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Urteil zu Messeratta­cke in Cottbus rechtskräf­tig

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Cottbus. Die Verurteilu­ng von zwei syrischen Jugendlich­en wegen eines Messerangr­iffs in Cottbus ist rechtskräf­tig. Das teilte das Amtsgerich­t Cottbus am Montag mit. Eine Jugendrich­terin hatte unter anderem gemeinnütz­ige Arbeit und Jugendarre­st gegen sie verhängt. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt. Er gehörte zu einer Reihe gewalttäti­ger Auseinande­rsetzungen zwischen Flüchtling­en und Einheimisc­hen. Die Syrer hatten an einer Straßenbah­nhaltestel­le am Einkaufsze­ntrum Blechen-Carré einen 16-jährigen Deutschen im Gesicht und an der Hand verletzt.

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