Bildungslexikon
Frühkindliche Bildung. Mit der Debatte nach der ersten PISAStudie vor rund 15 Jahren wurde auch die Frage nach frühkindlicher Bildung aufgeworfen. 2008 wurde das Kinderförderungsgesetz verabschiedet, das zwar eine qualitative Förderung versprach, aber zunächst lediglich zum quantitativen Ausbau des Betreuungsangebots führte. Der Qualitätsaspekt spielte auch keine Rolle, als 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige in Kraft trat.
2014 setzten sich unter der Leitung der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erstmals Bund und Länder zusammen und verabschiedeten ein gemeinsames Communiqué, das auf den »Prozess zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsziele« abhob. Der von Experten zusammengestellte Sammelband besteht aus fünf Expertisen, die »Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in unterschiedlichen Bereichen der Kindertagesbetreuung« geben sollen ( fruehe-chancen.de).
Die erste Expertise beschäftigt sich mit »Fachkraft-KindRelationen und Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen«, die zweite mit »Leitungsfunktion in Kindertageseinrichtungen«, die dritte mit »Fachberatung im System der Kindertagesbetreuung«, die vierte mit »Raum und Ausstattung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege« und die fünfte mit »Identifikation struktureller Qualitätsmerkmale in der Kindertagespflege«.
In letztgenannter Expertise wurden »13 Bildungsraummerkmale« festgehalten, in denen u.a. Raumgrößen im Innen- und Außenbereich oder Mehrzweckund Bewegungsräume empfohlen werden. Diese Räume, so wird empfohlen, sollen eine Größe von mindestens 50 bis 55 Quadratmeter haben. Des Weiteren sollte jede Einrichtung eine Mindestaußenfläche von 500 Quadratmeter ausweisen.