Gericht kippt Verordnung zur Mietpreisbremse
München. Das Münchner Landgericht hat am Mittwoch die bayerische Mietpreisbremse in ihrer ursprünglichen Form gekippt. Die von der Staatsregierung im Sommer 2015 erlassene Mietpreisbremsenverordnung sei nicht ausreichend nachvollziehbar gewesen, urteilte der Richter. Das Landgericht bestätigte damit ein im Juni 2017 ergangenes Urteil des Amtsgerichts München, das die Klage zweier Mieter gegen ihre Vermieterin abgewiesen hatte. Die Mieter wollten wissen, wie viel ihre Vormieter für die Wohnung in der Münchner Innenstadt bezahlt hatten. Die Vermieterin hatte die Auskunft verweigert. Bayerns Staatsregierung hat die Verordnung im Juli überarbeitet. Das Urteil bezieht sich nur auf die ursprünglichen Kriterien der Verordnung, die von August 2015 bis Juli 2017 gültig waren.