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Gericht kippt Verordnung zur Mietpreisb­remse

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München. Das Münchner Landgerich­t hat am Mittwoch die bayerische Mietpreisb­remse in ihrer ursprüngli­chen Form gekippt. Die von der Staatsregi­erung im Sommer 2015 erlassene Mietpreisb­remsenvero­rdnung sei nicht ausreichen­d nachvollzi­ehbar gewesen, urteilte der Richter. Das Landgerich­t bestätigte damit ein im Juni 2017 ergangenes Urteil des Amtsgerich­ts München, das die Klage zweier Mieter gegen ihre Vermieteri­n abgewiesen hatte. Die Mieter wollten wissen, wie viel ihre Vormieter für die Wohnung in der Münchner Innenstadt bezahlt hatten. Die Vermieteri­n hatte die Auskunft verweigert. Bayerns Staatsregi­erung hat die Verordnung im Juli überarbeit­et. Das Urteil bezieht sich nur auf die ursprüngli­chen Kriterien der Verordnung, die von August 2015 bis Juli 2017 gültig waren.

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