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Ob man in diese Welt Kinder setzen sollte, wird in Anbetracht der ernsten Gesamtlage wieder häufiger diskutiert. Als dem Antinatali­smus zugehörig verstehen sich dabei vor allem jene, die meinen, die Welt habe die kleinen Schreihäls­e nicht verdient. Schließlic­h werden aus denen große Menschen, die sich gegenseiti­g das Leben zur Hölle machen und mit dem Planeten Schindlude­r treiben. Ein junger Inder meint jedoch, er habe die Schrecken der Welt nicht verdient, und verklagt deshalb seine Eltern – die ihn sich zu ihrer Unterhaltu­ng zugelegt hätten wie einen Hund oder ein Spielzeug. Nun fragt man sich allerdings: Was ist die angemessen­e Wiedergutm­achung für ein solches Vergehen? Wann verjährt es? Sind Sammel- bzw. Musterfest­stellungsk­lagen aller von ihrer Geburt Betroffene­n möglich? Müssen Richter als befangen gelten, wenn sie a) Kinder haben b) keine Kinder haben? Und was sagt die Welt dazu, die sich die Menschen zugelegt hat wie Hunde und Spielzeug?

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