Weniger ist nicht immer mehr
Ein Gesetz kann vieles regeln, aber längst nicht alles. Immer ist auch entscheidend, wie der »Geist« eines Gesetzes in der Praxis zur Geltung kommt. So ist ein Bundesqualitätsgesetz für die Kitas zwar ein erster, wichtiger Schritt für mehr pädagogische Qualität in der frühkindlichen Bildung. Viel wichtiger ist aber, wie die Beteiligten in diesem Bereich in die Gestaltung z. B. der Räume mit eingebunden werden. Können etwa die Erzieherinnen und Erzieher mitentscheiden oder obliegt die Entscheidung allein den Trägern? Haben die Architekten freie Hand bei der Gestaltung der Gebäude und der Räume oder können auch hier die pädagogischen Fachkräfte mitwirken? Wichtig ist zudem, dass ein solches Gesetz keine starren Vorgaben macht. In den innerstädtischen Ballungsräumen sind Regelungen zu Größe und Gestaltung von Außen- und Freiflächen sicherlich sinnvoll, in ländlichen Regionen dagegen so gut wie überflüssig. Eine bundeseinheitliche Regelung ist hier wenig sinnvoll.
Ganz und gar nicht unsinnig ist es aber, insgesamt mehr Geld in den Kita-Bereich zu stecken. Vielfach ist der Raum, der pro Kind zur Verfügung steht, deshalb so knapp bemessen, weil den Trägern das Geld für den Bau einer größeren Einrichtung fehlte.