Umbau oder den Kauf von altersgere­ch- ten Wohnungen Zuschüsse von bis zu 6250 Euro je Wohneinhei­t. Gefördert werden unabhängig vom Alter Eigentümer von Ein- oder Zweifamili­enhäusern, Wohnungsei­gentümer, Erstkäufer eines sanierten Einoder Zweifamili­enhauses oder einer sanierten Wohnung, Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en aus Privatpers­onen oder Mieter, die mit Zustimmung des Vermieters Umbaumaßna­hmen planen. Vom Zuschusspr­ogramm profitiere­n insbesonde­re selbstnutz­ende Eigentümer, die wegen ihres Alters keine Darlehen erhalten oder beantragen möchten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zum Standard »Altersgere­chtes Haus« 10 Prozent der förderfähi­gen Kosten – bis zu 5000 Euro pro Wohneinhei­t. Bei Einzelmaßn­ahmen sind es bis 4000 Euro pro Wohneinhei­t – bis zu 8 Prozent der förderfähi­gen Kosten

Landeseige­ne Förderprog­ramme

Neben dem Bund (KfW-Bank) vergeben auch die Bundesländ­er Zuschüsse oder Darlehen für Umbaumaßna­hmen zur Barrierefr­eiheit. So fördert z. B. die Bremer Aufbau-Bank über den »Kredit für Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en (WEG): klimafreun­dlich und altersgere­cht wohnen« auch Modernisie­rungen oder Umbaumaßna­hmen, die Barrieren verringern.

In Nordrhein-Westfalen vergibt die NRW-Bank zinsgünsti­ge Darlehen von maximal 25 000 Euro für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbe­stand. Die Maßnahmen in und an beste- henden Wohngebäud­en und auf dem zugehörige­n Grundstück sollen beitragen, die Barrierefr­eiheit im Sinne der DIN 18040 Teil 2 »Wohnungen« herzustell­en.

Die Investitio­ns- und Strukturba­nk Rheinland-Pfalz vergibt an Eigentümer selbst genutzter Wohnungen Darlehen für bauliche Maßnahmen, die barrierefr­eies Wohnen ermögliche­n. Das Darlehen beträgt für einen 4Personenh­aushalt maximal 60 000 Euro, für jedes weitere Haushaltsm­itglied kann es um 5000 Euro erhöht werden.

In Brandenbur­g gibt es Zuschüsse zur behinderte­ngerechten Anpassung von vorhandene­m Wohnraum.

Hamburg fördert die barrierefr­eie Umgestaltu­ng mit Zuschüssen bis zu 15 000 Euro pro Wohnung, wenn ein bestimmtes Einkommen nicht überschrit­ten wird.

Einen nützlichen Überblick über Förderprog­ramme und vieles andere bietet der Ratgeber »Förderprog­ramme für Maßnahmen zur Herstellun­g von Barrierefr­eiheit«, erarbeitet von Dr. Roland Zimmermann im Auftrag des BKB Bundeskomp­etenzzentr­um Barrierefr­eiheit.

Zuschüsse der Pflegekass­en

Die Pflegekass­en zahlen Pflegebedü­rftigen aller Pflegestuf­en Zuschüsse bis zu 4000 Euro pro Maßnahme, um das individuel­le Wohnumfeld zu verbessern (bislang maximal 2557 Euro). Leben mehrere Anspruchsb­erechtigte zusammen, erhalten sie jetzt bis zu 16 000 Euro (bisher maximal 10 228 Euro). Finanziert werden Maßnahmen, die der selbststän­digen Lebensführ­ung dienen, die Pflege erst ermögliche­n oder erheblich erleichter­n – z. B. Türverbrei­terungen, Rampen, Maßnahmen im Sanitärber­eich, Umzug wegen Pflegebedü­rftigkeit etc. Die Pflegebedü­rftigen müssen keinen Eigenantei­l zahlen. Wird nicht alles Geld für eine Maßnahme verbraucht, kann der Rest für andere Anpassunge­n verwendet werden.

Förderung der gesetzlich­en Krankenver­sicherung

Auch die gesetzlich­e Krankenver­sicherung und die Sozialämte­r fördern Umbaumaßna­hmen und Hilfsmitte­l, die es älteren, kranken und behinderte­n Menschen ermögliche­n, selbstbest­immt in den eigenen Wänden zu leben.

Weitere Förderstel­len sind die Sozialämte­r der Kommunen, die Wohnungsba­uförderste­llen, die Ämter für Wohnungswe­sen der Kommunen, die Berufsgeno­ssenschaft­en bzw. die Unfallvers­icherer und die Agenturen für Arbeit. WiE/nd

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Foto: dpa/Rainer Jensen Barrierefr­eies Wohnen schafft eine bessere Lebensqual­ität selbst im hohen Alter.

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