Heinrich Senfft
26. 4. 1928 – 14. 1. 2017
Die Liste seiner Mandanten liest fast wie ein »Who is who?« des linksliberalen Spektrums in Deutschland. Heinrich Senfft war einer der prominentesten Anwälte der Bundesrepublik; der Vorkäufer eines Berufszweiges, der sich heute Medienanwalt nennt. Freunde bezeichneten ihn als aufrechten Demokraten; im politischen Koordinatensystem der Bonner Republik war er zweifellos ein Linker.
Den Weg dahin musste er sich erkämpfen – Senfft stammte aus einer konservativen Familie. Er war ein kluger und erfolgreicher Anwalt. Er galt als Stilist, seine Schriftsätze als lesenswert, oft mit einem Schuss Ironie gewürzt. Er verteidigte Künstler, Politiker, Publizisten gegen konservative Parteien, Politiker, Boulevardmedien. Legendär seine Verteidigung des Dramatikers Rolf Hochhuth gegen den CDUPolitiker und Nazi-Juristen Hans Filbinger, die diesen letztlich seine Karriere kostete. Günter Wallraff und Romy Schneider gehörten zu seinen Klienten; nach der deutschen Vereinigung suchten auch viele Ostdeutsche mit seiner Hilfe ihr Recht im Rechtsstaat: Markus Wolf, Stefan Heym, Egon Krenz, Hermann Kant, Gregor Gysi ... Gegen den SpringerVerlag gewann er zahllose Verfahren. Zur rechtspolitischen und zeithistorischen Debatte leistete er wichtige Beiträge – theoretisch und praktisch.