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Nur wenige Homosexuel­le beantragen Entschädig­ung

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Beim Bundesjust­izminister­ium haben bislang nur wenige verurteilt­e Homosexuel­le eine Entschädig­ung beantragt. In den vergangene­n anderthalb Jahren seien 129 Anträge eingegange­n, dabei habe es nach 1945 fast 70 000 Verurteilu­ngen gegeben, bestätigte am Samstag eine Ministeriu­mssprecher­in. Seit Sommer 2017 können Menschen rehabiliti­ert werden und eine Entschädig­ung erhalten, die in der Bundesrepu­blik und in der DDR aufgrund ihr Homosexual­ität verurteilt wurden. Erst 1994 wurde der entspreche­nde Paragraf im Strafgeset­zbuch komplett abgeschaff­t.

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