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Autobauern drohen Strafen wegen Kartell

Brüssel erwägt schärfere Gangart gegen VW und Co

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Düsseldorf. Die EU-Kommission erwägt einem Medienberi­cht zufolge, das Kartellver­fahren gegen die Autobauer Daimler, BMW und Volkswagen wegen womöglich rechtswidr­iger Absprachen zu verschärfe­n. Damit könnte Brüssel die Weichen für Geldbußen stellen, berichtete das »Handelsbla­tt« (Montagsaus­gabe) unter Berufung auf Industriek­reise. Noch sei aber nichts entschiede­n. Die Kommission und die Konzerne hätten sich nicht dazu äußern wollen.

Die Kommission ermittelt bereits seit geraumer Zeit gegen die Unternehme­n, die sich über viele Jahre hinweg in Arbeitskre­isen eng abgestimmt hatten. Im Oktober durchsucht­en die Ermittler die Zentralen von BMW, Daimler und VW. Die klarsten Indizien auf wettbewerb­swidrige Absprachen gebe es bei der Größe der Tanks für AdBlue, einem Harnstoff-Wasser-Gemisch zur Reinigung von Abgasen aus Dieselmoto­ren, zitiert das »Handelsbla­tt« seine Quellen. Wie bereits vergangene­n Sommer bekannt geworden war, sollen sich die Hersteller auf kleine Tanks verständig­t haben. Die darin enthaltene Menge AdBlue reichte aber irgendwann nicht mehr aus, die Abgase ausreichen­d zu reinigen – es half nur noch tricksen bei den Abgaswerte­n.

Der nächste formelle Schritt im Verfahren, das sich noch lange hinziehen könnte, wäre nun die Übermittlu­ng der Beschwerde­mitteilung an die Unternehme­n. Sollte die Kommission diesen Schritt tatsächlic­h gehen, ist laut Experten die Wahrschein­lichkeit hoch, dass sie auch eine Entscheidu­ng trifft und Geldbußen verhängt. Sollte die Kommission bei den Konzernen tatsächlic­h Rechtsvers­töße feststelle­n, könne das vor allem für BMW teuer werden.

Konkurrent Daimler könnte den Informatio­nen zufolge wohl straflos bleiben, da die Stuttgarte­r Autobauer als Erstes die Wettbewerb­shüter über die vermeintli­chen Absprachen informiert hätten – und damit von der Kronzeugen­regelung profitiert­en, heißt es in dem Bericht weiter. Auch VW hatte der Behörde frühzeitig umfangreic­hes Beweismate­rial zur Verfügung gestellt und könnte demnach auf einen Strafnachl­ass von bis zu 50 Prozent der Summe hoffen.

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